C: STMWK, Wolfgang M. Weber

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz in Kraft, das den Hochschulen weitere Freiräume und noch mehr Eigenverantwortung verleiht. In diesem Sinne wurden auch die bisherigen Instrumente der strategischen Hochschulsteuerung weiterentwickelt.

Ende Juni 2023 wurde zunächst die erste Rahmenvereinbarung nach dem neuen Hochschulinnovationsgesetz unterzeichnet, die in einem partizipativen Prozess gemeinsam vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit den Hochschulen und Universitätsklinika erarbeitet wurde.

Aufbauend auf die Rahmenvereinbarung unterzeichneten Wissenschaftsminister Markus Blume und Ohm-Präsident Niels Oberbeck am 21. September 2023 im Plenarsaal der Bayerischen Akademie der Wissenschaften den individuellen Hochschulvertrag für die Jahre 2023 – 2027.

Die Leistungen der Hochschulen werden für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung sowie der individuellen Hochschulverträge in insgesamt zehn Handlungsfeldern festgelegt:

  1. Studium und Lehre, Weiterbildung
  2. Forschung
  3. Wirkung in die Gesellschaft und Transfer
  4. Hochschulpersonal, Nachwuchs- und Begabtenförderung
  5. Gleichstellung, Chancengerechtigkeit, Inklusion
  6. Internationalisierung
  7. Kooperationen und Verbünde
  8. Digitale Transformation, Digitalisierung in Wissenschaft, Lehre und Verwaltung
  9. Nachhaltigkeit, Klimaschutz
  10. Qualitätssicherung in Forschung, Lehre und Verwaltung

Die Mittel für individuelle profilbildende Zielsetzungen (sog. Strategiefonds) wurden um 10 Mio. € auf rund 55 Mio. € pro Jahr für alle bayerischen Hochschulen erhöht, die Grundfinanzierung mindestens auf dem Niveau der Ansätze des Haushalts 2023 sowie garantierter Tarifaufwüchse gesichert.

Die Ohm hat in ihrem Hochschulvertrag strategische, profilbildende Schwerpunktsetzungen in 6 von 10 Handlungsfeldern definiert, die mit Mitteln aus dem Strategiefonds hinterlegt sind.  

Rahmenvereinbarung und Hochschulvertrag der Ohm sind – ebenso wie die Dokumente der anderen Hochschulen – über die Website des Staatsministeriums online einsehbar.