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AKTUELLER HINWEIS ZU COVID-19
Auslandspraktika sind grundsätzlich weiterhin möglich und werden auf eigenen Wunsch und auf eigenes Risiko angetreten. Bitte informieren Sie sich vorab ausführlich über die nötigen Vorkehrungen und Bedingungen im untenstehenden Abschnitt "Sicherheitshinweise". Beachten Sie bei allen Planungen für kommende Auslandspraktika die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes aufgrund der Corona-Pandemie und beobachten Sie kontinuierlich die Entwicklungen in den jeweiligen Zielländern.https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/covid-19/2296762Alle Outgoings der TH Nürnberg sind aufgefordert, ihre Erreichbarkeit im Ausland sicherzustellen und sich u.a. in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND einzutragen. Mit der Eintragung in der Krisenvorsorgeliste ELEFAND soll sichergestellt werden, dass sich im Ausland befindende Studierende im Notfall durch eine Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland erreicht werden können.
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Ein Auslandpraktikum ist eine hervorragende Möglichkeit, während des Studiums internationale Erfahrung zu sammeln. Neben einem großen Plus im Lebenslauf dient ein Praktikum im Ausland vor allem dazu, akademisches Fachwissen anzuwenden und nebenbei den eigenen Horizont bedeutend zu erweitern und Fremdsprachenkenntnisse direkt vor Ort zu vertiefen.
Im Vorfeld stellen sich für viele Studierende zunächst einmal zahlreiche Fragen bezüglich der Organisation eines Auslandspraktikums: Wie gehe ich am besten vor, womit soll ich beginnen? Wie finde ich eine geeignete Stelle? Wann bewerbe ich mich? Welche Formalitäten muss ich beachten? Wie kann ich mir den Aufenthalt finanzieren?
Das International Office bietet folgende Hilfeleistungen an:
Beratung bezüglich Vorgehensweise, Formalitäten und Förderprogrammen
Kontakte zu Firmen/Einrichtungen und aktuelle Stellenangebote
Verleih von Bewerbungshandbüchern
Ausstellen erforderlicher Bescheinigungen
Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings
Für die Beratung zum Auslandspraktikum ist Christina Hempel zuständig. Bitte nehmen Sie per E-mail Kontakt auf, um einen Termin zu vereinbaren (Beratung derzeit per Telefon/Zoom/Teams)
Vor einer individuellen Beratung sollten Sie unsere CHECKLISTE AUSLANDSPRAKTIKUM in Ruhe durchlesen.
Im TH-Intranet können Sie Hochschulkontakte für Auslandspraktika sowie aktuelle Stellenangebote einsehen. Ebenso finden Sie zahlreiche Erfahrungsberichte ehemaliger Outgoings.
> PRAKTIKUMSKONTAKTE AUSLAND
> AKTUELLE STELLENANGEBOTE
> ERFAHRUNGSBERICHTE
Hochschulweit werden alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte erfasst und im Diploma Supplement, dem Anhang des verliehenen Abschlusszeugnisses, offiziell dokumentiert. Das hierfür nötige Formular "Erfassung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes" befindet sich auf der Homepage des Studienbüros im Download-Center. Bitte senden Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen per E-mail spätestens nach Durchführung des Auslandpraktikums zusammen mit Ihrem Praktikumsvertrag an das Studienbüro (Email: studienbuero@th-nuernberg.de).
Die Suche nach einer geeigneten Praktikumsstelle erfordert Eigeninitiative, Motivation und Engagement. Folgende Tipps können für die Stellensuche hilfreich sein:
Stellenkontakte des International Office:Im TH-Intranet finden Sie zahlreiche STELLENKONTAKTE zu Firmen/Einrichtungen, die potentiell Praktikanten aufnehmen. Die Kontakte werden regelmäßig aktualisiert und bei vielen Stellen waren bereits TH-Studierende als Praktikanten tätig. Weiterhin stellen wir auch AKTUELLE STELLENANGEBOTE für Sie bereit.
Jobbörse der TH Nürnberg Die Hochschul-Jobbörse beinhaltet neben Job- und Praktika-Angeboten innerhalb Deutschlands auch regelmäßig Stellenangebote im Ausland.
Internetportale und Suchmaschinen Zahlreiche Webseiten und Portale bieten mittlerweile (kostenfrei) Stellenangebote oder Suchmaschinen für Praktika im In- und Ausland. Hier nur einige Beispiele:www.auslandspraktikum.info www.praktikum-service.de
PraktikumsvermittlungenEs gibt eine Vielzahl an Austauschorganisationen und Praktikantenvermittlungen. Viele davon sind mittlerweile kostenlos, einige verlangen jedoch auch Vermittlungsgebühren. Im LEITFADEN AUSLANDSPRAKTIKUM finden Sie Beispiele kostenloser Vermittlungen.
Weitere Tipps und Links
Grundsätzlichen haben Sie die Möglichkeit, ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum im Ausland zu absolvieren.
Wenn Sie Ihr Pflichtpraxissemester im Ausland absolvieren möchten, können Sie sich dieses von Ihrer Fakultät voll anerkennen lassen. Wichtig ist dabei grundsätzlich, dass Sie die studiengangspezifischen Hinweise der jeweiligen Fakultät beachten. Bitte informieren Sie sich aus aktuellem Anlass auch über eventuelle Rahmenbedingungen Ihrer Fakultät in Bezug auf die Corona-Pandemie (Einschränkungen, Sonderregelungen).
Wenn Sie eine Stelle in Aussicht bzw. eine konkrete Zusage erhalten haben, können Sie zunächst in der Praxisstellendatenbank (virtuohm) prüfen, ob die Einrichtung bereits für Ihren Studiengang genehmigt wurde. Falls noch keine Genehmigung im System hinterlegt ist, müssen Sie den Meldebogen für noch nicht registrierte Firmen/Einrichtungen ausfüllen und vom Praxisbeauftragten Ihrer Fakultät unterschreiben lassen.
Im letzten Schritt können Sie sich dann um den offiziellen Ausbildungsvertrag (Training Contract) kümmern. Dieser wird von Ihnen, der Praktikumseinrichtung und dem Praxisbeauftragten der jeweiligen Fakultät unterschrieben und anschließend in dreifacher Ausfertigung im Studierendenservice abgegeben.
Bei einem freiwilligen Praktikum fallen die Hochschulformalitäten weg. Es wird ein direkter Vertrag zwischen Ihnen und der Praktikumseinrichtung geschlossen.
Ein freiwilliges Praktikum kann zum Beispiel gut im Rahmen eines Urlaubssemesters eingelegt werden. Die Beantragung eines Urlaubssemesters erfolgt im Studierendenservice (eine Praktikumsdauer von mindestens 2 Monaten ist dabei nötig)
Hochschulweit werden alle studienbezogenen Auslandsaufenthalte erfasst und im Diploma Supplement, dem Anhang des verliehenen Abschlusszeugnisses, offiziell dokumentiert. Das hierfür nötige Formular "Erfassung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes" befindet sich auf der Homepage des Studienbüros im Download-Center. Bitte senden Sie den ausgefüllten Erfassungsbogen per E-mail spätestens nach Durchführung des Auslandpraktikums zusammen mit Ihrem Praktikumsvertrag an den Studierendenservice.
Es gibt zahlreiche Fördermöglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von Auslandspraktika. Eine Auswahl der gängigsten Stipendienprogramme finden Sie im Intranet-Bereich in unserer Übersicht STIPENDIEN AUSLANDSPRAKTIKUM
Bitte beachten Sie bei einer Bewerbung die vorgegebenen Fristen, die Vollständigkeit der Unterlagen und die Einhaltung aller Förderkriterien!
Hier geht's zu den Erasmus Erklärvideos:
Auslandspraktikum mit ErasmusAuslandsstudium oder lieber Praktikum mit Erasmus?
Wer kann gefördert werden?
Graduiertenförderung
Im Rahmen des Erasmus Programms vergibt die Technische Hochschule Nürnberg auch Stipendien an Graduierte. Voraussetzungen hierfür:
Eine Förderung ist bis zu 12 Monate nach Abschluss möglich.
Was kann gefördert werden?
Dauer der Förderung: Mobilitätszuschüsse für Erasmus-Praktika können für einen Zeitraum von mindestens 2 Fördermonaten (60 Tage) bis maximal 12 Fördermonaten (360 Tage) vergeben werden. Eine mehrmalige Inanspruchnahme von Fördermitteln ist erlaubt, jedoch beträgt die Summe der Fördertage für ein Erasmus-Studium und/oder Erasmus-Praktikum insgesamt max. 360 Tage pro Studienzyklus (Bachelor/Master).
Im Rahmen des aktuellen Erasmus-Programms 2021/22 können Anträge für Praktika innerhalb des Zeitraums 01.02.2022 bis 31.05.2023 gestellt werden.
Aufnehmende Einrichtungen: Aufnehmende Einrichtungen für Praktika können entweder Hochschulen oder beliebige, in einem Programmland ansässige, auf dem Arbeitsmarkt oder in Bereichen allgemeiner und beruflicher Bildung oder Jugend tätige Einrichtungen sein.
Ausnahmen:
Förderfähige Länder: Mitgliedstaaten der EU: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern
Programm und Partnerländer außerhalb der EU: Island, Liechtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Schweiz, Serbien, Türkei, Vereinigtes Königreich Förderleistungen Geförderte Studierende erhalten einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten. Die Höhe der Stipendien orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern und ist in drei Gruppen gestaffelt. Für das SoSe 2022 und das WiSe 2022/23 sind die Fördersätze wie folgt:
Finanzielle Zusatzförderungen und Green Travel
Zusätzlich zu den regulären Fördersätzen können folgende Teilnehmer eine finanzielle Zusatzförderung beantragen:
- Teilnehmer mit Behinderung (GdB > 20)
- Teilnehmer mit einer chronischen Erkrankung
- Studierende mit Kind/ern
Für Reisen mit emissionsarmen Verkehrsmitteln ("Green Travel") kann ein finanzieller Zuschuss beantragt werden.
Sie finden detaillierte Informationen im Dokument "Finanzielle Zusatzförderung im Erasmus+ Praktikum 2021/22".
Wie kann ich eine Förderung beantragen?
Learning AgreementDas Learning Agreement ist eine Lernvereinbarung. Diese zeigt auf, welche Inhalte, Ziele und Rahmenbedingungen für das Praktikum vereinbart werden und in welcher Form der Praktikumsaufenthalt an der Hochschule anerkannt wird. Der Abschluss des Learning Agreements ist zwingend vor Beginn der Mobilität notwendig. Das Dokument wird vor Beginn des Praktikums vom Teilnehmer, der Praktikumseinrichtung sowie der Fakultät (i.d.R. Praxisbeauftragte) unterzeichnet.
OLS-Sprachunterstützung und OLS-SprachtestDer Online Language Support (OLS) ist derzeit in den 5 meistgenutzten Sprache der Europäischen Union verfügbar (Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch). Der OLS-Sprachtest ist für alle Erasmus-Teilnehmer verpflichtend vor Beginn der Mobilität in der jeweiligen Hauptarbeitssprache des Praktikums zu absolvieren. Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht für Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests dient als Einstufung und Dokumentation des aktuellen Sprachstandes. Weiterhin können Erasmus Teilnehmer mit dem OLS-Sprachkurs ihre Fremdsprachenkenntnisse in der Arbeits- und/oder Landessprache während des Auslandsaufenthaltes verbessern
VersicherungenAlle durch das Erasmus Programm geförderten Teilnehmer der THN sind verpflichtet, für den gesamten Zeitraum des Praktikums (einschließlich An- und Abreise) für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen. Dieser beinhaltet insbesondere
Wichtig ist, dass die Versicherungen auch im Pandemie-Fall greifen. Weiterhin verpflichten sich alle Teilnehmer, sich über weiteren im Gastland erforderlichen Versicherungsschutz ausreichend zu informieren und ggf. eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Gesundheit und SicherheitBitte beachten Sie alle Informationen im Abschnitt "Sicherheitshinweise". Darunter finden Sie auch aktuelle Informationen und Links zur Corona-Pandemie.
Corona-Pandemie und ErasmusWir weisen darauf hin, dass auch im Erasmus Programm Gesundheit und Sicherheit oberste Priorität haben. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie bitten wir alle Teilnehmer, sich bei der Planung bzw. vor dem Antritt eines Auslandsaufenthalts dringend über die aktuelle Situation im Gastland und bestehende Reiseeinschränkungen zu informieren und den virtuellen Beginn einer Erasmus-Mobilität und die spätere physische Fortsetzung in Erwägung zu ziehen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die Corona-FAQs des DAADs für StudierendeSollten Sie Ihre Erasmus Mobilität physisch antreten achten Sie bitte dringend darauf, dass Sie bei Aufenthalt in Gebieten mit Reisewarnung und in Pandemiefällen über ausreichend Versicherungsschutz verfügen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass nicht alle Auslandskrankenversicherungen dies abdecken.
Grant AgreementNach Vorliegen aller Unterlagen von Schritt 1 und 2 erhalten Sie die Finanzvereinbarung (sog. Grant Agreement). Das Grant Agreement muss zwingend vor Antritt des Praktikums unterschrieben und im Original eingereicht werden.
AuszahlungDie Auszahlung erfolgt mit einer 1. Rate (70 %) zu Beginn des Praktikums. Die restlichen 30% werden mit einer 2.Rate nach Ende des Praktikums und Erhalt aller Abschlussunterlagen ausgezahlt.
Abschlussformalitäten Alle Geförderten, die an einer Erasmus Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Praktikumsende folgende Abschluss-Formalitäten zu erfüllen:
Erasmus Studierendencharta Die Rechte und Pflichten der Studierenden im Erasmus Programm sind in der „Erasmus Studentencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts ausgehändigt wird.
Ansprechpartner Erasmus PraktikumChristina Hempelchristina.hempelatth-nuernbergPunktdeTel: 0911/ 5880 - 4113
Joseph Jehlickajoseph.jehlicka@th-nuernberg.de Tel: 0911/ 5880 - 4294
EUStaatsangehörige der Mitgliedstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraumes sind berechtigt, ohne Visum oder Arbeitserlaubnis in jedem anderen Land innerhalb der EU zu arbeiten.
Außerhalb der EUWenn Sie ein Praktikum in einem Nicht-EU-Land machen, benötigen Sie ein Visum oder eine Arbeitsgenehmigung. Kontaktieren Sie hierzu am besten direkt die jeweilige Botschaft des Landes in Deutschland. Eine Liste der Botschaften bzw. Konsulate finden Sie auf der Homepage des Auswärtigen Amtes.
Das International Office stellt gerne Bescheinigungen auf Englisch aus, falls die jeweilige Botschaft eine solche benötigt.
Besondere Hinweise zum Visum für UK:Seit Januar 2021 ist im Zuge des Brexit ein T5-Visum für Praktika in UK nötig. Für das Visum wird ein Certificate of Sponsorship (CoS) benötigt, für welches die Firmen/Einrichtungen in UK über eine Sponsor-Lizenz verfügen müssen. Bitte erkundigen Sie sich bei den Praktikumeinrichtungen, für die Sie sich bewerben, ob eine solche Lizenz vorliegt und Praktika möglich sind.
Infos zum T5-Visum: https://www.gov.uk/government-authorised-exchange/eligibility Infos zum CoS https://www.gov.uk/uk-visa-sponsorship-employers/certificates-of-sponsorship
Besondere Hinweise zum Visum für die USA:Für ein Praktikum in den USA benötigen Sie ein J1-Visum, das Sie bei dem für Sie zuständigen US-Konsulat beantragen. Eine zwingende Voraussetzung, um ein J1-Visum zu erhalten, ist die Vorlage des sogenannten DS-2019 Formulars (Berechtigungszertifikat) beim US-Konsulat. Dieses Formular erhalten Sie nur von Austauschorganisationen bzw. Visaagenturen, die vom U.S. Department of State zertifiziert sind (hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr verlangt), wie z.B.
Besondere Hinweise zum Visum für Südafrika:Seit 2015 ist es leider aktuell nicht mehr möglich, ein Praktikumsvisum für Südafrika zu erhalten.
EUWenn Sie Ihr Praktikum in einem EU-Mitgliedsstaat machen, finden Sie auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte die EHIC (European Health Insurance Card). Hiermit können Sie sich im europäischen Ausland behandeln lassen. Wir empfehlen dennoch, zusätzlich eine spezielle Auslandskrankenversicherung für bestimmte Leistungen abschließen.
Außerhalb der EUWenn Sie Ihr Praktikum in einem außereuropäischen Land machen, empfehlen wir Ihnen, in jedem Fall eine spezielle Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Erkundigen Sie sich hierfür am besten bei Ihrer Krankenkasse oder bei einem privaten Anbieter, wie z.B. ADAC, CareMed, ERV.
Hinweis: Da während des Auslandspraktikums der Studentenstatus an der TH Nürnberg regulär weiterläuft, muss die studentische gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland in jedem Fall beibehalten werden!
In der Regel gelten die meisten privaten Haftpflichtversicherungen auch bis zu einem Jahr im Ausland. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei Ihrer jeweiligen Versicherung.
Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge
Auslandspraktika sind grundsätzlich in jedem Land möglich und werden auf eigenen Wunsch und auf eigenes Risiko angetreten. Bitte beachten Sie bei Ihren Planungen folgende allgemeine Hinweise zur Sicherheitsvorsorge:
Eine ausführliche Übersicht zu den wichtigsten Sicherheitsvorkehrungen mit den entsprechenden Links finden Sie in folgender Check-Liste des DAAD: "Hinweise zur allgemeinen Sicherheitsvorsorge"
Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes
Das Auswärtige Amt bietet die App "Sicher Reisen" und veröffentlich regelmäßig Reisehinweise, Sicherheitshinweise und Reisewarnungen.
Reise- und Sicherheitshinweise sowie Reisewarnungen beruhen auf den zum angegebenem Zeitpunkt dem Auswärtigen Amt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.
Das Auswärtige Amt rät weiterhin dringend, bei Auslandsreisen immer eine Auslands-Krankenversicherung mit Rückholversicherung abzuschließen.
Informationen zur COVID-19-Situation:
Die Ausbreitung von COVID-19 führt aktuell weiterhin in vielen Ländern zu starken Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wie z.B. Ausgangssperren. Änderungen der Vorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Einige Länder verlangen ein negatives PCR-Testresultat für die Einreise. Im Infektionsfall vor Ort müssen Quarantänevorgaben des Reiselandes Folge geleistet werden, eine Rückholung kann nicht erfolgen.
Bitte informieren Sie sich laufend auf der Homepage des Auswärtigen Amtes sowie des Robert Koch Instituts über die aktuelle COVID-19-Lage.
In der Regel erhalten Sie nach der Stellenzusage von Ihrer Praktikumseinrichtung Tipps und Links bezüglich einer möglichen Unterkunft in der Umgebung. Weiterhin geben ehemalige Outgoings oft wertvolle Hinweise zur Wohnungssuche. Werfen Sie hierfür einen Blick in unsere Erfahrungsberichte.
Bitte erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise rechtzeitig bei Ihrem Hausarzt oder der Impfberatung im Nordklinikum Nürnberg oder des Klinikums Erlangen über evtl. nötige Impfungen für das Zielland. Einen aktuellen reisemedizinischen Infoservice bietet auch die Website www.fit-for-travel.de.
Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Abreise über die aktuellen Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de > Reise und Sicherheit
Kontakt:
Christina Hempelchristina.hempelatth-nuernbergPunktdeTel: 0911 5880 - 4113
Sprechstunde:
Telefonisch oder über Zoom/Teams (nach Terminvereinbarung)
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