Aufgaben
Die Aufgaben des Hochschulrats umfassen nach Art. 26 Abs. 5 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) so genannte Aufsichtsratsfunktionen. Er
- wählt die Präsidentin oder den Präsidenten sowie die Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten und kann über deren Abwahl entscheiden,
- kontrolliert die Hochschulleitung und nimmt den Rechenschaftsbericht entgegen,
- beschließt über die Grundordnung der Hochschule sowie über die Hochschulentwicklungsplanung,
- kontrolliert das Erreichen der in den Zielvereinbarungen festgelegten Punkte.
Zusammensetzung
Der Hochschulrat setzt sich (abweichend von Art. 26 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG) an unserer Hochschule wie folgt zusammen:
- sechs hochschulangehörige Mitglieder (Wahl durch den Senat):
vier Vertreterinnen und Vertreter der Professorinnen und Professoren,
eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der sonstigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Studierenden
- sechs Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis als nicht hochschulangehörige Mitglieder (Bestellung durch das Staatsministerium aufgrund eines gemeinsamen Vorschlags von Hochschulleitung und Staatsministerium, welcher der Bestätigung durch den Senat bedarf)
sowie die Mitglieder der Hochschulleitung, die Frauenbeauftragte der Hochschule und eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Staatsministeriums als Gäste mit beratender Funktion.
Mitglieder
Mitglieder des Hochschulrats für die Amtszeit ab 1. Oktober 2011 sind:


