Bei der Immatrikulation müssen Sie die Versicherungsbescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse vorlegen.
Diese Versicherungsbescheinigung erhalten Sie ausschließlich bei einer gesetzlichen Krankenkasse, nicht bei einer privaten Krankenversicherung.
- Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert, freiwillig versichert oder mitversichert (Familienversicherung) sind, erhalten Sie diese Versicherungsbescheinigung bei Ihrer gesetzlichen Versicherung.
- Wenn Sie bei einer Krankenversicherung privat versichert bzw. privat mitversichert (Elternteil oder Ehepartner) sind, müssen Sie sich unter Vorlage des Versicherungsnachweises Ihrer privaten Krankenversicherung bei einer gesetzlichen Krankenkasse diese Versicherungsbescheinigung ausstellen lassen.
Für Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die aus einem Mitgliedsland der EU kommen, gilt der oben dargestellte Sachverhalt entsprechend.
Für die Rückmeldung, Kündigung und Wechsel der Krankenkasse, Änderung der Versicherungsart müssen Sie dies dem Studienbüro mitteilen. Andernfalls kann Ihnen die Rückmeldung bzw. das Weiterstudium versagt werden.
Eine Versicherungsbescheinigung ist auch dann erneut vorzulegen, wenn Sie von der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg exmatrikuliert wurden und sich für das nächste Semester wieder neu immatrikulieren, z. B. in einem anderen Studiengang.
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