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Der Personalrat der Technischen Hochschule Nürnberg vertritt die Interessen der nicht-wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Arbeitnehmer und Beamte).
Für die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind wir auf deren persönlichen Wunsch hin natürlich ebenfalls da - sprechen Sie uns an!
Der Personalrat setzt sich entsprechend der Verteilung in der Gesamtbelegschaft aus Vertreterinnen und Vertretern der Gruppe der Arbeitnehmer sowie der Beamten zusammen. Er ist für fünf Jahre gewählt und besteht aus derzeit 13 Mitgliedern.
Bei Fragen und Problemen steht der Personalrat beratend zur Seite.
Er erteilt Auskunft über Tarifverträge, Dienstvereinbarungen und Sonderregelungen. Er hilft bei Themen im Zusammenhang mit der Beschäftigung und klärt Fragen, z.B. bei Belastung durch Konflikte oder durch Mobbing.
Der Personalrat hat keine festen Sprechstunden. Für einen Beratungstermin schreiben Sie bitte eine E-Mail oder rufen Sie an!
Der Personalrat
Für die Wahrnehmung der Arbeitnehmerrechte hat der Gesetzgeber den Personalräten im Landespersonalvertretungsgesetz Bayern (BayPVG) bestimmte Mitbestimmungs-, Mitwirkungs- und Anhörungsrechte an die Hand gegeben.
Hochschulangehörige finden ausführliche Informationen des Personalrats und verschiedene Angebote für Hochschulbeschäftigte im Intranet der Hochschule.
Der Personalrat ist die gewählte Vertretung der Hochschulbeschäftigten.
Er setzt sich für die Rechte und Interessen der Beschäftigten ein und gestaltet die Arbeitsbedingungen an der Hochschule mit.
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