Mobilität in Lehre und Forschung

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Erasmus Mobilität zu Lehrzwecken

Kurz erklärt: Erasmus zu Lehrzwecken in Europa (Die von der Technischen Hochschule Nürnberg geförderten Kurzaufenthalte beschränken sich auf den europäischen Raum.)

Das EU-Programm Erasmus der Europäischen Union fördert nicht nur Studierende, die einen Teil ihres Studiums an einer Erasmus-Partnerhochschule verbringen oder ein Praktikum innerhalb Europas absolvieren möchten, sondern auch Gastdozenturen an europäischen Partnerhochschulen, die im Besitz einer Erasmus Charta für Hochschulen (ECHE) sind. 


1) Was sind die Ziele der Erasmus-Lehrendenmobilität?
Die Gastdozierende sollen durch ihren Aufenthalt die europäische Dimension der Gasthochschule stärken, deren Lehrangebot ergänzen und ihr Fachwissen jenen Studierenden vermitteln, die nicht im Ausland studieren können oder wollen.
Dabei sollen die Entwicklung von gemeinsamen Studienprogrammen der beiden Partnerhochschulen und der Austausch von Lehrinhalten und - methoden mit einbezogen werden.


2) Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Die Technische Hochschule Nürnberg kann Lehrpersonal an eine europäische Hochschule entsenden, wenn mit dieser vorher ein interinstitutioneller Erasmus-Vertrag geschlossen wurde, welcher explizit die Mobilität von Lehrenden (Teaching Staff Mobility) vorsieht.
Im IO können Sie in Erfahrung bringen, mit welchen Partnerhochschulen ein entsprechender Vertrag besteht.


3) Wer kann an der Ohm gefördert werden?

  • Lehrende, die in einem vertraglichen Verhältnis zur Hochschule stehen
  • Lehrbeauftragte mit Werkverträgen
  • wissenschaftliche Mitarbeitende


4) Was kann gefördert werden?

  • Gastlehraufenthalte (mind. 2 und max. 60 Tage) mit einer Länge von mindestens 8 Unterrichtsstunden in einer Woche

    Bsp.:   3 Tage Aufenthalt -  8 Stunden Lehre
               7 Tage Aufenthalt -  8 Stunden Lehre
     
  • Der Erasmus Mobilitätszuschuss beinhaltet die Fahrt- und Aufenthaltskosten, welche als Stückkosten bezuschusst werden. Die Stückkosten werden vollständig an die Geförderten weitergegeben. Mögliche positive Differenzen von realen Kosten zu Stückkosten verbleiben bei den Geförderten und müssen von diesen ggf. persönlich versteuert werden.
  • Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich, jedoch sollten vorrangig Zuschüsse an Personen vergeben werden, die noch keinen Erasmus-Lehraufenthalt durchgeführt haben.
  • Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen.
  • Personen mit einer Behinderung können zusätzliche Sondermittel beantragen.
  • Bei Durchführung mindestens eines der Mobilitätswege (Hin- oder Rückreise) auf emissionsarme Art und Weise (z.B. Zug, Bus, Fahrrad), wird ein Zuschuss für "Grünes Reisen/Green Travel" gewährt.


5) Wie wird der Zuschuss berechnet?
Der Zuschuss von Erasmus-Mobilitäten zu Unterrichtszwecken orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern („Programmländer“). Es gelten einheitliche Tagessätze für die Förderung durch deutsche Hochschulen.


a) Erasmus Stückkosten für Auslandsaufenthaltstage )
Für Deutschland gelten folgende feste Tagessätze für drei Ländergruppen bis zum 14. Aufenthaltstag (ohne Reisetage), vom 15. bis 60. Aufenthaltstag (ohne Reisetage) beträgt die Förderung 70% der genannten Tagessätze.

Gruppe 1: für Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden
180 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 126 Euro

Gruppe 2: für Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern
160 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 112 Euro

Gruppe 3: für Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Türkei, Ungarn
140 Euro am Tag, ab dem 15. Tag 98 Euro


b) Fahrtkosten
Zu diesen Tagessätzen kommen Fahrtkosten in Abhängigkeit von realen Distanzen zwischen Ausgangs- und Zielort der Mobilität, die europaweit einheitlich mit einem Berechnungsinstrument (sog. Distance Calculator) ermittelt werden.

Erstattet werden, je Aufenthalt und in Abhängigkeit von der Distanz, folgende Beträge:

  • 0 km – 99 km mit 23 Euro
  • 100 km – 499 km mit 180 EUR - 210 Euro für Grünes Reisen
  • 500 km – 1.999 km mit 275 EUR - 320 Euro für Grünes Reisen
  • 2.000 km – 2.999 km mit 360 EUR - 410 Euro für Grünes Reisen
  • 3.000 km – 3.999 km mit 530 EUR - 610 Euro für Grünes Reisen
  • 4.000 km – 7.999 km mit 820 EUR
  • 8.000 km und mehr mit 1.500 EUR

Beispiel:
Lehraufenthalt Reise von Nürnberg nach Antwerpen/Belgien von Montag bis Mittwoch:

Einfache Entfernung gemäß Distance Calculator: 512,51 km, daraus ergeben sich gemäß der o.a. Übersicht förderfähige Stückkosten für Hin- und Rückfahrt = 275 Euro. 

Der Aufenthaltskostenzuschuss für 3 anrechenbare Tage= 3 x 160 Euro = 480 Euro.
Der Gesamtzuschuss beträgt somit 755 Euro.

Als Anfangsdatum des geförderten Aufenthaltszeitraums gilt der erste Tage, an dem Teilnehmenden an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein müssen, das Enddatum ist der letzte Tag, an welchem die Teilnehmenden an der aufnehmenden Einrichtung anwesend sein müssen. Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dem Abschluss durch eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.


6) Programmablauf und Erasmus-Formulare
Über das Portal Mitarbeiterservice Bayern ist spätestens acht Wochen vor der geplanten Mobilität zu Lehrzwecken ein Dienstreiseantrag zu stellen. Der genehmigte Dienstreiseantrag wird per Email an das International Office weitergeleitet.

ACHTUNG:
Ohne gültig vorliegendem Dienstreiseantrag kann kein Erasmus-Zuschuss ermittelt werden.

Zudem ist vor dem Auslandslehraufenthalt eine Vereinbarung/
Grant Agreement, in der die Mobilitätsbedingungen (z.B. Bestätigung der Gasthochschule) und die Pflichten des Lehrenden (z.B. Rückzahlung bei Nichteinhaltung von Vertragsbestimmungen, Vorlage eines Berichts etc.) im Einzelnen erläutert sind, sowie eine
Mobilitätsvereinbarung zu Unterrichtszwecken/Teaching Mobility Agreement zu schließen.
Die tatsächliche Dauer des Aufenthalts ist nach dessen Abschluss durch eine
Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung zu belegen.
Nach dem Auslandslehraufenthalt erhalten die Geförderten eine automatisch durch das Mobility Tool der Europäischen Kommission generierte Email mit der Aufforderung eine
EU-Survey-Onlineumfrage auszufüllen.
Nach rechtzeitigem Erhalt des genehmigten Dienstreiseantrags (mindestens acht Wochen vor Antritt des Auslandsaufenthalts) werden alle o.a. relevanten Erasmus-Formulare vom International Office bereitgestellt.

7) Kontakt

Semsi Colak
Sprechzeiten telefonisch (0911/5880-4851), über MS-Teams oder offene Sprechstunde in Präsenz
Mittwoch 09.30 - 11.30 Uhr 
Donnerstag 13.00 - 15.00 Uhr 

Ergänzende Information und Beratung zu den Erasmus-Mobilitätsmaßnahmen erhalten Sie beim:


Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD)
Nationale Agentur für EU-Hochschulzusammenarbeit
Kennedyallee 50
53115 Bonn
Tel: +49 (0)228/882-578
Fax: +49 (0)228/882-555
Email: eu-programmeatdaadPunktde
www.eu.daad.de 

HAW.International: Kongress- und Messereisen

Das Programm fördert die aktive Teilnahme von Angehörigen deutscher Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAWs) bzw. Fachholschulen (FHs) an internationalen wissenschaftlichen Kongressen und Konferenzen sowie an internationalen Fachmessen (Präsenz und Online). Weitere Informationen finden Sie hier.

DAAD Kurz- und Langzeitdozenturen

Im Rahmen der satzungsgemäßen Aufgaben des DAAD, die akademischen Beziehungen zum Ausland zu pflegen, vermittelt und fördert der DAAD mit Mitteln des Auswärtigen Amtes Lang- und Kurzzeitdozenturen an staatliche anerkannten ausländischen Hochschulen.