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Sie möchten aus dem Ausland zum Studium an die Technische Hochschule Nürnberg kommen? Damit Ihre Bewerbung erfolgreich sein kann, müssen Sie zunächst folgende Voraussetzungen erfüllen:
Für das Studium eines deutschsprachigen Programmes benötigen Sie den Nachweis sehr guter Sprachkenntnisse auf C1-Niveau für die Hochschule. Der Sprachnachweis muss spätestens zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorgelegt werden. Diese Sprachnachweise werden von der TH Nürnberg akzeptiert.
Es besteht die Möglichkeit, die sprachliche Vorbereitung direkt an der Technischen Hochschule Nürnberg zu besuchen. Das Language Center bietet den DSH-Vorbereitungskurs semesterbegleitend auf den Niveaustufen B1, B2 und C1. Auch eine Teilnahme an der DSH-Prüfung ist an der Technischen Hochschule Nürnberg dreimal jährlich (Februar, Juli, September) möglich. Weitere Informationen zu den Kurszeiten, Kosten, Beratung und Anmeldung finden Sie auf den Seiten des Language Centers.
Details zu den nötigen Unterlagen und zum Ablauf der Bewerbung finden sich auf den Seiten für Studieninteressierte aus dem Ausland des International Office.
Im Rahmen der Ausländerquote werden in NC-Studiengängen für ausländische Bewerberinnen und Bewerber bis zu 10 % der Studienplätze vorbehalten. Dabei geht es jedoch nicht primär um Ihre Staatsangehörigkeit, sondern darum, ob Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland als "Bildungsinländer" oder im Ausland als "Bildungsausländer" erworben haben.
Sie werden der Ausländerquote zugeordnet, wenn Sie
Haben sich für einen Studiengang mehr Ausländer/Ausländerinnen beworben, als innerhalb der Quote an Studienplätzen zur Verfügung stehen, werden die Bewerber oder Bewerberinnen nur nach der (umgerechneten) Durchschnittsnote ausgewählt. Wartezeit wird nicht angerechnet, auch Anträge auf Anerkennung eines Härtefalles können nicht gestellt werden.
Bewerberinnen und Bewerber, die Ihre Hochschulzugangsberechtigung in einem EU-Mitgliedstaat erworben haben, werden der Abiturquote zugerechnet und bekommen auch Wartezeiten angerechnet. Dabei sind Zeiten unschädlich, die Sie an einer ausländischen Hochschule studiert haben, das heißt diese werden nicht von der Wartezeit abgezogen.
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