Der Masterstudiengang Steuerberatung ist ein auf den freien Beruf des Steuerberaters bzw. der Steuerberaterin bezogenes Hochschulstudium mit höchstem praxisorientiertem Qualifikationsniveau und orientiert sich direkt an Ihren Bedürfnissen als angehende Steuerberater/innen.

Aktuelles

Optionaler Zugangstest

Sollten Sie nicht die geforderte Abschlussnote von 2,59 oder besser vorweisen können (siehe auch Studien- und Prüfungsordnung), haben Sie über einen Zugangstest die Möglichkeit, trotz nicht erreichtem Notenschnitt zum Masterstudium Steuerberatung zugelassen zu werden. Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Schnitt von 2,60 bis 3,09 werden zum Zugangstest eingeladen.

Der Zugangstest findet voraussichtlich am Samstag, den 3. Februar 2024 statt.

Abschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
5 Semester
Zulassungsbeschränkung
studiengangsspezifisch
Besonderheiten

Der Masterstudiengang Steuerberatung bietet den Studierenden die Möglichkeit die notwendige berufspraktische Tätigkeit neben dem Studium abzuleisten. Dies wird dadurch erreicht, indem die Vorlesungen an zwei Tagen pro Woche stattfinden und durch die fünfsemestrige Studiendauer.

Interessante Zahlen und Daten

Studienanfänger pro Semester: ca. 20 bis 25

Studienbeginn
Wintersemester oder Sommersemester
Bewerbungszeitraum
Für das Wintersemester: 02.05.2024 bis 30.06.2024
Für das Sommersemester: 15.11.2023 bis 15.01.2024
Duale Studienvarianten
Master Steuerberatung Dual
Zuständige Fakultät
Betriebswirtschaft

Der Masterstudiengang Steuerberatung an der Ohm ist auf 5 Semester Regelstudienzeit angelegt.

Die folgenden Modulbeschreibungen geben Ihnen einen Eindruck von den konkreten Studieninhalten. Die für jedes Semester aktuelle und vollständige Modulbeschreibung samt Detailinformationen finden Sie im Modulhandbuch

Module im Studium

Lernziele

Fachkompetenz
Die Studierenden erwerben spezialisiertes und vertieftes Fachwissen im Bereich der Personengesellschaften und deren Besteuerung.

Lern- bzw. Methodenkompetenz
Die Studierenden können die Arbeitsschritte bei der Lösung strategischer Fragestellungen der gestaltenden Steuerberatung im Bereich der (Familien-)Personengesellschaften in für sie
ungewohntem und fachübergreifendem Kontext selbständig gestalten, planen und durchführen.

Selbstkompetenz
Die Studierenden lernen, die eigenen Stärken und Schwächen im Hinblick auf steuerliche Beratungsstrategien im Bereich der Personengesellschaften einzuschätzen.

Sozialkompetenz
Die Studierenden sind in der Lage, sich in einem Team mit zum Teil unterschiedlichen Qualifikationen einzugliedern und die Arbeits- und Lebenswelt konstruktiv mitzugestalten.

Inhalt

  • Unternehmensformen und ihre rechtlichen Grundlagen
  • Laufende Besteuerung
  • Gründung einer Personengesellschaft
  • Eintritt eines Gesellschafters
  • Beendigung der Gesellschaft
  • Betriebsaufspaltung
  • GmbH & Co. KG
  • Familienpersonengesellschaften
  • § 15 a, § 15 b EStG
  • Erbschaftsteuer/Schenkungsteuer
Besteuerung der Kapitalgesellschaften

Lernziele

Fachkompetenz:
Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse im Bereich der Besteuerung von Kapitalgesellschaften und beherrschen aktuelle Problemstellungen der Körperschaft- und Gewerbesteuer. Durch die Bearbeitung praxisnaher Fallstudien erlangen die Studierenden zudem eine entsprechende Transferkompetenz. Die Studierenden sind somit in der Lage, insbesondere die laufende Besteuerung von Kapitalgesellschaften zielorientiert zu begleiten sowie auch in unbekannten Fallgestaltungen auf wissenschaftlicher Grundlage Entscheidungen rechtssicher - gegebenenfalls unter Mithilfe außenstehender Experten - zu treffen.

Lern- bzw. Methodenkompetenz:
Die Studierenden können komplexe Aufgabenstellungen zur Besteuerung von Kapitalgesellschaften innerhalb vorgegebener Zeit in wissenschaftlich fundierter Weise selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen. Insbesondere durch die kritische Reflexion der gesetzlichen Regelungen sowie der Interpretation dieser durch Finanzverwaltung und Rechtsprechung entwickeln die Studierenden eigene argumentative Fähigkeiten.

Selbstkompetenz:
Die Studierenden können auf Grundlage der Kenntnisse im Bereich der Besteuerung der Kapitalgesellschaften in ihrer späteren Berufspraxis wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Entscheidungen treffen.

Sozialkompetenz:
Die Studierenden können ihre auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis gewonnenen Ergebnisse in Gruppendiskussionen verteidigen und ihre eigene Meinung sicher vertreten.
Die Studierenden reflektieren ihre Meinung durch die Einnahme unterschiedlicher Rollen (Steuerpflichtiger, Berater, Finanzverwaltung und Rechtsprechung) und vertreten ihre Fachmeinung in Gruppendiskussionen wertschätzend.

Inhalt

  • Gesellschaftsrechtliche Grundlagen
  • Unbeschränkte und beschränkte Körperschaftsteuerpflicht
  • Ermittlung des zu versteuernden Einkommens
  • Abziehbare und nicht abziehbare Aufwendungen
  • Offene und verdeckte Gewinnausschüttungen
  • Verdeckte Einlagen
  • Dividenden und Veräußerungsgewinne bei Beteiligung an anderen Körperschaften
  • Verlustabzug und schädlicher Beteiligungserwerb
  • Steuerliches Einlagekonto
  • Zinsschranke
  • Körperschaft- und gewerbesteuerliche Organschaft
  • Ermittlung des Gewerbeertrags und der Gewerbesteuer
  • Verluste in der Gewerbesteuer
  • Besteuerung auf Ebene des Anteilseigners
Konzernsteuerrecht

Lernziele

Fachkompetenz:
Der Erwerb vertiefter Kenntnisse der aktuellen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen des allgemeinen Konzernsteuerrechtes sowie bei Unternehmenskäufen und Verkäufen, insbesondere Kenntnis von typischen Strukturierungen und Problemen bei M&A-Transaktionen.

Lern- bzw. Methodenkompetenz:
Den Studierenden werden Fähigkeiten vermittelt, anhand von Praxisfällen zum Konzernsteuerrecht das erworbene Wissen wissenschaftlich fundiert anzuwenden und zu vertiefen.

Selbstkompetenz:
Reflexion über grundsätzliche Wertfragen und gesellschaftsrechtliche Auswirkungen unterschiedlicher steuerlicher Beratungsstrategien.

Sozialkompetenz:
Die Studierenden sind in der Lage, zu den wesentlichen Fragen des Konzernsteuerrechts wissenschaftlich fundiert Stellung zu nehmen. Sie können komplexe fachbezogene Inhalte klar und zielgruppenorientiert präsentieren und argumentativ vertreten.

Inhalt

  • Sanierung von Konzerngesellschaften
  • Verlustberücksichtigung in Konzernstrukturen
  • Konzernklausel in § 8c KStG
  • Stille Reserven-Klausel in § 8c KStG
  • Organschaftsbesteuerung
  • Zinsschranke

Lernziele

Fachkompetenz:
Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse im Bereich des Internationalen Steuerrechts. Die Lehrveranstaltung umfasst dabei nationale steuerliche Aspekte, insbesondere das deutsche Außensteuerrecht, sowie das Abkommensrecht. Neben aktueller Gesetzgebung und Rechtsprechung fließen zudem jüngere Entwicklungen im Bereich der OECD sowie der EU ein. Auf dieser Basis können die Studierenden grenzüberschreitende steuerliche Sachverhalte wissenschaftlich fundiert und zugleich praxisorientiert würdigen. Durch die Bearbeitung praxisnaher Fallstudien erlangen die Studierenden eine entsprechende Transferkompetenz. Die Studierenden sind somit in der Lage, grenzüberschreitende Sachverhalte steuerlich zu begleiten sowie auch in unbekannten Fallgestaltungen auf wissenschaftlicher Grundlage Entscheidungen rechtssicher – gegebenenfalls unter Mithilfe außenstehender Experten – zu treffen.

Lern- bzw. Methodenkompetenz:
Die Studierenden können auf Basis der erworbenen Fachkenntnisse praxisbezogene Fälle aus dem Bereich des Internationalen Steuerrechts innerhalb vorgegebener Zeit in wissenschaftlich fundierter Weise selbstständig bearbeiten sowie ihre Ergebnisse sachgerecht und zielgruppenorientiert darstellen.

Selbstkompetenz:
Die Studierenden können auf Grundlage ihrer Kenntnisse im Bereich des Internationalen Steuerrechts in ihrer späteren Berufspraxis wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Entscheidungen treffen. Sie können dabei auch aktuelle Entwicklungen auf OECD-/G20- und EU-Ebene in ihren Auswirkungen auf eine interessengerechte sowie verantwortungsbewusste Besteuerung im internationalen Kontext reflektieren und kennen Grenzen der Steuergestaltung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.

Sozialkompetenz:
Die Studierenden können ihre auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis gewonnenen Ergebnisse in Gruppendiskussionen verteidigen und ihre eigene Meinung sicher vertreten. Sie reflektieren dabei ihre Meinung durch die Einnahme unterschiedlicher Rollen (Steuerpflichtiger, Berater, Finanzverwaltung Rechtsprechung sowie Perspektive betroffener Staaten) und vertreten ihre fachlichen Ansichten in Gruppendiskussionen wertschätzend. Durch die Bearbeitung komplexer Aufgaben in einer größeren Studierenden-Gruppe fördern die Studierenden wechselseitig ihre persönliche Entwicklung im Bereich des Internationalen Steuerrechts.

Inhalt

  • Steuerinländer und Steuerausländer
  • Sonderaspekte bei beschränkter Steuerpflicht
  • Fallgruppen internationaler Doppelbesteuerung
  • Unilaterale Methoden zur Vermeidung bzw. Milderung einer Doppelbesteuerung
  • Bilaterale Methoden zur Vermeidung bzw. Milderung einer Doppelbesteuerung auf Grundlage des Abkommensrechts
  • Einfluss des BEPS-Projekts der OECD auf das internationale Steuerrecht
  • Besteuerung im internationalen Kontext unter Berücksichtigung des EU- und Außensteuerrechts

Den zweiten Teil des Moduls bilden Fallstudien zum Internationalen Steuerrecht

Lernziele

Fachkompetenz:
Die Studierenden lernen die Struktur des Bilanzsteuerrechts, die Grundsätze zur Abgrenzung von Betriebs- und Privatvermögen und die Bewertung von Betriebsvermögen nach Handels- und Steuerrecht kennen. Die erworbenen Kenntnisse werden in praxisbezogenen Beispielsfällen vertieft. Auswirkungen unterschiedlicher Ansätze werden analysiert und diskutiert.

Lern- bzw. Methodenkompetenz:
Die Studierenden arbeiten Lösungsschritte im Rahmen der fachlichen Problem- und Fragestellungen zielgerichtet aus und übertragen diese situationsgerecht und anwendungsorientiert auf bilanzsteuerrechtliche Themenbereiche, insbesondere in ihre berufspraktische Tätigkeit.

Selbstkompetenz:
Die Studierenden erwerben die Fähigkeit, die Auswirkungen bilanzsteuerrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten mit Blick auf ihre eigene persönliche Entwicklung zu hinterfragen und hieraus steuerbilanzpolitische und gesellschaftliche Werte zu kultivieren.

Sozialkompetenz:
Die Studierenden üben geeignetes Kooperationsverhalten in einer größeren Gruppe ein und können ihr Verhalten kritisch-reflexiv einschätzen und beurteilen. In diesem Zusammenhang geben sie ihren Kommilitonen/innen wertschätzende Rückmeldung bzgl. deren Lösungsschritte.

Inhalt

  • Maßgeblichkeit der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung
  • Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV (von der Handels zur Steuerbilanz)
  • Steuerbilanzpolitik
  • Bilanzberichtigung und Bilanzänderung
  • Ausgleichsposten
  • Grundstücke/Immobilien
  • immaterielle Wirtschaftsgüter
  • § 6b EStG Rücklage für Ersatzbeschaffung
  • § 7g EStG Investitionsabzugsbetrag
  • Leasing/Forfaitierung/Mietereinbauten
  • Berechnung und Ausweis latente Steuern
  • außerbilanzielle Gewinnkorrekturen
  • Fallbeispiele

Lernziele

Fachkompetenz:
Die Studierenden lernen vertiefte Kenntnis über Steuerplanungsparameter und -modelle bei grenzüberschreitender Unternehmenstätigkeit (Outbound und Inbound).

Lern- bzw. Methodenkompetenz:
Die Studierenden lernen, insbesondere mit Hilfe von Steuer- und Berechnungsmodellen, selbständig Problemlösungsschritte für strategische Fragestellungen in der gestaltenden internationalen Steuerberatung zu entwickeln, durchzuführen und kritisch zu beurteilen.

Selbstkompetenz:
Die Studierenden können ihr Bild über grundsätzliche Wertfragen und gesellschaftsrechtliche Auswirkungen unterschiedlicher steuerlicher Beratungsstrategien reflektieren.

Sozialkompetenz:
Die Studierenden sind dazu fähig, in einer positiven Grundhaltung mit ihren Kommilitonen/innen verantwortungsbewusst zusammen zu arbeiten sowie komplexe fachbezogene Inhalte klar und zielgruppengerecht zu präsentieren und argumentativ zu vertreten.

Inhalt

  • Grundlagen und Parameter der internationalen Steuerplanung
  • Steueroptimale Strukturierung von Outbound-Investitionen
  • Länderbezogene Steueroptimierungsmodelle
  • Auslandsverluste - Grundlagen einer grenzüberschreitenden Nutzung sowie Gestaltungsmöglichkeiten
  • Grenzüberschreitende Finanzierung und ihre steuerliche Optimierung
  • Personengesellschaften im Abkommensrecht
  • Das körperschaftsteuerrechtliche Korrespondenzprinzip bei Auslandsbeteiligungen
  • Abwehrmaßnahmen gegen Gewinnverlagerungen im internationalen Steuerrecht
  • Aktuelle Entwicklungen (Thema „BEPS“)

Den zweiten Teil des Moduls bilden Fallstudien zur Internationalen Steuerplanung

Lernziele

Fachkompetenz:
Die Studierenden erwerben vertiefte Kenntnisse im steuerlichen Verfahrensrecht, insbesondere im Bereich der Steuerverwaltungsakte, der steuerlichen Korrekturvorschriften sowie des außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahrens. Durch die Bearbeitung praxisnaher Fallstudien erlangen die Studierenden zudem eine entsprechende Transferkompetenz. Die Studierenden sind somit in der Lage, neben materiellen Steueraspekten auch verfahrensrechtliche Fragestellungen zielorientiert zu begleiten. Zudem können die Studierenden in unbekannten Fallgestaltungen auf wissenschaftlicher Grundlage Entscheidungen rechtssicher treffen und dabei auch taktische Erwägungen einfließen lassen.

Lern- bzw. Methodenkompetenz:
Die Studierenden können komplexe verfahrensrechtliche Aufgabenstellungen innerhalb vorgegebener Zeit in wissenschaftlich fundierter Weise selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen. Insbesondere durch die kritische Reflexion der gesetzlichen Regelungen sowie der Interpretation dieser durch Finanzverwaltung und Rechtsprechung entwickeln die Studierenden eigene argumentative Fähigkeiten.

Selbstkompetenz:
Die Studierenden können auf Grundlage der Kenntnisse im steuerlichen Verfahrensrecht in ihrer späteren Berufspraxis wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Entscheidungen treffen.

Sozialkompetenz:
Die Studierenden können ihre auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis gewonnenen Ergebnisse in Gruppendiskussionen verteidigen und ihre eigene Meinung sicher vertreten. Die Studierenden reflektieren ihre Meinung durch die Einnahme unterschiedlicher Rollen (Steuerpflichtiger, Berater, Finanzverwaltung und Rechtsprechung) und vertreten ihre Fachmeinung in Gruppendiskussionen wertschätzend.

Inhalt

    • Verfahrensrechtliche Grundlagen
    • Steuerschuldrecht
    • Besteuerungsgrundsätze und Besteuerungsverfahren
    • Steuerverwaltungsakte
    • Festsetzungs- bzw. Feststellungsverfahren
    • Erhebungsverfahren
    • Korrekturvorschriften
    • Haftung und Haftungsbescheid
    • Außenprüfung
    • Außergerichtliches Rechtsbehelfsverfahren
    • Finanzgerichtliches Verfahren
    • Steuerstrafrecht und Bußgeldvorschriften
    Umsatzsteuerliche Sonderfälle

    Lernziele

    Fachkompetenz:
    Die Studierenden erlangen fundierte und spezialisierte Kenntnisse im Bereich der Umsatzsteuer und beherrschen aktuelle Problemstellungen. Durch die Bearbeitung praxisnaher Fallstudien erlangen die Studierenden eine entsprechende Transferkompetenz. Die Studierenden sind somit in der Lage, umsatzsteuerliche Sonderfälle sowie grenzüberschreitende Waren- und Dienstleistungsumsätze zielorientiert zu begleiten. Auch in unbekannten Fallgestaltungen können die Studierenden auf wissenschaftlicher Grundlage Entscheidungen rechtssicher – gegebenenfalls unter Mithilfe außenstehender Experten – zu treffen.

    Lern- bzw. Methodenkompetenz:
    Die Studierenden können komplexe Aufgabenstellungen aus dem Bereich der Umsatzsteuer innerhalb vorgegebener Zeit in wissenschaftlich fundierter Weise selbstständig bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darstellen. Sie sind in der Lage, eigenständig und differenziert Problemlösungsstrategien im Bereich der Umsatzsteuer zu entwickeln und diese praxisorientiert umzusetzen. Insbesondere durch die kritische Reflexion der gesetzlichen Regelungen sowie der Interpretation dieser durch Finanzverwaltung und Rechtsprechung entwickeln die Studierenden eigene argumentative Fähigkeiten.

    Selbstkompetenz:
    Die Studierenden können auf Grundlage der Kenntnisse im Bereich der Umsatzsteuer in ihrer späteren Berufspraxis wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisorientierte Entscheidungen treffen.

    Sozialkompetenz:
    Die Studierenden können ihre auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnis gewonnenen Ergebnisse in Gruppendiskussionen verteidigen und ihre eigene Meinung sicher vertreten. Die Studierenden reflektieren ihre Meinung durch die Einnahme unterschiedlicher Rollen (Steuerpflichtiger, Berater, Finanzverwaltung und Rechtsprechung) und vertreten ihre Fachmeinung in Gruppendiskussionen wertschätzend.

    Inhalt

    • umsatzsteuerliche Organschaft
    • Sonderformen der Lieferung: Kommissionsgeschäft, Werklieferung, Lieferungen im
    • Reihengeschäft, innergemeinschaftliches Dreiecksgeschäft
    • innergemeinschaftlicher gewerblicher Warenverkehr, innergemeinschaftliches Verbringen
    • Spezialnormen zu sonstigen Leistungen: Dienstleistungskommission, Werkleistung, Factoring
    • Steuerbefreiungen (innergemeinschaftliche Lieferungen, Ausfuhrlieferungen) und Verzicht auf
    • Steuerbefreiungen
    • Änderung der Bemessungsgrundlage
    • Übergang der Steuerschuldnerschaft i. S. v. § 13b UStG
    • Vorsteuer-Abzug und Vorsteuer-Berichtigung
    • Differenzbesteuerung
    • Reiseleistungen

    Den zweiten Teil des Moduls bilden Fallstudien zur Umsatzsteuer

    Es kann aus einem umfangreichen Katalog aus Wahlfächern z. B. der Bereiche des Masterstudiengangs Steuerberatung oder des Masterstudiengangs Wirtschaftsrecht gewählt werden.

    Beispiele bisher angebotener Wahlpflichtmodule:

    • Erbschaftssteuer
    • Fallstudien zum Bilanzsteuerrecht
    • Fallstudien zum Ertragssteuerrecht
    • Existenzgründungsberatung in der steuerlichen Beratungspraxis
    • Aktuelle BFH-Rechtsprechung
    • Mergers & Acquisitions - steuerliche Strukturierung und Gestaltungsberatung bei Unternehmenstransaktionen
    • Umwandlungssteuerrecht

    Aufbau des Studiums

    Aufbau des Studiums

    Zeitlicher Ablauf

    Bitte beachten Sie, dass der Studiengang so ausgelegt ist, dass Sie während der Vorlesungszeiten bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten können, um die Voraussetzungen der erforderlichen berufspraktischen Tätigkeit zu erfüllen (zur Anerkennung der berufspraktischen Jahre darf eine wöchentliche Arbeitszeit von 16 Stunden nicht unterschritten werden).

    Masterarbeit

    Im fünften Semester vertiefen Sie Ihre fachlichen Kenntnisse durch die Masterarbeit. Sie befassen sich selbstständig mit einem aktuellen, anspruchsvollen Forschungs- oder Praxisthema. Es besteht die Möglichkeit, ihre Masterarbeit an der Hochschule oder in Kooperation mit einem Unternehmen durchzuführen.

    Tätigkeitsfelder, Berufsbilder

    In dem Masterstudiengang Steuerberatung steht das gesamte Spektrum des Unternehmensteuerrechts im Zentrum, damit die späteren Steuerberater/innen oder Führungskräfte der Steuerabteilungen auf allen Hierarchiestufen steuerrechtlich sicher begleiten können.

    Hier ein Auszug der ausgeschriebenen Berufsbilder vor Abschluss des Steuerberaterexamens:

    • Referent Steuern (m/w)
    • Steuerassistenten (m/w)
    • Business Consultant (m/w)
    • Manager (m/w) Internationales Steuerrecht/Verrechnungspreise
    • Referent Rechnungswesen (m/w)
    • International Tax Manager Indirect Taxes
    • Financial Accountant (m/w)
    • Referent Bilanzierung (m/w)

    Weitere Qualifikationsmöglichkeiten nach dem Masterabschluss

    Der Masterabschluss an der Ohm befähigt grundsätzlich zur Promotion. Es sind jedoch ferner die jeweiligen universitätsspezifischen Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen.
     

    Informationen zur Zulassung

    Um den Masterstudiengang Steuerberatung studieren zu können, sind die auf dieser Seite genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

    Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um einen Auszug aus der Studien- und Prüfungsordnung handelt. Weitere Details und Sonderregelungen, etwa für Bewerberinnen und Bewerber mit weniger als 210 ECTS Punkten aus dem Erststudium, finden Sie dort.

    1.1 der Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses in einem wirtschaftswissenschaftlichen
    Studium mit 210 Leistungspunkten sowie Kenntnisse des deutschen Steuerrechts und im Bereich
    der Buchführung und Bilanzierung im Umfang von mindestens 20 Leistungspunkten oder eines
    gleichwertigen Abschlusses

    oder 

    1.2 der Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses in einem rechtswissenschaftlichen Studium Bachelor of Law (LL.B.) sowie Kenntnisse des deutschen Steuerrechts und im Bereich der
    Buchführung und Bilanzierung im Umfang von mindestens 20 Leistungspunkten oder eines
    gleichwertigen Abschlusses

    oder

    1.3  der Nachweis des erfolgreich abgelegten Ersten Juristischen Staatsexamens sowie Kenntnisse
    des deutschen Steuerrechts und im Bereich der Buchführung und Bilanzierung im Umfang von
    mindestens 20 Leistungspunkten;

    2. eine für das Masterstudium einschlägige Berufspraxis im Bereich Wirtschaftsprüfung/
    Steuern/Rechnungswesen/Finanzen außerhalb der Hochschule von mindestens einem
    halben Jahr in Vollzeit, soweit nicht das Hochschulstudium oder der gleichwertige Abschluss nach
    Ziff. 1 eine einschlägige Praxiszeit in Vollzeit im Bereich Wirtschaftsprüfung/Steuern/Rechnungswesen/Finanzen von mindestens 20 Wochen umfasst hat;

    3. der Nachweis der studiengangspezifischen Eignung im Rahmen eines Verfahrens nach §§ 5 a)
    bis f) der Studien- und Prüfungsordnung.

    4. Erforderliche Sprachnachweise:

    Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist Deutsch. Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache, die keinen deutschen Bachelorabschluss haben und auch keine deutschsprachige Ausbildung an einer höheren Schule abgeschlossen haben, müssen eines der folgenden Zertifikate nachweisen:

    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Bewerber und Bewerberinnen (DSH-Stufe 2)

    • Test Deutsch als Fremdsprache mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF; mindestens Niveaustufe 4 in allen 4 Prüfungsteilen)
    • Telc Deutsch C1 Hochschule

    Überblick über alle anerkannten Sprachnachweise (pdf)
     

    Optionaler Zugangstest

    Sollten Sie nicht die geforderte Abschlussnote von 2,59 oder besser vorweisen können (siehe auch Studien-und Prüfungsordnung), haben Sie über einen Zugangstest die Möglichkeit, trotz nicht erreichtem Notenschnitt zum Masterstudium Steuerberatung zugelassen zu werden. Kandidatinnen und Kandidaten mit einem Schnitt von 2,60 bis 3,09 werden zum Zugangstest eingeladen.

    Der Zugangstest findet voraussichtlich am Samstag, den 3. Februar 2024 statt.

     

    Studienberatungsportal

    Im Studienberatungsportal der Ohm kannst du dich online, anonym und rund um die Uhr informieren und beraten lassen.

    Studienberatungsportal

    Studienberatung

    Sie suchen individuelle Beratung und Unterstützung bei Studienorientierung und Studienwahl. Dann können Sie sich gerne an unser Team der zentralen Studienberatung wenden.
    Zentrale Studienberatung

    Studienfachberatung

    Sie möchten sich detaillierter über Inhalte der einzelnen Fächer informieren? Dann ist die Studienfachberatung die richtige Anlaufstelle für Sie.