2021 hat der Landtag Schleswig-Holstein ein Gesetz zur ambulanten Resozialisierung und zum Opferschutz (ResOG SH) verabschiedet, dessen Gestaltung und Übersetzung in Qualitätsstandards bereits von der Technischen Hochschule Nürnberg wissenschaftlich begleitet wurde.

Projektdauer: 11.2023 - 03.2024

Projektleiter: Prof. Dr. Christian Ghanem

Ansprechpartner: Prof. Dr. Christian Ghanem und Niklas Ippisch

Projektziele:

Um die Umsetzung des Gesetzes und der Standards überprüfen zu können, sollen unter anderem Kennzahlen entwickelt werden, welche als Grundlage für die Evaluation der Arbeit der Sozialen Dienste der Justiz und der Freien Träger dienen sollen.

Projektablauf:

Zur Kennzahlenentwicklung werden einerseits mehrere Fragebögen entwickelt, die zur fortlaufenden Evaluation dienen werden. Dadurch sollen die Perspektiven der zentralen Akteurinnen und Akteure (Adressatinnen und Adressaten, Fachkräfte, Ministerium) mit Blick auf die Wirksamkeit des Gesetzes und möglichen Verbesserungsbedarfen sichtbar gemacht werden. Zudem werden Vorschläge zur Operationalisierung und Kategorisierung der Daten erstellt, welche mit der bereits vorhandenen Fachsoftware erhoben werden. Die Ergebnisse werden im Kontext von mehreren Beteiligungsworkshops mit Mitarbeitenden des Ministeriums und Fachvorgesetzten vorgestellt und diskutiert.

  • Landesministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein