erfolgt ca. zwei Wochen nach Feststellung der Noten in den zuständigen Prüfungskommissionen durch Aushang vom Studienbüro an den hochschulüblichen Anschlagtafeln.
Die Noten werden mit Ablauf der im Aushang angegebenen Rechtsmittelfrist bestandskräftig.
Über die Tatsache des Nichtbestehens und die Rechtsfolgen informiert das Studienbüro grundsätzlich per Aushang. Nichtbestandene Prüfungsleistungen werden nur dann mit gesondertem Bescheid des Studienbüros mitgeteilt, wenn das Nichtbestehen die Exmatrikulation zur Folge hat.


