Das Masterstudium der Architektur ist die zweite Studienphase und konsekutive Fortführung des Bachelorstudiengangs. Es setzt auf die dort bereits erlernten und angeeigneten Fähigkeiten auf und erlaubt Ihnen eine eigene inhaltliche Vertiefung.

Ziel des Studiums ist es, ausreichend Kompetenzen zu erlangen, um innerhalb des interdisziplinären und internationalen Berufsbildes der Architektur eigenständig theoretische und praktische Antworten auf räumliche Problemstellungen geben zu können.

Abschluss
Master of Arts
Regelstudienzeit
4 Semester
Zulassungsbeschränkung
studiengangsspezifisch
Besonderheiten

Der Masterstudiengang Architektur baut konsekutiv auf den Bachelorstudiengang Architektur auf und ermöglicht somit ein fünfjähriges konsekutives theoretisches Vollzeitstudium der Architektur. Dies entspricht:

  1. dem europäischen Standard: Automatische Zulassung bei allen europäischen Architektenkammern (Notifiziert bei der EU (Richtlinie 2005/36/EG annexe v-7-1-architects vom 14.9.2012 der Berufsanerkennungsrichtlinie BARL)
  2. dem internationalen Standard: Die Ausbildungsinhalte sind in Übereinstimmung mit dem UNESCO/UIA Validation System und dem UIA Accord der UIA/ UNESCO-Charter for Architectural Education (2011)
  3. dem Level 7 des DQR (Deutscher Qualifikatinsrahmen), berechtigt zur Promotion und ermöglicht den Einstieg in die vierte Qualifikationsebene der Staatsbauverwaltung (höchste Laufbahn)

Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen und der Belegung städtebaulicher bzw. stadtplanerischer Inhalte kann bei der Bayerischen Architektenkammer auch die Eintragung in die Stadtplanerliste erzielt werden.

Studienbeginn
Wintersemester oder Sommersemester
Bewerbungszeitraum
Für das Wintersemester: 02.05.2024 bis 15.05.2024
Für das Sommersemester: 15.11.2023 bis 30.11.2023
Zuständige Fakultät
Architektur
Akkreditiert

Der Masterstudiengang Architektur ist auf vier Semester Regelstudienzeit ausgelegt. In den ersten drei Semestern vertiefen Sie Ihre Konzeptions-, Produktions- und Reflexionskompetenz in Projektarbeiten und Wahlmodulen, im vierten Semester verfassen Sie Ihre Abschlussarbeit.

In den ersten drei Semestern setzen Sie sich in Projektstudios mit wechselnden gegenwärtigen Entwurfsthemen auseinander. Diese verfolgen unterschiedlich gewichtete städtebauliche, gestalterische und konstruktive Aspekte und sind teilweise in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit anderen am Planungsprozess beteiligten Disziplinen organisiert.
Projektseminare ergänzen die Themen komplementär. Begleitende internationale Exkursionen ermöglichen, unterschiedliche Bauwerke im jeweiligen Kontext real zu erfahren.

Einen eigenen inhaltlichen Schwerpunkt können Sie innerhalb des vorgegebenen Rahmens mit den Wahlmodulen Theorie und Stadt, Gestalten und Entwerfen und Konstruktion und Technik setzen. Jedes Semester wählen Sie drei Themen aus, die ebenfalls inhaltlich variieren.

Seinen Abschluss findet das Studium in einer Master Thesis mit einem selbst gesetzten Thema, das theoretisch und/oder entwerferisch bearbeitet wird.

Die für jedes Semester aktuelle und vollständige Modulbeschreibung samt Detailinformationen finden Sie im Modulhandbuch.

Eintragung Kammer

Entsprechend den Zulassungsvoraussetzungen der Bayerischen Architektenkammer kann – bei entsprechender auf das Studium folgenden Berufspraxis – sowohl eine Eintragung als Architekt als auch als Stadtplaner erfolgen.

Berufsbilder

  • Mitarbeit in nationalen und internationalen Architektur- und Planungsbüros
  • Selbständigkeit
  • höherer Dienst in Behörden und Stadtverwaltungen
  • wissenschaftliche Tätigkeiten, Forschung und Lehre

Weitere Qualifikationsmöglichkeiten nach dem Masterabschluss

Mit dem Masterabschluss haben Sie alle Voraussetzungen für die nächste (oberste) Qualifikationsebene 8 des Deutschen Qualifikationsrahmen DQR erreicht. Diese wären:

  1. höchste Laufbahn für Führungspositionen im bayerischen Staatsdienst oder in der Bundesrepublik Deutschland: Einstieg in die vierte Qualifikationsebene der Staatsbauverwaltung, dem 27-monatigen Referendariat der Fachbereiche Hochbau, Städtebau und Wohnungswesen. Die bestandene Qualifikationsprüfung führt zum Regierungsbaumeister.
  2. Promotion an Universitäten oder bei uns an der Fakultät in Kooperation mit einer Universität. Mögliche Forschungsfelder reichen vom Städtebau bis zur Produktforschung.

Weitere individuelle Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten (z.B. bei den Akademien der Architektenkammern)
Beratung- und Sachverständigungswesen, DGNB-Auditor, Mediation, etc.

Informationen zur Zulassung

Qualifikationsvoraussetzungen

  1. erfolgreicher Bachelorabschluss eines mindestens sechs theoretische Studiensemester umfassenden Studiums der Architektur an einer Hochschule mit 180 Leistungspunkten nach ECTS oder ein gleichwertiger Abschluss.
  2. der Nachweis einer mindestens 16wöchigen abgeleisteten, einschlägigen beruflichen Tätigkeit. Es besteht die Möglichkeit diese Qualifikationsvoraussetzung innerhalb des ersten Jahres nach Aufnahme des Studiums nachzuweisen.

  3. Erforderliche Sprachnachweise:

    Die Unterrichtssprache in diesem Studiengang ist Deutsch. Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen Muttersprache, die keinen deutschen Bachelorabschluss haben und auch keine deutschsprachige Ausbildung an einer höheren Schule abgeschlossen haben, müssen eines der folgenden Zertifikate nachweisen:

Überblick über alle anerkannten Sprachnachweise (pdf)

    • Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Bewerber und Bewerberinnen (DSH-Stufe 2)

    • Test Deutsch als Fremdsprache mit überdurchschnittlichem Ergebnis (TestDaF; mindestens Niveaustufe 4 in allen 4 Prüfungsteilen)
    • Telc Deutsch C1 Hochschule

Studiengangsspezifische Eignung:

  1. Eine Mappe in gedruckter und/oder digitaler Form (Umfang maximal 20 Blätter maximal im Format DIN A3) mit aussagefähigen Arbeiten aus dem vorangegangenen Studium und dem Lebenslauf: Unterlagen zum entwerferischen und konstruktiven Schaffen im Rahmen von Studienarbeiten, aus der Teilnahme an Wettbewerbsverfahren oder Dokumentationen der Praxiserfahrung.
  2. Bei Präsenzgesprächen wird Ihre Mappe in gedruckter Form besprochen. Bitte legen Sie dazu auch die Arbeiten aus dem Studium, die erst nach der Bewerbungsfrist fertig gestellt werden (z.B. Bachelor Thesis), mit vor.
  3. Nach erfolgreicher Vorbewertung Einladung zum Aufnahmegespräch (i.d.R. KW 29 oder 30 für das Wintersemester und KW 6 oder 7 für das Sommersemester)

    Siehe zu allen Punkten die geltende SPO.

Studienberatungsportal

Im Studienberatungsportal der Ohm kannst du dich online, anonym und rund um die Uhr informieren und beraten lassen.

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Studienberatung

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Studienfachberatung

Sie möchten sich detaillierter über Inhalte einzelner Fächer des Studiengangs Architektur informieren? Dann ist die Studienfachberatung die richtige Anlaufstelle für Sie.