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Aufgaben
Die Aufgaben des Hochschulrats umfassen nach Art. 26 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) so genannte Aufsichtsratsfunktionen. Er
Zusammensetzung
sowie die Mitglieder der Hochschulleitung, die Frauenbeauftragte der Hochschule und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Staatsministeriums als Gäste mit beratender Funktion.
Mitglieder
Mitglieder des Hochschulrats für die laufende Amtszeit sind:
Vorsitz
Der Hochschulrat wählt aus der Mitte seiner nichthochschulangehörigen Mitglieder eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden. Stellvertreterin bzw. Stellvertreter ist die/der Vorsitzende des Senats.
neun hochschulangehörige Mitglieder:
neun Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis als nicht hochschulangehörige Mitglieder:
sowie die Mitglieder der Hochschulleitung, die Frauenbeauftragte der Hochschule und ein/e Vertreter/in des Staatsministeriums als Gäste mit beratender Funktion.
Amtszeit
Die Amtszeit der hochschulangehörigen Mitglieder beträgt vier Semester. Die Amtszeit der nichthochschulangehörigen Mitglieder beträgt acht Semester.
Sitzungsturnus
Der Hochschulrat tagt zweimal pro Semester.
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