Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 20. Juni 2023 den Gesetzgeber aufgefordert, ein am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept auszuarbeiten (2 BvR 166/16, 2 BvR 166/17). Hintergrund des Urteils war u.a. eine Verfassungsbeschwerde eines bayerischen Inhaftierten hinsichtlich der gesetzlich festgelegten Höhe der Vergütung der erbrachten Arbeitsleistung von Inhaftierten. Für die Erarbeitung eines wissenschaftsbasierten Resozialisierungskonzepts fehlen bisher systematisch generierte Erkenntnisse. So ist beispielsweise wissenschaftlich sehr wenig über die Einkommens- und Verschuldungssituation von Inhaftierten bekannt und entsprechende Statistiken wurden bisher nicht erhoben.

Projektdauer: 11.2023 - 01.2024

Projektleiter: Prof. Dr. Christian Ghanem

Ansprechpartner: Prof. Dr. Christian Ghanem und Niklas Ippisch

Projektziele:

Durch eine Methodentriangulation soll die Expertise von Schuldnerberatenden und Sozialarbeitenden in Gefängnissen sichtbar gemacht werden.

  1. Wie stellt sich die individuelle Verschuldungssituation von Inhaftierten in Bayern dar?
  2. Wie sind Überschuldung und Inhaftierung in Bezug auf Ursachen, Auswirkungen und Wechselwirkung miteinander verschränkt?
  3. Wie sieht das institutionelle Versorgungsnetz der Schuldnerberatung von Inhaftierten in Bayern aus?
  4. Welche Veränderungsbedarfe ergeben sich hieraus, um die Resozialisierung in Bezug auf Gefangenenarbeit und Einkommen sowie der Schuldnerberatung zu verbessern?

Projektablauf:

Die Erhebung basiert auf einem Mixed-Methods-Design: einerseits werden mittels eines quantitativen Fragebogens Mitarbeitende des Sozialdienst in Haft und Schuldnerberatungen in Justizvollzugsanstalten in Bayern grundlegende Erkenntnisse zu den Forschungsfragen generiert. Diese werden dann in einem zweiten Schritt in qualitativen Experteninterviews mit ausgewählten Schuldnerberatenden vertieft.

  • Bayerisches Landesministerium für Justiz
  • Kriminologischer Dienst Bayern