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Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Fakultät Betriebswirtschaft

Rücktritt von Prüfungen und Leistungsnachweisen

Prüfungen und Leistungsnachweise

  • Rücktritt von Prüfungen
    Ein wirksamer Prüfungsrücktritt liegt vor, wenn der Antrag auf Prüfungsrücktritt unverzüglich gestellt wurde und Gründe vorgebracht und nachgewiesen werden, die vom Prüfungskandidaten nicht zu vertreten sind.  (z.B. durch qualifiziertes Attest gem. § 9 RaPO)

    Die Anträge auf Prüfungsrücktritt sind beim Studienbüro, im Sekretariat BW oder bei der Prüfungskommission abzugeben. Anträge, die anderweitig (z.B. Brieffach) abgegeben werden, gelten als nicht gestellt.

    Antragsteller, deren Antrag auf Rücktritt positiv entschieden wurde, erhalten keinen gesonderten Bescheid. Antragsteller, deren Antrag abgelehnt wird, werden durch ein persönliches Schreiben über die Ablehnung und die damit verbundenen Konsequenzen informiert.
  • Rücktritte von einer Prüfung mit Attest
    (Note 5 wegen Nichtantritt) Erst auf dem offiziellen Notenaushang wird die Note 5 berichtigt.