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/ Zentrale Einrichtungen / Bibliothek / Informationen zur Bibliothek /
Ausleihen werden über den Bibliotheksausweis verbucht. Mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie eine Bibliotheksnummer (auf der Karte abgedruckt) und ein Kennwort.
Bitte melden Sie einen Verlust der Karte umgehend, damit diese gesperrt werden und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen werden kann.Ein Ersatzausweis kostet 5 €. Der Betrag kann per OHMcard am OHM-Service-Terminal oder bar in der Kasse der Hochschule (Innere Cramer-Klett-Str. 4-8, Raum SC.301) beglichen werden.Eine verlorene OHMcard muss an die Zentrale IT gemeldet werden, eine Ersatzkarte kostet 10 €.
Ihr Kennwort besteht aus den ersten vier Ziffern Ihres Geburtsdatums (geboren am 1.3.1994 -> Kennwort 0103) und wird zusammen mit der Bibliotheksnummer für die Anmeldung im OPAC-Benutzerkonto benötigt. Dort können Sie das Kennwort ggf. ändern.Falls Sie Ihr geändertes Kennwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Servicetheke, es wird dann auf das ursprüngliche zurückgesetzt.Das Kennwort ermöglicht - in Verbindung mit der Bibliotheksnummer - personalisiertes Arbeiten im OPAC:
Die meisten im Freihandbereich zugänglichen Medien sind ausleihbar. Medien, die nicht entleihbar sind, sind durch ein rotes Etikett mit der Aufschrift "Präsenzexemplar" gekennzeichnet.Nicht entleihbar sind außerdem:
Bestände aus dem Magazin müssen über den OPAC bestellt werden. Im OPAC wird Ihnen nach der Bestellung angezeigt, wann Sie das gewünschte Werk abholen können (frühestens am nächsten Morgen).
Die Leihfrist beträgt im Regelfall 4 Wochen mit folgenden Ausnahmen:
Die Leihfrist kann im allgemeinen fünf Mal verlängert werden, sofern der Titel nicht von einem anderen Bibliotheksbenutzer vorgemerkt ist.Die Leihfristen und Verlängerungsmöglichkeiten von Medien, die Sie über Fernleihe erhalten haben, sind dem jeweils beigelegten Schein zu entnehmen.Zwischenzeitlich rückgeforderte Fernleihen können jedoch nicht verlängert werden, eine Verlängerungsfrist kann ggf. widerrufen werden.Verlängerungen führen Sie bitte frühestens 5 Tage vor Ablauf der Leihfrist am OPAC selbst durch, indem Sie sich mit Ihrer Bibliotheksnummer und Ihrem Kennwort anmelden und somit Ihr Konto verwalten können. Am Bildschirm wird das neue Leihfristende angezeigt, das Sie sich bitte notieren oder ausdrucken. Eine Verlängerung ist erst dann korrekt im Benutzerkonto eingetragen, wenn das neue Leihfristende auch angezeigt wird! Bei Ablehnung einer Verlängerung (z.B. weil ein anderer Nutzer den Titel vorgemerkt hat) müssen Sie das Buch spätestens zum Leihfristende zurückgeben.
Fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist verschickt die Bibliothek Voraberinnerungen per E-Mail. Bitte beachten Sie, dass auf diese kein Rechtsanspruch besteht und Sie unabhängig davon für die Einhaltung der Leihfristen verantwortlich sind.
Entliehene Literatur kann standortbezogen am OPAC vorgemerkt werden. Bitte melden Sie sich dazu mit der gewünschten Zweigstelle (Zentral- oder Teilbibliothek) an. Sie erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die vorgemerkte Literatur zur Abholung bereitliegt (9 Öffnungstage lang). Wer keine E-Mail-Adresse in der Bibliothek angegeben hat, kann durch regelmäßige Einsicht ins Benutzerkonto im OPAC feststellen, ob die Vormerkung inzwischen eingegangen ist. Die noch nicht eingegangenen Vormerkungen werden im gleichnamigen Unterkonto angezeigt, im Unterkonto Bestellungen sind alle zur Abholung bereit gelegten Vormerkungen wie auch alle laufenden und abholbaren Fernleihbestellungen aufgeführt.Eine Vormerkung ist nicht möglich auf:
Wenn Sie einen Titel nicht mehr benötigen, bevor Ihr Vormerkwunsch erfüllt werden konnte, stornieren Sie die Vormerkung bitte in Ihrem Benutzerkonto!
Die Benützung der Bibliothek ist gebührenfrei. Es entstehen allerdings Kosten für Bibliotheksausweise von Externen, für Fernleih-Kopien, verlorengegangene Benutzerausweise, bei Aufforderungen zur Bücherrückgabe etc. Die Beträge können Sie in der Gebührenliste einsehen.
Die meisten Gebühren können mit der OHMcard beglichen werden. Abbuchungsterminals dafür stehen sowohl in der Zentralbibliothek als auch in der Teilbibliothek. Die Quittung, die nach der Abbuchung erstellt wird, muss in der Bibliothek zur Entlastung vorgelegt werden.
Die Mitnahme von Getränken in fest verschließbaren Behältnissen ist erlaubt. Getränke in Papp- und Plastikbechern sowie Dosen sind nicht gestattet!
Die Mitnahme von belegten Brötchen/ Broten ist gestattet. Alle anderen Speisen sind außerhalb der Bibliothek zu verzehren!
Das Telefonieren in den Räumen der Bibliothek ist nicht gestattet.
Das Verhältnis zwischen Benutzer und Bibliothek wird durch die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18. August 1993 (GVBl 1993, S. 635 ff) geregelt.Die Zulassung zur Benutzung richtet sich nach näheren Bestimmungen der vom Senat erlassenen Nutzerordnung der Bibliothek.
Sie als Benutzer sind für die korrekte Rückbuchung der Medien selbst verantwortlich. Im Zweifelsfall können Sie diese in Ihrem Benutzerkonto im OPAC kontrollieren, um Mahngebühren zu vermeiden. Des weiteren müssen Beschädigungen/Anstreichungen bei Ausleihe gemeldet werden, da der letzte Entleiher für etwaige Schadenersatzforderungen aufkommt. Die EDV-Arbeitsplätze in der Bibliothek sind ins Rechnernetz der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm eingebunden. Für die Nutzung ist ein Login erforderlich. Das Login und das Passwort wird Studierenden bei der Immatrikulation mitgeteilt. Für die Nutzung dieser Arbeitsplätze gelten ergänzende Richtlinien.
Personen, die nicht Mitglieder der Hochschule sind, können keine PC-Arbeitsplätze mit freiem Internetzugang nutzen. Angehörige anderer Hochschulen können ggf. über Eduroam auf das Internet zugreifen. Die OPAC-Plätze sind für alle Bibliotheksbenutzer frei zugänglich.
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