Studienorientierung & Studienwahl
Transfer von angewandter Forschung
Vielfältige Kooperationsmöglichkeiten
Vernetzen & Vorteile nutzen
Alle Infos rund ums Studium
Arbeitgeber Hochschule
Initiativ - Wertig - Vielfältig - Kollegial
Hochschulkommunikation
/ Studium & Karriere /
Erstsemester und Hochschulwechsler/-innen müssen die Zahlung des Studentenwerkbeitrags in der im Zulassungsbescheid genannten Höhe zum Immatrikulationstermin nachweisen.
Erfolgt keine fristgerechte Zahlung, ist die Immatrikulation nicht möglich.
Zur (postalischen) Einschreibung fügen Sie bitte einen Einzahlungsbeleg des Geldinstituts bzw. einen aktuellen Kontoauszug bei.Die Bankverbindung der Hochschule finden Sie in Ihrem Immatrikulationsantrag, der nach Durchführung der Onlineimmatrikulation in StudyOhm generiert wird.
Wenn Sie den Studienplatz trotz bereits erfolgter Immatrikulation nicht annehmen, ist eine Erstattung nur möglich, wenn der Antrag auf Exmatrikulation bis zum 14. März für ein Sommersemester bzw. bis zum 30. September für ein Wintersemester an der Technischen Hochschule vorliegt.
Falls Ihr Antrag nach diesen Terminen an der Technischen Hochschule vorliegt, ist eine Erstattung des Studentenwerkbeitrags nicht mehr möglich.
Liebe Besucherin, lieber Besucher, Sie verlassen nun die Website der Technischen Hochschule Nürnberg.
Mit einem Klick auf den unten stehenden Button gelangen Sie zu . Bitte achten Sie darauf, dass Ihre dort persönlichen Daten gut geschützt sind. Beachten Sie die dortigen Datenschutzbestimmungen sowie die Einstellungen zur Privatsphäre.