• Künstlertreff Mercado la cebada im Viertel La Latina in Madrid, Ronja Maier, 2015
  • Die Altstadt in Ljubljana, Kathrin Krones, 2016
  • Besuch im Barcelona Pavillon von Mies van der Rohe, Julia Böhnlein, 2016
  • Julia Böhnlein auf einer architektonischen Reise durch Spanien, 2016
  • Bosporus Brücke in Istanbul, Auslandssemester Lena Bonengel, 2015
  • Studio Vasa Perovic in Ljubljana, Kathrin Krones, 2016
  • Julia Böhnlein auf Reisen in Spanien, 2016
  • Skifahren in Slowenien, Auslandsaufenthalt von Benedikt Buchmüller und Chiara Diegelmann, 2015
  • Preseren Trg. in der Altstadt Ljubljanas, Benedikt Buchmüller und Chiara Diegelmann, 2016
  • Ausflug nach Sarajevo, Benedikt Buchmüller und Chiara Diegelmann, 2015
  • Studieren in Rom, Kathrin Utz, 2014

ERASMUS +

Grundlage für den Austauschrhythmus ist das akademische Jahr in der Abfolge Winter- und Sommersemester. Ein Austausch im gegenläufigen Rhythmus (in der Abfolge Sommer- und Wintersemester) ist nicht möglich. Für einen Austausch nur im Sommersemester sollte die Bewerbung im International Office dennoch fristgerecht für das jeweilige akademische Jahr abgegeben werden. Die vorhandenen Austauschplätze werden für das gesamte akademische Jahr Anfang des Jahres im Januar/ Februar vergeben.

Im Regelfall absolvieren Bachelor-Studierende im Fachbereich Architektur in ihrem 5. und 6. Studiensemester ein Auslandsjahr. Die Bewerbung muss im 3. Semester erfolgen.  Es ist auch möglich, ein anderes Studiensemester für einen Auslandsaufenthalt zu wählen. Nur die Bewerbung muss immer ein Jahr zuvor erfolgen. Die Studierenden im Master-Studiengang können in der Regel ihr 3. und 4. Studiensemester im Ausland verbringen. Auch hier ist es möglich, in einem anderen Semester ins Ausland zu gehen.  Dieselben Zeiträume gelten auch für Praktika oder andere Modalitäten.

Das Hochschulprogramm Erasmus, eine der großen Erfolgsgeschichten der Europäischen Union, fördert seit 1987 grenzüberschreitende Mobilität von Studierenden, Hochschuldozenten und Hochschulpersonal in Europa.

Erasmus+ ist das neue Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. In Erasmus+ werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst.

Das Programm enthält drei Leitaktionen:

Leitaktion 1 – Lernmobilität von Einzelpersonen
Leitaktion 2 – Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren
Leitaktion 3 – Unterstützung politischer Reformen

Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen. Informationen zum Erasmus+ finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission:

http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_en.htm

Mit den Fördermitteln wird vor allem die Mobilität in Europa und voraussichtlich ab 2015 in geringerem Umfang auch mit anderen Teilen der Welt gestärkt. Bis zum Jahr 2020 sollen rund zwei Millionen Studierende von Erasmus+ profitieren, darunter über eine Viertelmillion aus Deutschland. Einbezogen werden dabei Studierende in allen Studienzyklen bis einschließlich der Promotion, die ein Teilstudium oder Praktikum im Ausland absolvieren möchten. Erstmals können die Studierenden dabei im Bachelor, Master und Doktorat jeweils bis zu 12 Monate gefördert werden. Um den finanziellen Anreiz für einen Auslandsaufenthalt zu erhöhen, wird zudem der monatliche Mobilitätszuschuss für die Studierenden angehoben, insbesondere für Gastländer mit höheren Lebenshaltungskosten. Praktika im Ausland sind künftig auch nach Studienabschluss möglich. Schließlich bietet Erasmus+ Studierenden, die ein ganzes Master-Studium in Europa absolvieren möchten, die Möglichkeit, dafür ein zinsgünstiges Darlehen aufzunehmen.

Erasmus+ trägt zudem zur weiteren Internationalisierung der Hochschulen mit der Förderung von Kurzzeitdozenturen und Weiterbildungsaufenthalten für das Lehr- bzw. Verwaltungspersonal bei.

Die Hochschulen können Unternehmenspersonal aus dem Ausland zu Lehraufenthalten einladen und sich nun außerdem mit anderen europäischen Partnern (auch aus dem nicht-akademischen Bereich) an multilateralen Strategischen Partnerschaften beteiligen und gemeinsam innovative Projekte entwickeln.

Folgende Mitgliedstaaten der EU nehmen an Erasmus teil:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Teilnehmende Erasmus+ Programmländer außerhalb der EU:
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei.

Allgemeine Teilnahme- und Förderbedingungen
Hochschuleinrichtungen, die sich an Erasmus-Aktivitäten beteiligen möchten, müssen über eine Erasmus-Hochschulcharta (ECHE) verfügen.

Mit der Charta soll die Programmqualität durch bestimmte Grundprinzipien gewährleistet werden.

Die Erasmus Universitätscharta (EUC) wird von der EU-Kommission vergeben. Sie beweist, dass eine Hochschule alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Teilnahme am Erasmus-Programm erfüllt.

Erasmus - Outgoings
Das Herzstück des Erasmus Programms - der studienbezogene Auslandsaufenthalt - ermöglicht Studierenden ein Studium von 3 bis 12 Monaten in einem der teilnehmenden Länder.

Das Erasmus-Auslandsstudium
Studierende erhalten mit Erasmus die Möglichkeit, in einem anderen europäischen Land zu studieren und ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern.

Dabei lernen sie das akademische System einer ausländischen Hochschule kennen und profitieren von deren Lehr- und Lernmethoden.

Nach Abschluss des ersten Studienjahres können Studierende für einen Studienaufenthalt zwischen drei und zwölf Monaten an einer ausländischen Gasthochschule bis einschließlich zur Promotion gefördert werden.

Die Technische Hochschule Nürnberg kooperiert weltweit mit ca. 150 Hochschulen, um den Studierenden- und Professorenaustausch zu fördern, gemeinsame wissenschaftliche Projekte zu verfolgen oder bi-, bzw. multilaterale Studienprogramme (u. a. ein trinationales Master-Programm oder eine Promotion im Ausland mit Beteiligung deutscher Firmen und englischer Hochschulen) zu entwickeln. Hochschulpartnerschaften sollen aber auch die Völkerverständigung fördern und die interkulturelle Kompetenz von Studierenden und Professoren erweitern.

Die Zusammenarbeit von internationalen erfolgt auf vertraglicher Grundlage und im Rahmen von Arbeitsprogrammen. Akademische und wissenschaftliche Qualität der Partner entsprechen in den meisten Fällen dem Niveau der Technischen Hochschule Nürnberg.

Zahlreiche Partnerschaften werden durch nationale und internationale Förderprogramme unterstützt. Alle europäischen Partner wurden in das Netzwerk des EU-Hochschulprogrammes Erasmus+ aufgenommen.

Aus Finanzmitteln dieses Programmes kann die Technische Hochschule Nürnberg Studiensemester, Gastdozenturen und spezielle Aktivitäten im Ausland fördern.

Hochschulpartnerschaften erleichtern allen Studierenden, die einen Studienaufenthalt im Ausland planen, die Durchführung ihres Vorhabens:

    ▪      Wegfall bzw. Reduzierung der im Ausland sonst üblichen Studiengebühr

    ▪      Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistung

    ▪      Platzierung und organisatorische Unterstützung durch das International Office

    ▪      Finanzielle Förderung

    ▪      Nach Möglichkeit Wohnheimunterbringung

Studierende, die diese Vorteile nutzen wollen, sollten sich möglichst frühzeitig (mindestens 1 Jahr vor Aufenthaltsbeginn) beim International Office melden. Da nicht alle Partnerschaften im vollen Umfang einen Studierendenaustausch durchführen, können Studierende im International Office erfahren, welche Hochschule für das jeweilige Vorhaben geeignet ist.

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihre Abschlussarbeit an einer ausländischen Hochschule oder in einem ausländischen Unternehmen zu schreiben. Möchten Sie die Abschlussarbeit an einer unserer Partnerhochschulen schreiben, so bewerben Sie sich für ein entsprechendes Austauschprogramm für ein Studiensemester.

Sie können sich auch als free-mover um eine Stelle für Ihre Abschlussarbeit bewerben.

In jedem Fall ist es wichtig, rechtzeitig im voraus eindeutig zu klären, welcher Betreuer an welcher Hochschule (TH Nürnberg oder Gasthochschule) Sie während Ihrer Abschlussarbeitsphase betreuen wird und wer Ihre Arbeit letztendlich benotet. Bei Ihrer Bewerbung für ein Austauschprogramm müssen der Betreuer sowie das Thema der Abschlussarbeit bereits zum Bewerbungszeitpunkt feststehen.

Wer kann gefördert werden?
Alle regulären Studierenden der Technischen Hochschule Nürnberg können mit Erasmus+ nach Abschluss der ersten Studienjahres an einer europäischen Erasmus-Partnerhochschulen studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.  

Wie lang kann ein Studierender der TH Nürnberg ins EU-Ausland an eine Erasmus-Partnerhochschule gehen?
Studierende der TH Nürnberg können für ein bis maximal zwei Semester (immer nur innerhalb eines akademischen Jahres) ins Ausland gehen.

Welche Leistungen bietet das Erasmus-Programm für Studierende der TH Nürnberg?
- Mobilitätszuschuss (150 - 252 Euro je nach Gastland) pro Fördermonat
- Befreiung von Studiengebühren an der Gasthochschule- Unterstützung bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthaltes
- Akademische Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern
- Sonderzuschüsse für Studierende mit Behinderung

Erasmus+ Neuerungen seit dem Projektjahr 2014
·        Studierende können in jedem Studienzyklus (Bachelor, Master, Doktorat) mehrfach gefördert werden.
·        Je Studienzyklus können zwölf Monate gefördert werden.
·        Studierende, die ihr gesamtes Masterstudium im europäischen Ausland absolvieren wollen, können dies mit einem zinsgünstigen Bankdarlehen tun.

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“)

Mobilitätszuschuss nach Zielland:
Gruppe 1: 252 Euro pro Monat
Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Österreich, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich

Gruppe 2: 201 Euro pro Monat
Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern

Gruppe 3: 150 Euro pro Monat
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn

Sprachkenntnisse
In der Regel wird bereits bei der Bewerbung um ein Auslandssemester ein Nachweis über gute  Sprachkenntnisse des Gastlandes gefordert. Diese sind nötig, um erfolgreich im Ausland studieren und sich im Alltag zurechtfinden zu können. Die konkreten Anforderungen legen die jeweiligen Austauschprogramme und die Gasthochschulen fest.

Welche Sprachkenntnisse Sie für Ihre Wunschpartnerhochschule benötigen, erfahren Sie im International Office.

 Häufig testen Partnerhochschulen Ihre Sprachkenntnisse noch einmal zu Beginn des Auslandssemesters. Auch bei der Bewerbung um ein Stipendium oder AuslandsBAföG müssen Sie Kenntnisse in der Landes- bzw. Unterrichtssprache nachweisen. Es empfiehlt sich daher, sich möglichst frühzeitig entsprechende Sprachkenntnisse anzueignen.

Es gibt viele Möglichkeiten, Sprachkenntnisse zu erwerben und zu vertiefen. So bietet etwa das Language Center der TH Nürnberg eine Vielzahl von Kursen in modernen Fremdsprachen an, darunter auch Kurse zur Vorbereitung auf den TOEFL.

Für Studierende unserer Hochschule ist der Besuch dieser Kurse in aller Regel kostenlos.

Studierende, die ihre Sprachkenntnisse durch Konversation mit einem/einer Muttersprachler/in erweitern möchten, können über das Sprachtandem-Programm des International Office Kontakte herstellen.

Auch im Rahmen der Kultur- und Freizeitaktivitäten des International Office haben Sie die Möglichkeit, mit internationalen Studierenden der TH Nürnberg ins Gespräch zu kommen und die Fremdsprache zu üben.

Darüber hinaus bieten viele  Partnerhochschulen vor Beginn des Semesters Intensivkurse und während des Semesters begleitende Sprachkurse in der Landessprache an.

Verpflichtende Sprachtests
Die Europäische Kommission hat einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung gestellt. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der Unterrichtssprache der jeweiligen Partnerhochschule zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests dient nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes. Er findet sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts statt, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb zu erfassen.

Mit Partnerhochschulen getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel (mindestens B2-Niveau) sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln.

Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.

Anerkennung von Studienleistungen

Über die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungsnachweisen entscheidet grundsätzlich die Prüfungskommission der jeweiligen Fakultät. 

Als künftige/r Austauschstudent/in sollten Sie bereits vor Antritt Ihres Auslandsstudiums mit der Prüfungskommission Ihrer Fakultät an der Technischen Hochschule Nürnberg besprechen, welche der von Ihnen an der Partnerhochschule erbrachten Leistungen nach Ihrer Rückkehr anerkannt werden können. 

Bitte beachten Sie, dass Bestimmungen der Prüfungsordnung bezüglich etwaiger Fristen ebenfalls unbedingt vor Antritt des Auslandsaufenthalts zu klären sind. Das International Office übernimmt keinerlei Haftung für Ihnen durch Nichtbeachtung entstehende Nachteile.

Studierenden, die im Rahmen des Erasmus Programms im Ausland sind, soll das Learning Agreement Orientierung zur Kurswahl und eine größtmögliche Sicherheit für die Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen geben. Das Learning Agreement lassen Sie bitte vor Ihrem Auslandsaufenthalt von der Prüfungskommission Ihrer Fakultät abzeichnen.

Änderungen sind in den ersten Wochen des Auslandssemesters nach Rücksprache mit der Prüfungskommission jedoch noch möglich.

Erasmus+ Studentencharta
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt werden.

Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.

Interessierte Studierende lesen bitte zunächst den Erasmus-Leitfaden und wenden sich danach ans International Office.

Wir informieren Sie unter anderem darüber, wo man im Ausland studieren kann, wie man sich bewirbt und welche Modalitäten es gibt, um einen Erasmus-Zuschuss zu erhalten.

Unser hochschulinternes Bewerbungsformular finden Sie hier.

Auswahlkriterien zur Vergabe eines Erasmus-Studienplatzes richten sich u.a. nach Motivation, Sprachkenntnissen und Studienleistungen der Bewerber/innen.


Information und Bewerbung
Ansprechpartnerin im International Office ist Frau Colak

Telefon: 0911 5880 4851
Email: Semsi.Colak<at>th-nuernberg.de

Wer kann gefördert werden?

STUDIERENDE
• Gefördert werden können alle regulären Studierenden der Technischen Hochschule Nürnberg. Sie müssen in einem Studiengang mit dem Ziel eines Hochschulabschlusses immatrikuliert sein. Eine Förderung für Austauschstudierende ist nicht möglich.
• Studierende dürfen für Auslandsaufenthalte in einem Programmland gefördert werden, welches nicht das Land der entsendenden Hochschule und nicht ihr Hauptwohnsitzland ist.

GRADUIERTE
Im Rahmen des Erasmus+ Programms vergibt die Technische Hochschule Nürnberg unter folgenden Voraussetzungen auch Stipendien an Graduierte
• Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Teilnehmer/innen noch immatrikuliert sein.
• Der Praktikumszeitrum muss innerhalb der 12 Monate nach Exmatrikulation liegen
• Die maximale Förderdauer von 12 Monaten wurde im Bachelorstudium noch nicht erreicht

Was kann gefördert werden? 
• Freiwillige und Pflichtpraktika/Praxisaufenthalte zwischen zwei und zwölf Monaten (1 Monat = 30 Tage).
• Praktika/Praxisaufenthalte sollten nach Möglichkeit Bestandteil des Curriculums sein und müssen mit dem Studieninhalt konform gehen.
• Es handelt sich um ein Vollzeitpraktikum (mindestens 30h/Woche)• Für Ihren Praktikumsaufenthalt erhalten Sie keine zusätzliche Förderung aus sonstigen EU-Mitteln.

Dauer der Förderung:
Mobilitätszuschüsse für Studienaufenthalte können für einen Zeitraum von mindestens 2 Fördermonaten (60 Tage) bis maximal 12 Fördermonaten (360 Tage) vergeben werden.

Eine mehrmalige Inanspruchnahme von Fördermitteln ist im Rahmen des Erasmus+-Programms erlaubt. Pro Studienabschnitt können jeweils insgesamt 12 Monate für Studium UND/ODER Praktikum gefördert werden. Dies entspricht maximal 3 x 12 = 36 Monaten (für die Zyklen Bachelor, Master und Promotion).

Im Rahmen des Erasmus+-Programms 2017/18 sind Praktika im Wintersemester 2017/18 und Sommersemester 2018 bis maximal 30.09.2018 förderfähig.

Der letzte  Antrittstermin für ein zweimonatiges Praktikum in diesem Zeitraum ist somit der 01. August 2018.

Aufnehmende Einrichtungen:
Aufnehmende Einrichtungen für Praktika/Praxisaufenthalte können entweder Hochschulen oder beliebige, in einem Programmland ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen sein.

Ausnahmen:
EU-Institutionen und andere EU-Einrichtungen einschließlich spezialisierter Agenturen (vollständige Liste unter https://europa.eu/european-union/about-eu/institutions-bodies_de )
• Einrichtungen, die EU-Programme verwalten (z. B. Nationale Agenturen), um Interessenkonflikte oder Doppelfinanzierung zu vermeiden.

Förderfähige Länder:
Mitgliedstaaten der EU:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern

Programmländer außerhalb der EU:
Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei

Förderleistungen (im WS 2017/18 und SS 2018)Geförderte Studierende erhalten einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Die Höhe der Förderung ist nach drei Ländergruppen gestaffelt ist (1 Fördermonat = 30 Tage)

• Ländergruppe 1: 372 €/Fördermonat
Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich

• Ländergruppe 2: 321 €/Fördermonat
Belgien, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Zypern

• Ländergruppe 3: 270 €/Fördermonat
Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn

• Mittelaufstockung für Menschen mit Behinderungen (gesonderte Antragsstellung erforderlich)

Wie kann ich eine Förderung beantragen?
• Sobald Sie eine Praktikumszusage erhalten haben, können Sie das TEILNEHMERDATENBLATT sowie die weiteren nötigen Unterlagen per E-Mail einreichen. Bitte beachten Sie zur Beantragung unseren LEITFADEN Erasmus+Praktikum

• Komplette Anträge werden im Zeitraum der aktuellen Förderperiode laufend entgegengenommen
• Um eine termingerechte Bearbeitung zu gewährleisten, sollen Bewerbungen zwei Monate vor Praktikumsbeginn eingereicht werden. Bitte beachten Sie: Bewerbungen müssen in jedem Fall ZWINGEND vor Beginn des Praktikums gestellt werden
• Anträge auf eine Erasmus+ Praktika-Förderung werden grundsätzlich nach Eingangsdatum bearbeitet. Neben rechtzeitigem Eingang ist die Vollständigkeit der Unterlagen ein Kriterium für die Vergabe der Stipendien.

Infoveranstaltung: Für alle, die das Stipendium zum WS 2017/18 beantragen möchten, organisiert das IO eine Infoveranstaltung am Mittwoch, den 17. Mai von 13.15 - 14.00 Uhr im Raum KA 102 (Keßlerplatz 12)

Verpflichtende Sprachtests
Die Europäische Kommission stellt einen Online-Sprachtest für aktuell 18 Sprachen zur Verfügung (Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Kroatisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch). Dieser ist für alle Studierende/Graduierte sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Beendigung des Aufenthalts verpflichtend in der jeweiligen Arbeitssprache zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests dient nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes. Er findet sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts statt, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb zu erfassen.

Erasmus+ Studentencharta
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt werden.

Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderten, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Praktikumsende folgende Abschluss-Formalitäten zu erfüllen:
- Einreichen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
- Teilnahme an der EU-Survey des Mobility Tools
- Durchführen eines zweiten OLS-Sprachtests
- Abgabe eines Erfahrungsberichtes

 

LEITFADEN Erasmus+Praktikum

 

 

 

 

Als Faustregel gilt: Für Praktika in Europa sollten Sie ca. 6 Monate Vorlaufzeit einplanen, für Praktika in Übersee-Ländern ca. 6-12 Monate.

Inzwischen wird zunehmend die moderne Telekommunikation zur Bewerbung genutzt. Viele Firmen bevorzugen eine Online Bewerbung. Falls eine schriftliche Bewerbung verlangt wird, achten Sie bitte auf die landesspezifischen Bewerbungseigenheiten, die in den verschiedenen Ländern existieren. Es fällt einem Praktikumsverantwortlichen positiv auf, wenn ein ausländischer Bewerber die landestypischen Bewerbungsregeln einhält.

Die Bewerbungsunterlagen enthalten immer mindestens ein Anschreiben sowie einen Lebenslauf. Ihre Bewerbung sollte in der Regel in der jeweiligen Landessprache oder auf Englisch verfasst werden. Achten Sie bitte dabei auf die Rechtschreibung. Versuchen Sie Ihren potentiellen Arbeitgeber auf sich aufmerksam zu machen und Ihre individuelle Persönlichkeit und Qualifikation darzustellen.

Informationen rund um das Thema Bewerbungen im Ausland finden Sie im Internet unter: www.monster.de

Publikationen wie z.B. "Bewerbungshandbuch für Europa", "Bewerbungshandbuch Englisch" etc. finden Sie in unserer Zentralbibliothek. Außerdem können Sie einige Bewerbungshandbücher auch bei uns im International Office bei Frau Hempel ausleihen.

Benötige ich für die Bewerbung einen Sprachnachweis?
Anders als beim Studium an einigen Partnerhochschulen verlangen die meisten Firmen für Praktika kein bestimmtes Sprachzertifikat. Häufig wird mittlerweile ein kurzes telefonisches Bewerbungsgespräch vereinbart, anhand dessen die Firma sich ein Bild von den Sprachkenntnissen machen kann.

Für die Beantragung vieler Fördermöglichkeiten ist ein Sprachnachweis (z.B. DAAD-Sprachzeugnisse) erforderlich. Dieses kann man sich über unser Language Center organisieren (z.B. durch Teilnahme an einem semesterbegleitenden Sprachkurs oder durch einen Sprachtest). Kontaktieren Sie in dem Fall am besten direkt das Language Center

www.th-nuernberg.de > Language Center

Kontakt:
Christina Hempel
christina.hempel<at>th-nuernberg.de
Telefon: 0049 (0)911 5880 4113

 

Katrin Gukkenberger
katrin.gukkenberger<at>th-nuernberg.de 
Telefon: 0049 (0)911 5880 4111

Das EU-Programm Erasmus der Europäischen Union fördert nicht nur Studierende, die einen Teil ihres Studiums an einer Erasmus-Partnerhochschule verbringen oder ein Praktikum innerhalb Europas absolvieren möchten, sondern auch Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) sind.


Was sind die Ziele der Erasmus-Lehrendenmobilität?
Die Gastdozenten sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen.

Dabei sollen die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und -methoden miteinbezogen werden.


Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Die Technische Hochschule Nürnberg kann Lehrpersonal an eine europäische Hochschule entsenden, wenn mit dieser vorher ein interinstitutioneller Erasmus-Vertrag geschlossen wurde, welcher explizit die Mobilität von Lehrenden (Teaching Staff Mobility) vorsieht.

Im IO können Sie in Erfahrung bringen, mit welchen Partnerhochschulen ein entsprechender Vertrag besteht.


Wer kann an der TH Nürnberg gefördert werden?

    ▪      Professoren/Dozenten, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen

    ▪      Lehrbeauftragte mit Werkverträgen

    ▪      wissenschaftliche Mitarbeiter

    ▪      Emeritierte Professoren und pensionierte Lehrende

 

Was kann gefördert werden?

    ▪      Gastlehraufenthalte (mind. 2 und max. 60 Tage) mit einer Länge von mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche

    ▪      Bsp.:   3 Tage Aufenthalt -  8 Stunden Lehre

    ▪                 7 Tage Aufenthalt -  8 Stunden Lehre

    ▪                 8 Tage Aufenthalt -  16 Stunden Lehre 

    ▪      NEU:

    ▪      Der Erasmus Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche als Stückkosten bezuschusst werden. Die Stückkosten werden vollständig an die Geförderten weitergegeben.

    ▪      Ein Vorschuss kann bei der Finanzabteilung der THN entsprechend beantragt werden.

    ▪      Mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten verbleiben bei den Geförderten und müssen von diesen ggf. persönlich versteuert werden.

    ▪      Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten vorrangig Zuschüsse an Personen vergeben werden, die noch keinen Erasmus-Lehraufenthalt durchgeführt haben.

    ▪      Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.

    ▪      Personen mit einer Behinderung können zusätzliche Sondermittel beantragen.


Wie wird der Zuschuss berechnet?
Der Zuschuss von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.


a) Erasmus+ Stückkosten für Auslandsaufenthaltstage

Ab dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag (ohne Reisetage), vom 15. bis 60. Aufenthaltstag (ohne Reisetage) beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze.

Gruppe 1: für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden

160 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 112 Euro

Gruppe 2: für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern

140 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 98 Euro

Gruppe 3: für Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien

120 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 84 Euro

Gruppe 4: für Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien

100 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 70 Euro 


b) Fahrtkosten

 

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (sog. Distance Calculator) ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

    ▪      < 100 km entfällt

    ▪      100 km – 499 km mit 180 EUR

    ▪      500 km – 1.999 km mit 275 EUR

    ▪      2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR

    ▪      3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR

    ▪      4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR

    ▪      8.000 km und mehr mit 1.100 EUR

 

Beispiel:
Lehraufenthalt Reise von Nürnberg nach Antwerpen/Belgien von Montag bis Mittwoch:
Einfache Entfernung gemäß Distance Calculator: 512,51 km, daraus ergeben sich gemäß der o.a. Übersicht förderfähige Stückkosten für Hin- und Rückfahrt = 275 Euro. 
Der Aufenthaltskostenzuschuss für 3 anrechenbare Tage= 3 x 140 Euro = 420 Euro.
Der Gesamtzuschuss beträgt somit 695 Euro.

Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tage, an dem der/die Teilnehmer/in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der/die Teilnehmer/in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.

 

Programmablauf und Erasmus-Formulare
Mindestens 6 Wochen vor dem Auslandslehraufenthalt ist ein
Dienstreiseantrag (erhältlich in my.ohm unter Content Services) beim Vorgesetzten zu stellen, welcher anschließend ans IO weitergeleitet wird.

 

ACHTUNG:

Ohne gültig vorliegendem Dienstreiseantrag kann kein Erasmus-Zuschuss ermittelt werden.

 

Zudem ist vor dem Auslandslehraufenthalt eine Vereinbarung/

Grant Agreement, in der die Mobilitätsbedingungen (z.B. Bestätigung der Gasthochschule) und die Pflichten des Lehrenden (z.B. Rückzahlung bei Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen, Vorlage eines Berichts etc.) im Einzelnen erläutert sind sowie eine

Mobilitätsvereinbarung zu Unterrichtszwecken/Teaching Mobility Agreement zu schließen.

Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine

Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.

Nach dem Auslandslehraufenthalt erhalten die Geförderten eine automatisch durch das Mobility Tool der Europäischen Kommission generierte Email mit der Aufforderung eine

EU-Survey-Onlineumfrage auszufüllen.

 

Nach rechtzeitigem Erhalt des Dienstreiseantrags (mindestens 6 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts) werden alle o.a. relevanten Erasmus-Formulare vom IO bereitgestellt.

 

Kontakt

Ansprechpartnerin im International Office ist Frau Colak

Telefon: 0911 5880 4851

Email: Semsi.Colak<at>th-nuernberg.de  

 

Ergänzende Information und Beratung zu den Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie auch beim

Deutschen Akademischer Austauschdienst (DAAD)

Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit

Kennedyallee 50

53115 Bonn

Tel: +49 (0)228/882-578

Fax: +49 (0)228/882-555

Email: eu-programmeatdaadPunktde

www.eu.daad.de

Zum weiteren Ausbau der Internationalisierung der Hochschulen ermöglicht das Erasmus+ Programm Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von Hochschulpersonal an europäischen Hochschulen und Unternehmen/Einrichtungen.

Was sind die Vorteile bzw. Ziele der Mobilität von Hochschulpersonal?

    ▪      Aufenthalt auf der Basis eines vorab erstellten Arbeitsprogramms

    ▪      Ermöglichung des Erwerbs von Wissen, spezifischen Kenntnissen oder neuen Perspektiven

    ▪      Stärkung der eigenen Kompetenzen

    ▪      Erwerb von interkulturellen Kompetenzen und Vertiefung von fremdsprachlichen Kenntnissen

    ▪      Ausbau und Vertiefung von Netzwerken


Wer kann gefördert werden und was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Die TH Nürnberg kann Personal (aus den verschiedensten Bereichen) an eine europäische Hochschule entsenden, wenn mit dieser vorher ein interinstitutioneller Erasmus-Vertrag geschlossen wurde, welcher die Mobilität von Hochschulpersonal (Staff Mobility) vorsieht.

Es ist in jedem Fall zu berücksichtigen, dass Gegenbesuche durch Kolleginnen und Kollegen von der jeweiligen Partnerhochschule möglich sind. 

In der Personalmobilität können alle Mitarbeiter/innen gefördert werden, die an der TH Nürnberg tätig sind und die über entsprechende und ausreichende Fremdsprachenkenntnisse (mind. B2) der Partnerhochschule bzw. des Gastlandes verfügen.

Was kann gefördert werden?

    ▪      Die Auslandsaufenthalte dauern mindestens 2 Tage und maximal 60 Tage. Üblicherweise wird ein fachbezogener Auslandsaufenthalt eine Woche (5 Tage) dauern.

    ▪      Der Erasmus+ Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche als Stückkosten bezuschusst werden. Die Stückkosten werden vollständig an die Geförderten weitergegeben.

    ▪      Ein Vorschuss kann bei der Finanzabteilung der TH Nürnberg entsprechend beantragt werden.

    ▪      Mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten verbleiben bei den Geförderten und müssen von diesen ggf. persönlich versteuert werden.

    ▪      Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten vorrangig Zuschüsse an Personen vergeben werden, die noch keine Erasmus-Personalmobilität durchgeführt haben.

    ▪      Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.

    ▪      Personen mit einer Behinderung können zusätzliche Sondermittel beantragen.

Wie wird der Zuschuss berechnet?

Der Zuschuss von Erasmus-Mobilitäten zu Fort- und Weiterbildungszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“).

Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.

a) Erasmus+ Stückkosten für Auslandsaufenthaltstage
Ab dem Projektjahr 2014 gelten für Deutschland folgende feste Tagessätze für vier Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag (ohne Reisetage), vom 15. bis 60. Aufenthaltstag (ohne Reisetage) beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze.

Gruppe 1: für Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Schweden

160 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 112 Euro

Gruppe 2: für Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn, Zypern

140 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 98 Euro

Gruppe 3: für Litauen, Malta, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Portugal, Slowakei, Spanien

120 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 84 Euro

Gruppe 4: für Estland, Kroatien, Lettland, Slowenien

100 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 70 Euro 

b) Fahrtkosten

Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (sog. Distance Calculator) ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

    ▪      < 100 km entfällt

    ▪      100 km – 499 km mit 180 EUR

    ▪      500 km – 1.999 km mit 275 EUR

    ▪      2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR

    ▪      3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR

    ▪      4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR

    ▪      8.000 km und mehr mit 1.100 EUR

Beispiel:
Aufenthalt Reise von Nürnberg nach Cádiz/Spanien von Montag bis Freitag:
Einfache Entfernung gemäß Distance Calculator: 2005,99 km, daraus ergeben sich gemäß der o.a. Übersicht förderfähige Stückkosten für Hin- und Rückfahrt = 360 Euro. 
Der Aufenthaltskostenzuschuss für 5 anrechenbare Tage= 5 x 120 Euro = 600 Euro.
Der Gesamtzuschuss beträgt somit 960 Euro.

Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tag, an dem der/die Teilnehmer/in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem der/die Teilnehmer/in an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein muss. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.

Antragstellung

    ▪      Bewerbungsantrag (einfach)

    ▪      Motivationsschreiben, in welchem Sie Ihre Motivation, den Zweck/die Ziele sowie die Tätigkeiten und die erwarteten Ergebnisse der Erasmus Staff Mobility aufführen (max. 1 Seite lang)

    ▪      Befürwortung des Vorgesetzten (formloses Schreiben, welches den Mehrwert für die Organisationseinheit erläutert)

    ▪      Falls vorhanden: Teilnahmebestätigung am Blockseminar „Interkulturelle Kompetenz“

    ▪      Falls vorhanden: Sprachnachweise und Zusage/Einladungsschreiben der Partnerhochschule

Bewerbungsfristen:
Bewerbungen für eine Personalmobilität auf ein Angebot oder auf eine Einladung von einer Erasmus-Partnerhochschule müssen spätestens drei Monate vor der geplanten Personalmobilität im IO eingereicht werden.

Im IO eintreffende Angebote und Einladungen von Erasmus-Partnerhochschulen zu "International Staff/Training Weeks" werden im IO-Newsticker bekannt gegeben.

Bewerbungen für eine Personalmobilität ohne Angebot oder Einladung einer Erasmus-Partnerhochschule können jederzeit, müssen jedoch spätestens sechs Monate vor der geplanten Personalmobilität im IO eingereicht werden.

Die Auswahlkriterien richten sich u.a. nach dem Ziel und Zweck der Maßnahme für den/die Mitarbeiter/in, der Bedeutung für die Hochschule sowie für weitere Erasmus-Aktivitäten mit der jeweiligen Partnerhochschule. Außerdem spielen fachliche Qualifikationen, sprachliche Kompetenz und Motivation eine Rolle.

Nach dem Auswahlprozess informiert das IO, ob die Maßnahme gefördert werden kann und kontaktiert die Zielpartnerhochschule (betrifft nur die Personalmobilitäten ohne vorliegende Zusage/Einladungsschreiben), um über das Vorhaben zu informieren. Bei Zustimmung durch die Partnerhochschule erfolgen dann die weiteren Absprachen und das Arbeitsprogramm wird konkretisiert. Danach werden die entsprechenden Erasmus Unterlagen ausgefüllt.

Im Rahmen der Erasmus Staff Mobility ist die Vorabteilnahme an einem vom LC angebotenen Kurs ‚Interkulturelle Kompetenz‘ zu empfehlen.

Weitere diesbezügliche Informationen erhalten Sie direkt im Language Center.

Programmablauf und Erasmus-Formulare
Vor der Durchführung der Personalmobilität  ist eine Vereinbarung/

Grant Agreement mit dem/der Teilnehmer/in, in der die Mobilitätsbedingungen (z.B. Bestätigung der Gasthochschule) und die Pflichten des/der Teilnehmer/in (z.B. Rückzahlung bei Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen, Vorlage eines Berichts etc.) im Einzelnen erläutert sind sowie eine

Mobilitätsvereinbarung zu Fort- und Weiterbildungszwecken/Training Mobility Agreement zu schließen.

Das Programm muss mindestens folgende Informationen enthalten:

- die allgemeinen bereits o.a. Ziele

- die erwarteten Ergebnisse aus der Fortbildung bzw. der Lernaktivität

- der zeitliche Ablauf der Mobilitätsphase

Die entsendende und die empfangende Einrichtung sind beide für die Qualität des Auslandsaufenthaltes verantwortlich.

Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine

Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.

Nach der Durchführung der Personalmobilität erhalten die Geförderten eine automatisch durch das Mobility Tool der Europäischen Kommission generierte Email mit der Aufforderung eine

EU-Survey-Onlineumfrage auszufüllen und ein zweiseitiger Erfahrungsbericht in Prosaform zu erstellen.

Nach rechtzeitigem Erhalt des Dienstreiseantrags (mindestens 6-8 Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts) werden alle o.a. relevanten Erasmus-Formulare vom IO bereitgestellt.

Kontakt

Ansprechpartnerin im International Office ist Frau Colak
Telefon: 0911 5880 4851
Email: Semsi.Colak<at>th-nuernberg.de

Ergänzende Information und Beratung zu den Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie auch beim

Deutschen Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel: +49 (0)228/882-578
Fax: +49 (0)228/882-555
Email: eu-programmeatdaadPunktde
www.eu.daad.de

Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale (nur SMS)
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.

Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung

Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: www.european-agency.org.

Personen mit Behinderungen können einen Zuschuss für Mehrkosten im Rahmen eines Erasmus-Aufenthalts erhalten. Dies gilt für alle Erasmus-Mobilitätslinien (Studium, Praktika, Mobilität zu Unterrichtszwecken und Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken)

Weitere Informationen zurm Thema 'Auslandsmobilität mit Behinderung' erhalten Sie im International Office.

Erasmus - Studierendenmobilität
Das Herzstück des Erasmus Programms - der studienbezogene Auslandsaufenthalt - ermöglicht Studierenden ein Erasmus Studium und/oder Erasmus Praktikum bis zu 12 Monaten in einem der teilnehmenden Länder.

Haftungsklausel

Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Angaben.

Weitergehende Information und Beratung zu den Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie auch beim

Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel.: +49(0)228/882-8877
Fax: +49(0)228/882-555
E-Mail: erasmusatdaadPunktde
Homepage: www.eu.daad.de