Willkommen an der Technischen Hochschule Nürnberg
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Gremienarbeit

Studierende, die an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg im Umfang einer Amtszeit von mindestens zwei Semestern in den von der Grundordnung der Hochschule vorgesehenen Gremien mitgearbeitet oder die Funktion eines Fachschaftssprechers oder einer Fachschaftssprecherin ausgeübt haben, für die Zeit der Wahrnehmung dieser Aufgaben.

Voraussetzungen:

Aktive Mitarbeit im jeweiligen Gremium und die Teilnahme an der Mehrzahl der Gremiensitzungen. Zum Nachweis der Tätigkeit erhalten die Studierenden nach jedem Semester vom Vorsitzenden des jeweiligen Gremiums eine Bescheinigung über die Mitarbeit.
Fachschaftssprecher und -sprecherinnen erhalten die Bescheinigung über die wahrgenommene Funktion vom Wahlverantwortlichen.

Der Antrag auf Befreiung ist unter Beifügung der vorgenannten Bescheinigung im Semester, das auf das Ende der Amtszeit folgt, zu stellen. In der Regel endet die Amtszeit mit Ablauf des Sommersemesters.

Vorzulegende Nachweise:

  1. Antrag auf Rückerstattung
  2. Bescheinigung über Ausübung der oben genannten Ämter
 
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