FAQ's zur Zulassung

Frage: Ist der Studiengang Master Urbane Mobilität auch teilzeit absolvierbar?

Es handelt sich um einen Vollzeit-Studiengang. Innerhalb der Gestaltung des curricularen Ablaufs wird keinerlei Rücksicht auf eventuelle Verplichtungen von Studierenden gegenüber Ihrem Arbeitgeber genommen. Dennoch gab es vereinzelt Studierende, die diesen Studiengang bereits neben einer beruflichen Tätigkeit absolviert haben. Dies setzt jedoch voraus, dass diese Beschäftigung Ihnen genügend zeitliche und räumliche Flexibilität (z.B. Arbeitsplatz in der Nähe der Hochschule) bietet. Ist das nicht gegeben, so muss dringend davon abgeraten werden.

 

Frage: Welcher Bachelorstudiengang qualifiziert mich am besten für den Masterstudiengang Urbane Mobilität?

  • Bauingenieurwesen mit Vertiefungsrichtung Verkehr (an einer Fachhochschule oder Universität mit mindestens 6 Theorie-Semestern)
  • Geographie mit Schwerpunkt Kultur- bzw. Humangeographie
  • Ein technischer Studiengang mit Verkehrsbezug (z.B. Maschinenbau mit Vertiefungsrichtung Fahrzeugtechnik)
  • Ein ökonomischer Studiengang mit Verkehrs- und Transportbezug (z.B. Verkehrs- und Transportlogistik/-wirtschaft)
  • Bei fachlich entfernteren Studiengängen besteht die Möglichkeit durch entsprechende Nachweise (z.B. Thema der Bachelor-/Masterarbeit bzw. persönliches Engagement im Bereich der Mobilitätsforschung oder einer akademischen Beschäftigung, z.B. in einem Verkehrsbetrieb oder einem Straßenbauamt, einer städtischen Planungsbehörde (auch während des Studiums) etc., Ihr Interesse an dem Masterstudiengang zu bekunden. Hierüber entscheidet jedoch die Prüfungskommission.

Voraussetzung ist jedoch grundsätzlich ein abgeschlossenes oder fast abgeschlossenes Bachelorstudium mit mindestens 6 Theoriesemestern und einem Umfang von mindestens 180 ECTS und einem Notendurchschnitt von 2,7 oder besser.

Es besteht die Möglichkeit, Ihnen Module oder Fächer Ihres bisherigen Studiums im Masterstudiengang anzurechnen (z.B. Statistik, Transportlogistik, Verkehrswirtschaft etc.). Über die Anerkennung vorhandener Prüfungsleistungen für den Masterstudiengang entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag.

 

Frage: Gibt es eine Mindestnote, die für die Zulassung erforderlich ist?

Ja, sollte Ihre Abschlussnote aus dem vorherigem Studium schlechter als 2,7 betragen, so  ist keine Zulassung möglich.

 

FAQ's zum Studienablauf

Frage: Wie und wann kann ich mir ggf. Fächer aus meinem Bachelorstudium anrechnen lassen?

Innerhalb der ersten 4 Wochen eines jeden Semesters können Sie einen Antrag auf Anerkennung von Fächern aus Ihrem Bachelorstudium stellen. Hierzu benötigen Sie einen Noten- und ECTS-Nachweis sowie eine ausführliche Beschreibung (Modulhandbuch und ggf. Vorlesungsunterlagen) des jeweiligen Faches. Diese Unterlagen sind bei der Prüfungskommission vorzulegen, welche über den Antrag entscheidet.