Studierendenparlament (StuPa)
Das höchste beschlussfassende Gremium der Studierenden ist das Studierendenparlament.
Es besteht aus 15 Mitgliedern, die in direkter Wahl im Rahmen der allgemeinen Hochschulwahlen nach den Bestimmungen der Hochschulwahlordnung gewählt werden und aus den Delegierten der Fachschaftsvertretungen. Jede Fachschaftsvertretung kann einen Studenten oder eine Studentin ihrer Fakultät als Vertreter oder Vertreterin delegieren.
Allgemeiner Studierenden-Ausschuss (AStA)
Das Studierendenparlament wählt aus seiner Mitte die Mitglieder des Allgemeinen Studierenden Ausschusses (AStA). Dem AStA obliegen dielaufenden Geschäfte des Studierendenparlaments und die Vertretungder Studierenden. Er führt die Beschlüsse des Studierendenparlamentsaus.
Zusätzlich bietet der AStA Informationen für Studierende: zum BAföG, zum Prüfungsrecht oder zum studentischen Wohnen.
Fachschaftsvertretung
Darüber hinaus gibt es für jede der 12 Fakultäten jeweils eine Fachschaftsvertretung mit bis zu fünf Mitgliedern. Diese sind die Studierenden, die bei der Wahl zum Fakultätsrat durch Direktwahl oder durch Listenwahl die meisten Stimmen erhalten haben. Alle Mitglieder der Fachschaftsvertretung sind gleichberechtigte Fachschaftssprecher/innen. Weitere Mitglieder kann die Fachschaftsvertretung kooptieren. Kooptierte Mitglieder besitzen Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht in Fachschaftssitzungen, jedoch kein Stimmrecht.


