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Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Fakultät Sozialwissenschaften

Bachelorarbeit

Merkblatt zur Bachelorarbeit (Modul  4.5) (pdf-download)

Empfehlung: Leitfaden für wissenschaftliches Arbeiten

§ 9 der Studien- und Prüfungsordnung (SPO B-SA) regelt:

(1) In der Bachelorarbeit sollen die Studierenden ihre Fähigkeit nachweisen, die im Studium erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bearbeitung einer komplexen fachwissenschaftlichen Aufgabenstellung selbständig anzuwenden.

(2) Das Thema der Bachelorarbeit muss so beschaffen sein, dass sie bei zusammenhängender ausschließlicher Bearbeitung in der Regel in zwei Monaten fertig gestellt werden kann.

(3) Das Thema der Bachelorarbeit wird frühestens nach erfolgreichem Abschluss des Moduls 3.2 Praktisches Studiensemester ausgegeben.

(4) Die Ausgabe des Themas der Bachelorarbeit soll spätestens im siebten Studiensemester erfolgt sein. Ist eine Ausgabe des Themas zwei Monate nach Beginn des achten Studiensemesters nicht erfolgt, legt der/die Vorsitzende der Prüfungskommission ein Thema fest.

(5) Die Frist von der Ausgabe des Themas bis zur Abgabe der Bachelorarbeit, die studienbegleitend gefertigt wird, soll 5 Monate nicht überschreiten, wenn das Thema spätestens bis zu einem Monat nach Beginn des siebten Semesters ausgegeben wird. Im Übrigen darf die Frist drei Monate nicht überschreiten.

(6) Wird die Bearbeitungsfrist wegen Krankheit oder anderer nicht zu vertretenden Gründe nicht eingehalten, kann die Prüfungskommission auf Antrag eine angemessene Nachfrist gewähren. Die Nachfrist soll drei Monate nicht überschreiten. Das Vorliegen eines nicht zu vertretenden Grundes ist glaubhaft zu machen. Im Krankheitsfall ist ein ärztliches Attest vorzulegen.

(7) Die Bachelorarbeit ist im Studienbüro zweifach in gebundener Ausfertigung zzgl. einer digitalen Fassung abzugeben.

Für die individuelle Studienplanung erscheint es sinnvoll, spätestens nach Abschluss des Praktischen Studiensemesters (M 3.2) Überlegungen für die zeitliche Platzierung der Vorüberlegungen zum Thema der Bachelorarbeit, Anmeldezeitpunkt und Schreibphase anzustellen. Den Studierenden wird dringend geraten, mindestens einige Monate vor dem geplanten Anmeldetermin für die Bachelorarbeit Kontakt zu möglichen Aufgabensteller/innen aufzunehmen.

Eine ausführliche Erläuterung zur Bedeutung der Regelungen der Studien- und Prüfungsordnung und weitere wichtige Informationen zu den Fristen für die Ausgabe eines Themas, Anmeldung, Bearbeitungszeit, Abgabetermin, zur möglichen Gewährung von Nachfristen, Betreuung der Arbeit, formaler Fertigstellung und Abgabe, zum Titelblatt u. a. sowie Hinweise zu den Studiengebühren enthält das Merkblatt zur Bachelorarbeit (M 4.5). Viele Fragen rund um die Bachelorarbeit lassen sich über dieses Merkblatt klären.

Das Merkblatt ist Bestandteil des Studienplans und muss von jedem/jeder Studierenden zur Kenntnis genommen werden. Es ist an der Fakultät auch in gedruckter Form erhältlich (Auslage vor dem Sekretariat).

Das Merkblatt enthält Links zum Anmeldeformular sowie zum Formular zur Abgabe der Bachelorarbeit. Ebenso können die Muster für

heruntergeladen werden.