Willkommen an der Technischen Hochschule Nürnberg
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Fakultät Sozialwissenschaften

Hinweis: Zu Fragen rund um die Regelungen zu den Prüfungen im Bchelorstudiengang können Sie sich an die zuständige Prüfungskommision wenden. Eine Übersicht über die Aufgabenerteilung der Prüfungskommision finden Sie hier:

Allgemeines zu den Prüfungen

1. Anmeldung zu Prüfungen und Prüfungsrücktritt

Zu den Prüfungen am Ende eines Semesters ist eine Anmeldung erforderlich. Der End­termin für die Anmeldung und die Anmeldemodalitäten werden durch Aushang bekanntgegeben.

WICHTIGE HINWEISE:
1.) Zu gegebener Zeit werden im 5. OG Listen zu Kontrollzwecken ausgehängt, aus denen hervorgeht, welche Studierenden sich für welche Prüfungen angemeldet haben. Jede(r) Studierende ist gehalten, die sie / ihn betreffenden Prüfungsanmeldungen auf Richtigkeit hin zu überprüfen. Im Falle von Unstimmigkeiten ist sofort eine Korrekturmeldung beim Studienbüro erforderlich.
2.) Studierende ohne Prüfungsanmeldungen können nicht an der jeweiligen Prüfung teilnehmen.
3.) Ein wirksamer Rücktritt von der Prüfungsanmeldung in den einzelnen Prüfungen liegt vor, wenn der / die Kandidat/in zur Prüfung nicht erscheint.  

2. Prüfungszeitraum und PrüferInnen

Die Prüfungen werden gegen Ende eines jeden Semesters innerhalb eines gesonderten Prüfungszeitraumes abgehalten. Die Termine werden durch gesonderte Aushänge bekannt gegeben. Grundsätzlich werden als PrüferInnen am Ende eines Semesters diejenigen Lehrpersonen bestellt, die im jeweiligen Semester die betreffenden Lehrveranstaltungen abgehalten haben.  

3. Einsichtnahme in die bewerteten Prüfungsarbeiten

Zu Beginn des Semesters, das auf die Prüfungen folgt, besteht – nach Eintragung in die betreffenden Listen im Sekretariat – die Möglichkeit der Einsichtnahme in die bewerteten Prüfungsarbeiten. Nur nach der Einsichtnahme besteht die Möglichkeit, einen Besprechungstermin mit den jeweiligen Prüfern / Prüferinnen zu vereinbaren.  

4. Prüfungen während der Vorlesungszeit: Anmeldung und Modalitäten 

Im Zusammenhang mit der schriftlichen Anmeldung zu den Prüfungen muss auch die Anmeldung zu Prüfungen erfolgen, die innerhalb der Vorlesungszeit erbracht werden müssen (Prüfungsklausur, Referat oder Studienarbeit). Für das laufende Semester können solche Prüfungen nur dann gewertet werden, wenn sie spätestens am letzten Lehrveranstal­tungstag erbracht worden sind. Nähere Festlegungen hinsichtlich der Ablegung der Prüfun­gen (Gegen­stand, Zeitpunkt, Ort etc.) werden von den zuständigen Lehrpersonen durch Aushang bekannt gemacht. Die Bewertungen der Prüfungen werden dem Studienbüro durch die zuständigen Lehrpersonen mitgeteilt.

Weitere spezifische Regelungen zu den Prüfungen sind in den Studienplänen für jeden Studiengang dargestellt, die im Studienführer abgedruckt sind (erhältlich im Sekretariat).