Die für das Studium maßgeblichen rechtlichen Vorschriften in der jeweiligen Fassung sind neben den allgemeinen hochschulrechtlichen Regelungen - geltend in der Reihenfolge der Listung - insbesondere
- die Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO)
- die Allgemeine Prüfungsordnung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule in der konsolidierten - nicht amtlichen Fassung - der 2. Änderungssatzung vom 13. April 2012
- die Studien- und Prüfungsordnung des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit
- Bestimmungen zum Vollzug der praktischen Studiensemester an den staatlichen Fachhochschulen in Bayern. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 20. August 2007 Nr. XI/2-H 3432.4.2-11/21 620.
- (neu ab 1.10.2012) die Satzung zur Einführung und Bestimmung eines fünfstufigen ECTS-Bewertungsschemas (ECTS-S)
Nach erfolgreichem Abschluss des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit sind Studierende berechtigt, einen Antrag auf den Erwerb der staatlichen Anerkennung zu stellen. Erläuterungen hierzu finden Sie in den

