Vorsitzender:
Prof. Dr. Alexander Brigola
Fakultät Betriebswirtschaft
Tel./Fax: ++49 911/5880-2788
Zimmer L 125 (Bahnhofstr. 87)
Geschäftsführung:
Dagmar Schuster
Tel.: ++49 911/5880-4329
Fax: ++49 911/5880-8808
Zimmer S 1.30 (Villa I, Prinzregentenufer 41)
Der Prüfungsausschuss ist das höchstrangige Prüfungsgremium innerhalb der Georg-Simon-Ohm-Hochschule für angewandte Wissenschaften - Fachhochschule Nürnberg.
Er hat gemäß § 3 der Rahmenprüfungsordnung (RaPO) im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Weiterentwicklungen des Prüfungswesens für die gesamte Hochschule
- Ausgleich von Nachteilen, die für behinderte Menschen im Zusammenhang mit Prüfungen entstehen (§ 5 RaPO)
- Entscheidungen über Beschwerden, soweit Betroffene (Studierende, Prüfer/Prüferinnen oder das Studienbüro) mit einem Beschluss einer Prüfungskommission nicht einverstanden sind und dagegen vorgehen möchten
Während für jeden Studiengang mindestens eine Prüfungskommission besteht, ist der Prüfungsausschuss übergreifend für alle Studiengänge und Fakultäten tätig und den Prüfungskommissionen übergeordnet. Er ist insbesondere berechtigt, fehlerhafte Beschlüsse von Prüfungskommissionen aufzuheben.
Der Prüfungsausschuss steht unter der Rechtsaufsicht des Präsidenten. Gegen Entscheidungen des Prüfungsausschusses kann Klage beim zuständigen Gericht eingereicht werden.
Mitglieder des Prüfungsausschusses sind Professorinnen und Professoren aus verschiedenen Fakultäten. Diese werden vom Präsidenten berufen.
Der Prüfungsausschuss wird von Sachverständigen beraten. Ständige Berater/-innen sind
- der Justitiar oder die Justitiarin der Hochschule und
- der oder die Leiterin des Studienbüros.
Studierende können grundsätzlich nur aus zwei Gründen Anträge unmittelbar an den Prüfungsausschuss richten:
- Soweit sie Vorschläge zum Prüfungswesen vorbringen wollen, welche die gesamte Hochschule betreffen.
- Soweit sie einen Ausgleich für den durch eine Behinderung verursachten Nachteil bei Prüfungen beantragen wollen. Der Antrag auf Nachteilsausgleich soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden.
In allen anderen Fällen müssen Studierende grundsätzlich zuerst eine Entscheidung der für ihren Studiengang zuständigen Prüfungskommission abwarten, bevor sie einen Antrag an den Prüfungsausschuss richten können.


