Studierende der Masterstudiengänge International Finance and Economics und International Marketing, Betriebswirtschaft können jeweils zum Semesterende für das folgende Semester vom Vollzeitstudium in das Teilzeitstudium wechseln. Sie gelten dann für das weitere Masterstudium als Studierende des Teilzeitstudiums. Bereits absolvierte theoretische Studiensemester des Vollzeitstudiums werden bei der Berechnung der Frist für das Ablegen der Masterprüfung auf die sechs theoretischen Studiensemester des Teilzeitstudiums angerechnet. Es werden alle Prüfungsleistungen von Amts wegen aus dem Vollzeitstudium in das Teilzeitstudium übertragen, § 3 Abs. 1 SPO M-IFE und M-IMA und § 3 Abs. 2 SPO M-BW.
Antrag auf Wechsel in das Teilzeitstudium - M-IFE und M-IMA
Antrag auf Wechsel in das Teilzeitstudium - M-BW (gültig für Studienaufnahme ab 15.03.2010)


