FAQ's zur Zulassung

Frage: Ist der Studiengang Master Urbane Mobilität auch teilzeit absolvierbar?

Es handelt sich um einen Vollzeit-Studiengang. Innerhalb der Gestaltung des curricularen Ablaufs wird keinerlei Rücksicht auf eventuelle Verplichtungen von Studierenden gegenüber Ihrem Arbeitgeber genommen. Dennoch gab es vereinzelt Studierende, die diesen Studiengang bereits neben einer beruflichen Tätigkeit absolviert haben. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Beschäftigung Ihnen genügend zeitliche und räumliche Flexibilität (z.B. Arbeitsplatz in der Nähe der Hochschule) bietet. Ist das nicht gegeben, so muss dringend davon abgeraten werden.

 

Frage: Welcher Bachelorstudiengang qualifiziert mich am besten für den Masterstudiengang Urbane Mobilität?

  • Bauingenieurwesen mit Vertiefungsrichtung Verkehr (an einer Fachhochschule oder Universität mit mindestens 6 Theorie-Semestern)
  • Geographie mit Schwerpunkt Kultur- bzw. Humangeographie
  • Ein technischer Studiengang mit Verkehrsbezug (z.B. Maschinenbau mit Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik)
  • Ein ökonomischer Studiengang mit Verkehrs- und Transportbezug (z.B. Verkehrs- und Transportlogistik/-wirtschaft)
  • Bei fachlich entfernteren Studiengängen besteht die Möglichkeit durch entsprechende Nachweise (z.B. Thema der Bachelor-/Masterarbeit bzw. persönliches Engagement im Bereich der Mobilitätsforschung oder einer akademischen Beschäftigung, z.B. in einem Verkehrsbetrieb oder einem Straßenbauamt, einer städtischen Planungsbehörde (auch während des Studiums) etc., Ihr Interesse an dem Masterstudiengang zu bekunden. Hierüber entscheidet jedoch die Prüfungskommission.

Voraussetzung ist jedoch grundsätzlich ein abgeschlossenes oder fast abgeschlossenes Bachelorstudium mit mindestens 6 Theoriesemestern und einem Umfang von mindestens 210 ECTS und einem Notendurchschnitt von 2,8 oder besser.

Sollte Ihr Bachelorstudium nur 180 ECTS umfassen, so sind für die Zulassung verkehrsspezifische Auflagefächer im Umfang von 30 ECTS aus dem Bauingenieurwesen an der TH Nürnberg als Prüfungsleistung nachzuholen. Dies müssen Sie innerhalb des  ersten Jahres des Masterstudiums ableisten.

Sollte Ihr bisheriges Studium 210 ECTS oder mehr umfassen, könnten dennoch in Abhängigkeit von den Inhalten Ihres bisherigen Studiums (z.B. fehlende Verkehrsvertiefung etc.) auch weitere Auflagefächer auf Sie zukommen.

Umgekehrt besteht unter Umständen die Möglichkeit, Ihnen Module oder Fächer Ihres bisherigen Studiums im Masterstudiengang anzurechnen (z.B. Statistik, Transportlogistik, Verkehrswirtschaft etc.). Über die Anerkennung vorhandener Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag.

 

Frage: Gibt es eine Mindestnote, die für die Zulassung erforderlich ist?

Ja, sollte Ihre Abschlussnote aus dem vorherigem Studium schlechter als 3,3 betragen, so  ist keine Zulassung möglich.

Ist Ihre Abschlussnote schlechter als 2,8 so ist das Bestehen einer Aufnahmeprüfung verplichtend, um zum Studiengang Master Urbane Mobilität zugelassen zu werden.

FAQ's zum Studienablauf

Frage: Wie erfahre ich welche Auflagefächer ich machen muss?

Im Bewerberportal HISinOne erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid auf dem Ihre zu absolvierenden Auflagefächer stehen. Dieser Bescheid ist unbedingt auszudrucken bzw. abzuspeichern. Über den Inhalt der Auflagefächer können Sie sich im Modulhandbuch des Bachleorstudiengangs Bauingenieurwesen informieren.

 

Frage: Wo kann ich nachsehen, wann welche Auflagefächer angeboten werden?

Alle Auflagefächer werden im 3./4. bzw. 6./7. Semester des Bachelorstudiengangs Bauingenieurwesen angeboten und sind somit in den jeweiligen Stundenplänen dieser Semester zu finden. Diese hängen an der Fakultät im 1. OG aus bzw. werden bei der Einführungsveranstaltung gezeigt.


Frage: Muss ich mich zu den Kursen der Auflagefächer anmelden?

Wenn Sie aus den Verkehrsvertiefungen (VV-Fächer) eine gewisse Anzahl an Fächern auswählen müssen, ja.Zur besseren Planung des Lehrbetriebs und der Prüfungsvorbereitung wird vom Sekretariat zu Beginn des Semesters eine Abfrage per E-Mail verschickt, in der die Belegung der Auflagefächer verbindlich einzutragen ist.

 

Frage: Wie und wann kann ich mir ggf. Fächer aus meinem Bachelorstudium anrechnen lassen?

Innerhalb der ersten 4 Wochen eines jeden Semesters können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Fächern aus Ihrem Bachelorstudium stellen. Hierzu benötigen Sie einen Noten- und ECTS-Nachweis sowie eine ausführliche Beschreibung (Modulhandbuch und ggf. Vorlesungsunterlagen) des jeweiligen Faches. Diese Unterlagen sind bei der Prüfungskommission vorzulegen, welche über den Antrag entscheidet.

 

Frage: Mein Bachelorstudium umfasst nur 180 ECTS-Punkte, sodass ich 30 ECTS-Punkte in Form von Auflagefächern nachholen muss. Nun habe ich jedoch weniger als 30 ECTS-Punkte in Form von Auflagefächern erhalten. Muss ich somit noch weitere Fächer belegen?

Nein müssen Sie nicht. Anhand Ihrer Bewerbungsunterlagen wurde geprüft, ob Sie praktische Erfahrungen (Praktikum, Werkstudententätigkeit o.Ä.) im Bereich des Verkehrswesens haben, die Ihnen angerechnet werden können, um Sie zu entlasten.

 

Frage: Kann ich Auflagefächer, die sich laut Modulhandbuch über zwei Semester erstrecken auch in einem absolvieren?

Ja. Jede Prüfung muss jedes Semester angeboten werden. Wichtig ist lediglich, dass Sie zur Prüfung (z.B. durch eine vor der Prüfung zu absolvierende Studienarbeit) zugelassen sind.

 

Frage: Kann ich Auflagefächer aus dem Bachelor- und Masterstudium gleichzeitig belegen?

Das ist möglich. Es obliegt allein Ihnen, wie viele Fächer Sie sich pro Semester zutrauen. Es kann jedoch nicht garantiert werden, dass es zu keinen Überschneidungen im Stundenplan kommt.
Sie sollten auf jeden Fall den Auflagefächern absolute Priorität einräumen, da Sie z.T. nur eine bzw. keine Wiederholungsmöglichkeit in diesen Fächern haben (1-Jahres-Frist). Andererseits können Sie (im äußerst unwahrscheinlichen Falle) des Scheiterns dann das Master-Studium ohne Einschränkung nochmals neu beginnen. Die Prüfungskommission würde dann von den bereits bestandenen Auflagefächern absehen.

 

Frage: Werden die Noten, die beim Bestehen der Auflagefächer erzielt werden, mit in den Gesamtschnitt einberechnet/müssen lediglich bestanden werden?  Fließen diese nicht mit in die Abschlussnote mit ein?

Auflagefächer fließen nicht in die Endnote mit ein. Es handelt sich hierbei um reine Zulassungsvoraussetzungen für den Studiengang Master Urbane Mobilität.