Willkommen an der Technischen Hochschule Nürnberg
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Die Prüfungsanmeldung

erfolgt während des Anmeldezeitraumes ausschließlich ohnline über das Internetportal (Virtuohm) der Hochschule.

Die Prüfungsanmeldung ist immer Ende April bis Anfang Mai (Sommersemester) und Ende Oktober bis Anfang November (Wintersemester). Die genauen Anmeldetermine werden rechtzeitig hochschulöffentlich bekannt gegeben.

Voraussetzung für die Zulassung zu den einzelnen Abschnitten der Bachelor-, Master- und Diplomprüfung sowie zu den Prüfungen der praktischen Studiensemester ist die fristgerechte Anmeldung (§§ 16 und 39 RaPO, § 6 APO).

Sollten technische Schwierigkeiten auftreten, wenden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraumes von Montag bis Freitag zu den bekannten Öffnungszeiten an die Hotline des Rechenzentrums (RZ-Hotline@ohm-hochschule.de, Tel. 5880-4848). Erst wenn die RZ-Hotline nicht helfen kann, wenden Sie sich bitte unbedingt an den Studierendenservice.

Nach erfolgter Anmeldung können Sie über das Menü einen Beleg erzeugen und ausdrucken. Eine vorläufige Anmeldebestätigung erfolgt durch das System direkt nach der Anmeldung an Ihre TH-E-Mail-Adresse. Bitte beachten Sie, dass mit jedem neuen Login in PAPI Ihre bisher getätigten Prüfungsanmeldungen überschrieben werden. Daher gilt die direkt nach der Anmeldung vom System erzeugte Anmeldebestätigung nicht als Nachweis für die korrekte Prüfungsanmeldung, sondern dient lediglich Ihrer Information.

Im Studierendenservice werden keine Belege erstellt.

Einen Tag nach Ablauf der Anmeldefrist (06.05.2013) erhalten Sie über das Rechenzentrum eine E-Mail über den endgültigen Stand Ihrer angemeldeten Prüfungen. Diese Mitteilung per E-Mail über Ihre Anmeldungen ist verbindlich!

Für BW/IB-Studierende ist diese E-Mail vorbehaltlich eines eventuellen Rücktritts. Nach Ablauf des Rücktrittszeitraumes erhalten auch diese Studierenden am 03.06.2013 die verbindliche E-Mail.

Den verbindlichen Stand Ihrer Prüfungsanmeldungen können Sie ab dem 06.05.2013 für das aktuelle Semester auch in PAPI einsehen.

Bei Unklarheiten oder Nachmeldungen wenden Sie sich bitte an den Studierendenservice!

Antrag auf Nachteilsausgleich:
Ein Nachteilsausgleich ist gemäß § 5 Abs. 2 RaPO schriftlich zu beantragen. Der Antrag soll spätestens mit der Anmeldung zur Prüfung gestellt werden. 

Müssen Sie Wiederholungsprüfungen ablegen, werden Sie hierfür nicht automatisch angemeldet. Wenn Sie Prüfungsfristen nicht einhalten können, müssen Sie im Studierendenservice einen Antrag auf Fristverlängerung stellen.

Ablegung von Wiederholungsprüfungen im praktischen Studiensemester

Soweit Sie Wiederholungsprüfungen ablegen müssen, wird die Frist zur Ablegung durch die Ableistung des praktischen Semesters nicht - auch nicht während eines Auslandspraktikums - unterbrochen. Wenn Sie also nicht in der Lage sind, die Wiederholungstermine wahrzunehmen, müssen Sie unbedingt Nachfrist für die Ablegung der offenen Prüfungsleistungen beantragen.

Gewährung von Nachfristen
Letzter Antragstermin (Eingang beim Studienbüro der Hochschule) ist der jeweilige Prüfungstermin der Prüfungsleistung. Unberührt hiervon sind Anträge auf Gewährung einer Nachfrist für die Bearbeitung von Prüfungstudienarbeiten und/oder Abschlussarbeiten spätestens bis zwei Wochen vor Ende des jeweiligen Abgabetermins im Studierendenservice einzureichen. Die Anmeldung wird nach Genehmigung der Fristverlängerung durch die Prüfungskommission dann von den MitarbeiterInnen des Studienbüros gelöscht. Eine Abmeldung in PAPI ist nicht möglich!

Im Falle der Prüfungsunfähigkeit wegen Erkrankung muss der Antrag auf Gewährung einer Nachfrist

  • bei Prüfungen unverzüglich nach dem versäumten Prüfungstermin
  • bei einer Prüfungs- oder Abschlussarbeit - soweit möglich unverzüglich vor dem Abgabetermin oder spätestens unverzüglich nach dem versäumten Abgabetermin

im Studierendenservice eingehen.

Ablegung von allgemeinwissenschaftlichen Wahlpflichtfächern und Fächer des Language-Centers
Schreiben Sie sich für AW-Fächer oder Fächer des Language-Centers ein, werden Sie automatisch für die Prüfungen hierzu angemeldet. Diese Anmeldungen können von Ihnen selbst in PAPI gelöscht werden, sofern Sie die Prüfung nicht absolvieren möchten.