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Stand: 14. Dezember 2020
Bleiben Sie zu Hause, sobald Sie erkennbare Symptomen haben (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot), bis der Verdacht ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier geht es darum, dass Sie Ihre Kolleginnen und Kollegen nicht in Gefahr bringen. Dies gilt auch für Studierende.
Alle Hochschulangehörigen (Professorinnen und Professoren, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studierende) und Lehrbeauftragte melden sich zusätzlich unter gesundheitsschutzatth-nuernbergPunktde. Diese Information wird selbstverständlich vertraulich behandelt. Bitte klären Sie mit Ihrem Vorgesetzten die Möglichkeit, von zuhause zu arbeiten.
Filme zum Verhalten bei Infektionskrankheiten finden Sie auf www.infektionsschutz.de
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat eine FAQ-Liste zum Hochschulbetrieb, zur Forschung und zum kulturellen Leben erstellt.
Die Liste finden Sie auf deren Webseite.
Bleiben Sie zu Hause.
Hochschulangehörige, die unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme jeglicher Schwere zeigen und in den letzten vierzehn Tagen vor Erkrankungsbeginn Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten hatten oder die unspezifische Allgemeinsymptome oder Atemwegsprobleme jeglicher Schwere zeigen gelten als sogenannte begründete Verdachtsfälle und sind als dienst- bzw. arbeitsunfähig zu behandeln und dürfen deshalb auch nicht zum Dienst erscheinen, bis das Vorliegen einer Coronavirus-Infektion abgeklärt ist.
Auch Studierende dürfen in diesem Fall keine studentischen Verpflichtungen an der TH Nürnberg wahrnehmen.
Wenden Sie sich umgehend telefonisch an ihren Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117).
Informieren Sie die Hochschule unter gesundheitsschutzatth-nuernbergPunktde. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter informieren zusätzlich Ihren Vorgesetzten / Ihre Vorgesetzte darüber, dass sie nicht zur Arbeit erscheinen.
Personen die
1. in den letzten 14 Tagen wissentlich Kontakt zu einem bestätigten an COVID-19 Erkrankten hatten,2. Symptome aufweisen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten können, gemäß RKI, z. B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks- / Geruchssinn, Hals- und Gliederschmerzen, oder3. gemäß der jeweils gültigen Einreise-Quarantäneverordnung (EQV) verpflichtet sind, sich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben (https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayEQV/true)
sind vom Betreten der Hochschule ausgeschlossen.
Ausgenommen sind im Fall von Nrn. 2 und 3 Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses der Hochschule vorlegen. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen Staat, den das RKI in eine Liste von Staaten mit hierfür ausreichendem Qualitätsstandard aufgenommen hat, durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Vorlage an die Hochschule vorgenommen worden ist. Es wird darauf hingewiesen, dass ein sog. „Antikörpertest“ nicht ausreichend ist.
Weitere Informationen zur Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I erhalten Sie hier.
Da die Infektion sich derzeit dynamisch entwickelt, bitten wir Sie die tagesaktuellen Informationen auf den folgenden Internetseiten ebenfalls zu beachten:
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (StMWK) für Hochschulen und kulturelle Einrichtungen
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL Bayern)
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Robert-Koch-Institut (RKI)
Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg
Bei Anfragen von Gesundheitsämtern an die TH Nürnberg hilft der Gesundheitsschutz gerne weiter:
Telefon: +49 911/5880-4245
E-Mail: schnittstelle-gesundheitsamtatth-nuernbergPunktde
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