12.05.2016

Exkursion der LL.M.-Studierenden zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe

In diesem Semester besuchten unsere Studierenden des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht (LL.M.) am 12.05.2016 erstmals den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Nach diversen Sicherheitschecks und einem ausführlichen Rundgang durch die verschiedenen Gebäude auf dem Gelände, die gleichzeitig Zeitzeugen unterschiedlicher Baustile sind (inklusive „bombensicherem“ Sitzungssaal), durften die Studierenden an einer Verhandlung des III. Zivilsenats teilnehmen. Der Vorsitzende führte aus Rücksicht auf unsere Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sehr ausführlich in den Sachverhalt ein. In dem vor dem BGH verhandelten Fall ging es um einen Mietanspruch eines privaten Vermieters gegenüber einer US-amerikanischen Mieterin, die zu dieser Zeit  Truppenmitglied des US-Militärs (Stützpunkt Ramstein) war. Der Vermieter reichte Klage beim zuständigen Mietgericht in Höhe von 26.000 € ein. Das Bundesland Rheinland-Pfalz stellt die Klage an die Mieterin zu, übersah es aber entgegen dem NATO-Truppenstatut, die Militärstelle der Beklagten über die Zustellung der Klage zu informieren. Aufgrund der versäumten Information weigerte sich das US-Militär im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens den derzeitigen Wohnort der Beklagten zu benennen. Ungewöhnlich an dem Fall war, dass der III. Senat (das „hohe Gericht“) einen Vergleich vorschlug, der am BGH nur selten angeboten wird. Insgesamt dauerte die Verhandlung knapp 30 Minuten und gewährte den Studierenden einen interessanten Einblick in den Ablauf einer gerichtlichen Auseinandersetzung an einem der höchsten Gerichte Deutschlands.

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