08.07.2020

Münchner Steuerfachtagung 2020 mit Prof. Dr. Christian Schmidt

Im Rahmen der Münchner Steuerfachtagung, die aufgrund der COVID-19-Pandemie erstmals im digitalen Format am 8. und 9. Juli 2020 stattfand, sind - bedingt auch durch die Krise selbst - aktuell bedeutsame Praxisfälle aus dem Internationalen Steuerrecht behandelt worden.

Neben Dr. Mathias Hildebrandt (MBL, ProSiebenSat1 Media SE) und LRD Franz Hruschka (Finanzamt München) referierte Prof. Dr. Christian Schmidt (im Sinne eines Bindeglieds zwischen der Technischen Hochschule Nürnberg GSO, Fachbereich Steuern, dem Verein „Netzwerk Steuern e. V.“ und der steuerberatenden Berufspraxis - als Partner of Counsel bei der WTS AG) in einem interessanten, spannenden, aber auch mahnenden Live-Vortrag über das „Konfliktfeld Betriebsstätte Ausland“: So führen grenzüberschreitende Unternehmensaktivitäten zunehmend zur Annahme von Betriebsstätten durch die ausländischen Finanzverwaltungen. Besteuerungskonflikte entstehen nun folglich dadurch, dass diese der OECD-Auffassung folgen, während sich die deutsche Finanzverwaltung hingegen in praktisch wichtigen Fällen verweigert bzw. ihr aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung nicht folgen kann (Stichworte: Unechte Dienstleistungsbetriebsstätte, Homeoffice). Eine weitere Zunahme der Besteuerungskonflikte ist durch die flächendeckenden Änderungen der deutschen Doppelbesteuerungsabkommen im Gefolge des BEPS-Projekts („Base Erosion and Profit Shifting“, d. h. Abschmelzen der Steuer-Bemessungsgrundlage und Gewinnverlagerung ins Ausland) vorprogrammiert. Für die Praxis sind die Folgen gravierend, weil neben den Ertragsteuern auch die Lohnsteuer betroffen ist - Insolvenzen sind aufgrund dessen nicht auszuschließen, was es zu vermeiden gilt.

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