Ausgangssituation

Im Rahmen des europäischen "Green Deal" wurde am 16. Dezember 2022 die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) veröffentlicht, welche am 05. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Innerhalb von 18 Monaten muss diese in den EU-Mitgliedsstaaten inklusive Deutschland in nationales Recht überführt werden.

Die CSRD nimmt eine Schlüsselrolle in den Plänen der EU-Kommission ein, die europäische Wirtschaftsordnung in Richtung eines nachhaltigen Wachstums zu transformieren.

 

 

Die CSRD bringt im Vergleich zu der bisher geltenden Non-Financial Reporting Directive (NFRD), welche in Deutschland durch die CSR-RUG umgesetzt wird, einige Neuerungen:

Zunächst wird der Geltungsbereich deutlich ausgeweitet, wodurch in Deutschland von bisher etwa 500 Unternehmen, nun circa 15.000 Unternehmen von der CSRD direkt betroffen sind. Hierbei gibt es eine Staffelung für verschiedene Arten von Unternehmen hinsichtlich dem ab wann die Berichtspflichten greifen.

Auch werden mit der CSRD EU-weite Standards nach Grundsatz der doppelten Wesentlichkeit entwickelt und die Nachhaltigkeitsberichte werden zukünftig als Teil des Lageberichtes des Unternehmens veröffentlicht werden müssen.

Vor allem weitet die CSRD aber die Prüfpflichten deutlich aus und verlangt nun eine externe inhaltliche Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts. Vorläufig gilt dies nur nach begrenzter Prüfungssicherheit.

 

Gleichzeitig besteht im europäischen und deutschen Prüfungsmarkt eine anhaltend hohe Marktkonzentration, wobei im Jahre 2018 etwa 90% der Einnahmen aus Abschlussprüfungen in Deutschland auf die 4 größten Abschlussprüfergesellschafften entfielen.

Diese Marktkonzentration wird auf EU Ebene nicht nur als Risiko für den Wettbewerb auf Prüfungsleistungen, sondern auch als Risiko für die Unabhängigkeit der Abschlussprüfenden gesehen.

Damit sich die Marktkozentration durch die stark ausgeweitete Anforderung nach extern geprüften Nachhaltigkeitsberichten nicht erhöht, gewährt die CSRD den Mitgliedsstaaten unter anderem das Wahlrecht, sogenannte unabhängige Erbringer von Prüfungsleistungen, zur Bestätigung von Nachhaltigkeitsberichten zuzulassen.

Projekt

Seit 25 Jahren prüfen und validieren Umweltgutacher (UG) umweltbezogene Berichterstattungen von Organisationen.

Entsprechend hat der NIT geprüft inwieweit Umweltgutachter qualifiziert und geeignet sind, um als unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zugelassen zu werden. Hierzu wurden die Qualifikationen, Institutionen und Auflagen von Umweltgutachern mit den Anforderungen der CSRD in einer Studie verglichen und entsprechende Handlungsempfehlungen erstellt.

 

Zielgruppen der Studie sind insbesondere:

  • Das Bundesministerium für Justiz (BMJ)
  • Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
  • Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Neben der Erstellung der entsprechenden Studie, unterstützt der NIT im Rahmen des Mittelstand-Digital Zentrums Franken KMUs bei der Vorbereitung auf die CSRD.

Beteiligte

Name Kontakt
Frank Ebinger Frank Ebinger
Prof. Dr.
Hannes Rössel Hannes Rössel
M.A.