Allgemeiner Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte

Dieser Zugang berechtigt zur freien Wahl des Studienfaches an allen Hochschulen und Universitäten.
Den allgemeinen Hochschulzugang erhalten Sie nach Abschluss einer

  • Meisterprüfung,
  • besonderen beruflichen Fortbildungsprüfung nach den Bestimmungen des Berufsbildungsgesetzes oder der Handwerksordnung mit einem vorbereitenden Lehrgang von mindestens 400 Stunden (z. B. Fachwirt),
  • öffentlich oder staatlich anerkannten Fachschule (z. B. Techniker) oder Fachakademie. Absolventen der Fachakademie für Sozialpädagogik müssen zusätzlich eine Urkunde über die staatliche Anerkennung als Erzieher/in oder eine gesonderte Bescheinigung über das Bestehen des Berufspraktikums vorlegen,
  • Zeugnis über den bestandenen Fortbildungsabschluss an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie, wenn die Prüfungsordnung staatlich genehmigt ist und/oder ein Staatskommissär an den Prüfungen mitwirkt und die Fortbildung einen Stundenumfang von mindestens 400 Stunden umfasst, oder
  • Zeugnis über die bestandene Prüfung zum Verwaltungsfachwirt oder zur Verwaltungsfachwirtin oder die bestandene Fachprüfung II an der Bayerischen Verwaltungsschule.


Beachten Sie:

Auch für beruflich Qualifizierte gelten die studiengangsspezifischen Voraussetzungen, das heißt die vorgeschriebenen Vorpraktika, Eignungsprüfungen und der NC. In NC-Studiengängen erhalten Bewerberinnen und Bewerber mit allgemeiner HZB über eine Vorabquote ("Meisterquote") bis zu 5 % der Studienplätze.