Für Einstellungen von Beschäftigten, mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit, gelten besondere Voraussetzungen.

Bevor ein Arbeitsvertrag geschlossen werden kann und eine Arbeitsaufnahme möglich ist, sind bestimmte Behördengänge und die Vorlage von Dokumenten und Formularen notwendig.

Nachfolgende Checkliste verschafft Ihnen einen Überblick und soll eine Hilfestellung bieten:

  1. Aufenthaltstitel
  2. Anerkennung des Hochschulabschlusses
  3. Anmeldung bei der Einwohnermeldebehörde
  4. Führungszeugnis
  5. Lohnsteuer
  6. Krankenversicherung
  7. Dokumente und Einstellungsformulare
  8. Sonstige Informationen

 

1. Aufenthaltstitel

Ausländerinnen und Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich einen Aufenthaltstitel (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis). In der Aufenthaltserlaubnis wird darauf hingewiesen, ob eine Arbeitsaufnahme erlaubt ist.

Ausländerinnen und Ausländer dürfen eine Beschäftigung nur ausüben, wenn der Aufenthaltstitel es erlaubt, und von Arbeitgebern nur beschäftigt werden, wenn sie über einen solchen verfügen.

Achtung:
Werden Ausländerinnen und Ausländer ohne einen entsprechenden Aufenthaltstitel beschäftigt, wird von der Agentur für Arbeit sowohl gegen den Arbeitgeber (Bußgeldhöchstsatz 500.000 Euro) als auch gegen die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

a. Staatsangehörige der Europäischen Union/EWR-Staaten
Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union, der Schweiz und der EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sind freizügigkeitsberechtigt, d. h. Sie benötigen kein Einreisevisum und keinen Aufenthaltstitel.

b. Andere Staatsangehörige
Alle anderen Staatsangehörigen dürfen grundsätzlich nur dann beschäftigt werden, wenn der bei der Ausländerbehörde beantragte und von der Bundesdruckerei ausgestellte Aufenthaltstitel dies ausdrücklich erlaubt. Für britische Staatsangehörige gilt es Sonderregelungen zu beachten.

Bitte beantragen Sie deshalb eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde, falls Sie länger als die Laufzeit Ihres Einreisevisums in Deutschland bleiben. Tun Sie dies, bevor Ihr Visum abläuft! Achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen, die der Ausländerbehörde vorgelegt werden müssen, um Verzögerungen zu vermeiden.

 

2. Anerkennung des Hochschulabschlusses

Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist den Einstellungsunterlagen ein Nachweis über die Anerkennung der ausländischen Hochschule und die Gleichwertigkeit des Abschlusses mit einem deutschen Hochschulabschluss vorzulegen. Die Nachweise werden auch für die Beantragung eines Aufenthaltstitels benötigt. Bewerbende sind selbst für die Vorlage des Nachweises zuständig. Bitte denken Sie daher daran, den Nachweis mit Ihren Einstellungsunterlagen bei der Personalabteilung einzureichen.

Mit Hilfe der Datenbank Anabin kann die Anerkennung bzw. Gleichwertigkeit größtenteils festgestellt werden. Die Hochschule muss mit „H+“ vermerkt sein und der Abschluss muss einem Bachelor- oder Masterabschluss gleichgestellt sein (Äquivalenzmerkmal „entspricht“ oder „gleichwertig“). Bewerberinnen und Bewerber, deren Hochschule und/oder Abschluss nicht in der Datenbank Anabin hinterlegt ist, können eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragenBitte beachten Sie, dass die Anerkennung mehrere Monate in Anspruch nehmen kann. Wir empfehlen deshalb die Anerkennung frühzeitig in die Wege zu leiten.

Ziel sollte sein, ein Ergebnis über die Datenbank Anabin zu erreichen, da eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen kostenpflichtig ist. Entsprechende Rechercheanleitungen sind auf der Internetseite der Datenbank Anabin zu finden.

Haben oder planen Sie Ihren Wohnsitz in Nürnberg, können Sie sich bei Fragen zu dieser Thematik an die Zentrale IQ-Beratungsstelle zur Anerkennung ausländischer Qualifikationen ZAQ+ wenden. Für Anleitungen und weitere Informationen zu Anabin und der Zeugnisbewertung verweisen wir auf die sehr hilfreiche Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Hochschulabschlüsse (anerkennung-in-deutschland.de).

Zur Unterstützung bei der Beantragung können Sie sich von der Personalabteilung ein Schreiben über die Einstellungsabsicht an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm ausstellen lassen (Letter of Intent /Absichtserklärung).

 

3. Anmeldung bei der Einwohnermeldebehörde

Bitte melden Sie sich innerhalb einer Woche bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde an. Haben Sie Ihren Wohnsitz in Nürnberg, können Sie sich im Bürgeramt anmelden: Anmelden, Abmelden oder Ummelden - Bürgeramt Mitte (nuernberg.de)

 

4. Führungszeugnis

Wegen der besonderen Art der an einer Hochschule zu besetzenden Arbeitsplätze kann auch bei der Einstellung von Beschäftigten nicht auf eine Überprüfung der Bewerber*innen an Hand von Auskünften aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) verzichtet werden.

Sie sollten deshalb unverzüglich bei der zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes, für Nürnberg: Anmelden, Abmelden oder Ummelden - Bürgeramt Mitte (nuernberg.de) ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Behördenführungszeugnis) beantragen. Bitte geben Sie folgende Adresse an:

Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Personalabteilung
(ggf. z.Hd. Recruiting- / PM-B-Sachbearbeitung)
Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg

 

5. Lohnsteuer

Bei der Einstellung müssen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer angeben. Wurde Ihnen vom Bundeszentralamt für Steuern noch keine Steueridentifikationsnummer zugeteilt, bekommen Sie diese schriftlich zugesendet, nachdem Sie sich bei der Meldebehörde angemeldet haben. Die hierfür benötigten Daten übermittelt die Meldebehörde an das Bundeszentralamt für Steuern. Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Weitere_Themen/

 

6. Krankenversicherung

Bitte kümmern Sie sich um einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.

 

7. Dokumente und Einstellungsformulare

Für die Einstellung an der Ohm brauchen wir von Ihnen einige ausgefüllte Formulare sowie Dokumente. Die Personalabteilung kommt diesbezüglich auf Sie zu.

Ferner sind folgende Dokumente und Angaben für die Einstellung erforderlich:

  • Nachweis/e über frühere Beschäftigungen im Hochschul- und Forschungsbereich (Arbeitsverträge etc.)
  • Master-/Bachelor-/Magister-/Diplom-/Promotionsurkunde/-zeugnis
  • falls vorhanden bei ausländischem Hochschulabschluss Nachweis über Gleichwertigkeit mit deutschem Abschluss bzw. Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
  • Schulabschlusszeugnis/se, Ausbildungszeugnis/se
  • gültiger Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme (nicht Staatsangehörige der EU- Mitgliedsstaaten, der Schweiz und der EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen)
  • Arbeitszeugnisse
  • Lebenslauf
  • Angabe zur Krankenversicherung
  • ggf. Befreiungsbescheinigung der Rentenversicherung
  • Nachweise zum Personenstand (ggf. Heiratsurkunde etc.)
  • Nachweis/e über frühere Beschäftigungen im öffentlichen Dienst
  • Nachweis über Wehr-/Zivildienst
  • Nachweis über frühere Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (z.B. VBL)

Bitte bereiten Sie die Unterlagen frühzeitig vor. Dadurch kann die Bearbeitungsdauer verkürzt werden.

 

8. Sonstige Informationen:

Informationen zu den Themenkomplexen "Arbeit und Beruf", "Kinder und Familie", "Banken, Versicherungen - Soziale Absicherung" erhalten Sie in den Sprachen Deutsch, Englisch, Türkisch und Russisch auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge. Wir verweisen zudem auf das Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit.