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Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Bayerisches Studienbeitragsdarlehen

Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen kann über die Internet-Plattform der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden. Es dient rein zur Finanzierung der Studienbeiträge, also nicht zur Deckung der Lebenshaltungskosten. Der Studienbeitrag von 500 € pro Semester wird direkt an die Hochschule ausgezahlt.

Darlehensberechtigte Studierende

  • Deutsche und ihre Familienangehörigen
  • EU- und sonstige EWR-Bürger sowie ihre Familienangehörigen
  • Bildungsinländer (Personen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschen Schule in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben)
  • Ausländer die aufgrund völkerrechtlicher Abkommen Deutschen gleichgestellt sind
  • heimatlose Ausländer
  • andere Ausländer oder Staatenlose, deren Berechtigung zum Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) hinsichtlich der persönlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Staatsangehörigkeit vom Amt für Ausbildungsförderung dem Grunde nach festgestellt worden ist.

Es wird elternunabhängig, ohne Sicherheitsleistungen und ohne Bonitätsprüfung gewährt.

Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen kann für ein Erststudium in Anspruch genommen werden. Außerdem für ein sich daran anschließendes konsekutives oder nicht-konsekutives Masterstudium. Für ein weiterbildendes Masterstudium oder ein Zweitstudium kann es nicht beantragt werden.

Das Bayerische Studienbeitragsdarlehen kann letztmals für das Wintersemester ausgezahlt werden, das in dem Kalenderjahr endet, in dem Sie das 40. Lebensjahr vollenden.
Beispiel: Vollenden Sie im Jahr 2010 das 40. Lebensjahr, können Sie das Bayerische Studienbeitragsdarlehen letztmals für das Wintersemester 09/10 in Anspruch nehmen.

Notwendige Unterlagen

Bitte bringen Sie zur Antragstellung neben dem ausgefüllen Antrag und der Eidesstattlichen Versicherung folgende Dokumente mit:

  • Deutsche Staatsangehörige: Personalausweis
  • EU- und EWR-Bürger: Reisepass und aktuelle Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt über die derzeitige Adresse
  • Angehörige von Deutschen, EU- und EWR-Bürgern: Reisepass, aktuelle Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt über die derzeitige Adresse und Nachweis über Recht auf Aufenthalt nach dem Freizügigkeitsgesetz EU
  • Bildungsinländer: Reisepass, aktuelle Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt über die derzeitige Adresse und Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung im Original
  • Ausländer die aufgrund völkerrechtlicher Abkommen Deutschen gleichgestellt sind: Reisepass, aktuelle Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt über die derzeitige Adresse und Nachweise darüber, dass sie Deutschen gleichgestellt sind.
  • Heimatlose Ausländer: Nachweis über den Status heimatloser Ausländer
  • Andere Ausländer oder Staatenlose mit Berechtigung für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG): Reisepass, aktuelle Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt über die derzeitige Adresse und Bescheinigung des Amtes für Ausbildungsförderung über die Berechtigung für BAföG.

Infos

Alle Informationen zum Bayerischen Studienbeitragsdarlehen finden Sie unter:
http://www.stmwfk.bayern.de/Hochschule/studienbeitraege.aspx#Darlehen

Anträge für das Bayerische Studienbeitragsdarlehen geben Sie bitte im Studienbüro (Villa S, Prinzregentenufer 41, EG, Zimmer 0.22) ab.