Inhaltliche Gliederung
Das Studium gliedert sich inhaltlich in 4 Studienbereiche:
- Wissenschaftliche Grundlagen
a. Theorien und Organisation sozialer Arbeit, wissenschaftliches Arbeiten
b. Bezugswissenschaftliche Grundlagen
c. Interdisziplinäre Module - Methodische Grundlagen Sozialer Arbeit
- Praxisfeldprojekt / Berufliches Handeln
- Vertiefungsbereich
Der Studiengang Soziale Arbeit ist ein Präsenzstudiengang, der in Vollzeit angeboten wird mit einer Regelstudienzeit einschließlich der Bachelorarbeit von sieben Semestern.
Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte. Der erste Studienabschnitt umfasst drei theoretische Semester bzw. 90 Leistungspunkte, der zweite Studienabschnitt vier Semester einschließlich eines praktischen Studiensemesters.
Das praktische Studiensemester wird wahlweise im vierten oder fünften Studiensemester absolviert (vgl. § 3 der SPO B-SA).
Insgesamt werden 210 Leistungspunkte nach ECTS erworben.
In der Rahmenprüfungsordnung und der Studienordnung der Fakultät Sozialwissenschaften sind jedoch mehrere Schwellen eingebaut, die den Fortgang des Studiums strukturieren:
- Spätestens bis zum Ende des zweiten Semesters ist die Grundlagen- und Orientierungsprüfung die Prüfung im Modul 1.1 (Propädeutik) zu erbringen (§ 8 SPO B-SA).
- Die Module des Studienbereichs 1c "Interdisziplinäre Themen" können erst belegt werden, wenn mindestens 20 Leistungspunkte nach ECTS nachgewiesen werden können. Das bedeutet, dass mindestens vier Module zu je 5 ECTS-Leistungspunkten bereits erfolgreich abgeschlossen sind.
- Studierende, die in den ersten drei Fachsemestern weniger als 60 Leistungspunkte gemäß ECTS erzielen, haben die Fachstudienberatung aufzusuchen.
- Zum Eintritt in das praktische Studiensemester des zweiten Studienabschnittes ist nur berechtigt, wer im ersten Studienabschnitt mindestens 80 Leistungspunkte gemäß ECTS erzielt und das Modul 3.1 Theorie-Praxis-Transfer bestanden hat.
- Im zweiten Studienabschnitt sind nach dem erfolgreichen Bestehen des Praktischen Studiensemesters das Modul Praxis-Theorie-Transfer zu absolvieren sowie ein Schwerpunktthema über 2 Semester und zwei Querschnittsmodule zu wählen (vgl. § 3 SPO B-SA).

