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An der Hochschule besteht je ein Sachverständigenausschuss (SA) für:
Zusammensetzung
Die Frauenbeauftragte ist Mitglied aller Sachverständigenausschüsse. Einem Sachverständigenausschuss soll von jeder Ausbildungsrichtung der Hochschule mindestens ein Vertreter oder eine Vertreterin der Professoren und Professorinnen angehören.
Mitglieder
Die Mitglieder der Sachverständigenausschüsse werden vom Senat bestellt.
Vorsitz
Den Vorsitz in den Sachverständigenausschüssen für Lehre und Studium, für Hochschulentwicklung, für Wissens- und Technologietransfer einschließlich Weiterbildung und für Internationale Beziehungen führen der Präsident oder der/die Vizepräsident/in. Den Vorsitz im Sachverständigenausschuss für Haushalts-, Raum- und Bauangelegenheiten führt der Kanzler.
Amtszeit
Ihre Amtszeit richtet sich nach der Amtszeit des jeweils amtierenden Senats.
Sitzungsturnus
Die Sachverständigenausschüsse tagen zwei- oder dreimal pro Semester.
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