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Gastdozentenprogramm OHM-Lectureship gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Im Rahmen des „OHM-Lectureship“ Programms können Dozent*innen aus dem Ausland zu befristeten Gastvorträgen eingeladen und finanziert werden. 

 

Ziel der Förderung:

Die vom Bayerischen Staatsministerium geförderte Initiative läuft seit dem Jahr 2013 sehr erfolgreich an der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm. Ziel ist es, das englischsprachige Kursangebot an der Hochschule auszuweiten und damit die Internationalität in der Lehre zu fördern. Die Anwesenheit von Gastdozent*innen soll dazu dienen, neue Partnerschaften mit ausländischen Hochschulen anzubahnen, aber auch bestehende Partnerschaften zu stärken und Studierende zu einem Auslandsaufenthalt zu ermutigen. Es ist wünschenswert, dass die Veranstaltungen nachhaltig die Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschule unterstützen. 

 

Wer kann gefördert werden? 

Gefördert werden können Aufenthalte von mindestens 4 und maximal 30 Lehreinheiten (à 45 min) von Lehrenden von (Partner-) Institutionen, bevorzugt aus dem nicht- europäischen Ausland. Internationale Wissenschaftler*innen von strategisch wichtigen europäischen (Partner-) Hochschulen können auch berücksichtigt werden.

Der Kontakt mit dem Gastdozierenden muss durch ein Mitglied der TH Nürnberg hergestellt, beantragt und der Gastvortrag begleitet werden. Der/Die Dekan*in der Fakultät bzw. die Leitung der Einrichtung muss den Antrag befürworten. 

Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise zum Thema „Technologietransfer“ und den Risiken, die bei der Zusammenarbeit mit Wissenschaftlern anderer Länder entstehen könnten.
Merkblatt Technologietransfer

 

Was wird gefördert? 

Die Mittel des Bayerischen Staatsministeriums werden auf Honorar für die Gastvorträge, sowohl als auch auf Pauschalen für Unterkunft und Reise der Gastdozierenden aufgeteilt.  

Die Art der Veranstaltung steht Fakultät/Einrichtung und Lehrenden frei, die Gastvorträge sollten aber in englischer Sprache durchgeführt werden. 

Eine Hochschulpräsentation über die Hochschule des/der Gastdozenten*in ist fester Bestandteil des Aufenthalts.

Bitte beachten Sie auch die aktuelle Ausschreibung. Diese kann Ihnen auch auf Nachfrage vom International Office geschickt werden.

 

Antragsfristen:

Für das folgende Wintersemester ist die Antragsfrist der 15.07.
Für das folgende Sommersemester der 15.01.

 

Antragsformulare: 

Förderantrag

Befürwortung Dekan/-in

Bitte beide Dokumente per E-Mail oder Hauspost an das International Office senden.
Nähere Auskünfte zu den Rahmenbedingungen erteilt das International Office. 

Ansprechpartner

Joseph Jehlicka Joseph Jehlicka
M.A.