Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, sich Studienzeiten, Studienleistungen,  Berufs- und Ausbildungszeiten oder berufspraktische Tätigkeiten anerkennen zu lassen, wenn diese gleichwertig sind.

Der Prüfungskommissionsvorsitzende entscheidet, welche  Leistungen oder Kompetenzen mit wie vielen ECTS-Punkten angerechnet werden können. Die Einordnung in Studiensemester oder Fachsemester resultiert aus der Anzahl der ECTS-Punkte, wobei jeweils 15-30 ECTS-Punkte der Anrechnung von einem Semester entsprechen. 

Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte Herrn Prof. Dr. Fröhlich.

Prüfungskommissions- Vorsitz (Bachelor)

Name Kontakt
Joachim Fröhlich Joachim Fröhlich
Prof. Dr. rer. nat., Dipl.-Phys. (Univ.)

 

 

 

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