Willkommen an der Technischen Hochschule Nürnberg
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Fakultät Betriebswirtschaft

FAQs


Welche Regeln gelten für das Bachelorstudium?

Neben der RaPO (=Rahmenprüfungsordnung) des Freistaats Bayern und der APO (=Allgemeinen Prüfungsordnung) der Hochschule ist v. a. die SPO (=Studien- und Prüfungsordnung) des Bachelorstudiengangs maßgeblich.

Die Ausführungen in den FAQs sind als Hinweise zu verstehen. In Zweifelsfällen gelten die Bestimmungen der RaPO, APO und SPO.

 

Welche Inhalte hat das Studium?

Das Studium gliedert sich in Basismodule, Vertiefungsmodule, Spezialisierungen,
Praxis und Abschlussarbeit.  

Informationen zu den Fächern und Modulen finden Sie in den Modulhandbüchern und im Studienverlaufsplan.

 

Welche Fächer der Basismodule muss ich im ersten Semester belegen?

Grundsätzlich gilt: Sie stellen Ihren eigenen Studienplan zusammen. Der Studienverlaufsplan kann Ihnen hierbei wertvolle Unterstützung geben.

Die Prüfung zum Grundlagen- und Orientierungsfach "Einführung in die Betriebswirtschaftslehre" müssen Sie bis zum Ende des zweiten Fachsemesters abgelegt haben (= zur Prüfung angetreten sein). Die weiteren Fächer der Basismodule müssen Sie bis zum Ende des dritten Fachsemesters abgelegt haben.

 

Zu welchen Fächern muss ich mich vor Beginn der Lehrveranstaltung anmelden?

Bitte lesen Sie hierzu aufmerksam die Hinweise in der Spalte „Bemerkungen“ im Vorlesungsverzeichnis.

 

Kann ich bereits Fächer aus den Vertiefungsmodulen belegen, bevor ich alle Fächer der Basismodule bestanden habe?

Ja, auch wenn Sie noch nicht alle Basismodule erfolgreich bestanden haben, können Sie Vertiefungsmodule belegen.

Beachte: Die Studienschwerpunkte können erst begonnen werden, wenn alle Basismodule und der praktische Teil des praktischen Studiensemesters mit Erfolg absolviert wurden.

 

Übersicht: Regeltermin – Prüfungsantritt

Fach Regeltermin spätester Prüfungsantritt 1. Wiederholung (spätestens)
Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 1. Semester 2. Semester 3. Semester
Weitere Fächer der Basismodule 2. Semester 3. Semester 4. Semester
Spezialisierungen 5. - 7. Semester 9. Semester 10. Semester

Wann muss ich eine nicht bestandene Prüfungsleistung wiederholen?

Eine nicht bestandene Prüfungsleistung ist gemäß § 10 Abs. 1 S. 4 RaPO spätestens nach sechs Monaten (= im Folgesemester) zu wiederholen.

Dies bedeutet, dass Sie alle nicht bestandenen Prüfungsleistungen (auch studienbegleitende Leistungsnachweise, wie z.B. Klausuren, Studienarbeiten, Projektarbeiten) bereits im darauf folgenden Semester wiederholen müssen!

Sollten Sie aus Gründen, die Sie nicht zu vertreten haben (z. B. Krankheit) an einer Wiederholung nicht teilnehmen können, so empfehlen wir Ihnen dringend, rechtzeitig vor der Wiederholungsprüfung einen schriftlichen und begründeten Antrag auf Gewährung einer Nachfrist zu stellen. Erkrankungen sind durch ein qualifiziertes ärztliches Attest nachzuweisen.

 

Kann ich nicht bestandene Prüfungsleistungen so oft wiederholen wie ich will?

Eine zweite Wiederholung (= Drittversuch) ist bei höchstens sechs endnotenbildenden Prüfungen oder endnotenbildenden Teilprüfungen zulässig. Die zweite Wiederholungsprüfung ist innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorherigen Wiederholungsprüfung abzulegen.

Eine dritte Wiederholung (= Viertversuch) ist in höchstens einer endnotenbildende Prüfung oder einer endnotenbildenden Teilprüfung zulässig; davon ausgenommen sind Prüfungen des ersten Studienabschnitts in Bachelorstudiengängen. Diese ist innerhalb einer Frist von zwölf Monaten nach Bekanntgabe des Ergebnisses der Bewertung der vorherigen Zweitwiederholungsprüfung abzulegen.

Empfehlung: Treten Sie eine Wiederholungsprüfung nur dann an, wenn Sie sich ausreichend vorbereitet fühlen und beantragen Sie im Zweifel rechtzeitig bei Ihrer Prüfungskommission eine Nachfrist von einem Semester.

 

Muss ich bis Ende des 2. Semesters in bestimmten Fächern die Prüfung abgelegt haben?

Ja, in dem Grundlagen- und Orientierungsfach, hier: Fach 1.1 Einführung in die Betriebswirtschaftslehre.

 

Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht (spätestens) zum vorgeschriebenen Zeitpunkt abgelegt habe?

Die Prüfung wird dann von Amts wegen als erstmals abgelegt und nicht bestanden gewertet (= sog. Amtsfünf). Anschließend gelten die Regelungen zur Wiederholung von Prüfungen nach § 10 RaPO.

 

Kann ich in das praktische Studiensemester gehen, obwohl ich noch Fächer der Basismodule abzulegen habe?

Zum Eintritt in das praktische Studiensemester ist nur berechtigt, wer mindestens 30 Leistungspunkte aus den Basismodulen erbracht hat (§ 7 Abs. 8 SPO). 

 

Wann kann ich das praktische Studiensemester absolvieren?

Es gibt keine Festlegung auf ein bestimmtes Semester. Es wird jedoch empfohlen, das praktische Studiensemester im 4. oder 5. Semester zu absolvieren. Genauere Informationen erhalten Sie auf der Informationsseite zu den Praktikantenangelegenheiten.

Sie müssen nämlich Folgendes bedenken: Erstens sollten Sie die Prüfungen der Fächer der Basismodule erfolgreich abgelegt haben (Minimum: 30 Leistungspunkte!); zweitens setzt der Besuch der Schwerpunkte das durchgeführte Praxissemester voraus; und drittens können Sie nicht mit Ihrer Bachelorarbeit beginnen, bevor Sie nicht das Praxissemester absolviert haben.

 

Können im praktischen Studiensemester auch Prüfungen zu Fächern aus den Vertiefungsmodulen geschrieben werden?

Im praktischen Studiensemester ist es möglich, an Prüfungen teilzunehmen, zu denen keine gesonderten Zulassungsbedingungen bestehen. Für die Teilnahme an Prüfungen des Schwerpunkts bedarf es jedoch der Genehmigung der Prüfungskommission.

Für das Urlaubssemester gilt aber, dass nur Wiederholungsprüfungen absolviert werden können.

 

Welche Fristen für Nachfristanträge bestehen im Praktischen Studiensemester?

Während des Praktischen Studiensemesters gilt für Wiederholungsprüfungen:

  • zur Verschiebung der Wiederholungsprüfung bei Prüfungsanmeldung: Wurde die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung bereits korrekt durchgeführt, so kann ein Antrag auf Nachfrist (zur Ablegung der Wiederholungsprüfung im Folgesemester) nur noch innerhalb des bekannt gegebenen Rücktrittszeitraums gestellt werden.
  • zur Verschiebung der Wiederholungsprüfung ohne Prüfungsanmeldung: Wurde zu einer Wiederholungsprüfung KEINE Anmeldung durchgeführt, so muss ein Antrag auf Nachfrist (zur Ablegung der Wiederholungsprüfung im Folgesemester) spätestens zum Termin der fraglichen Prüfung gestellt werden.

Wie lange dauert das Studium?

Die Regelstudiendauer beträgt 7 Semester (6 Theorie- und 1 Praxissemester). Das Studium ist so ausgelegt, dass es nach dieser Zeit erfolgreich mit 210 ECTS abgeschlossen werden kann.

Hierzu ist jedoch die konsequente Wahrnehmung aller Prüfungstermine erforderlich. Bis zum Ende der jeweiligen Regelstudienzeit sollen
1. in allen auf Prüfungen beruhenden Endnoten, von denen nach der Hochschulprüfungsordnung das Bestehen der Bachelorprüfung abhängt, sowie in der Bachelorarbeit mindestens die Note „ausreichend“ erzielt und
2. das praktische Studiensemester mit Erfolg abgeleistet werden und damit die nach Maßgabe der Hochschulprüfungsordnung für das Bestehen der Bachelorprüfung erforderlichen ECTS-Punkte erworben werden. 

 

Wie lange darf ich studieren?

Überschreiten Studierende die jeweilige Regelstudienzeit (7 Semester) um mehr als zwei Semester, ohne in allen auf Prüfungen beruhenden Endnoten sowie in der Bachelorarbeit (Die Bearbeitungsfrist der Bachelorarbeit soll fünf Monate nicht überschreiten) mindestens die Note „ausreichend“ erzielt und ohne das praktische Studiensemester mit Erfolg abgeleistet zu haben, so gilt die Bachelorprüfung als erstmalig nicht bestanden.

 

Kann ich an Lehrveranstaltungen der Schwerpunkte teilnehmen, obwohl ich noch Fächer der Basismodule zu absolvieren habe?

Nein, denn der Besuch der Lehrveranstaltungen der Schwerpunkte setzt die erfolgreiche Absolvierung aller Basismodule sowie des praktischen Teils des Praxissemesters voraus. 

 

 

Ab welchem Zeitpunkt ist die Wahl eines Schwerpunktes für mich verbindlich?

Ab der erstmaligen Teilnahme an der Prüfung zu einem Fach im Schwerpunkt.

 

Gibt es Zulassungsbedingungen für bestimmte Studienleistungen?

Ja, und zwar:

Studienleistung
Voraussetzung
Praxissemester
Basismodule im Umfang von mindestens 30 LP müssen erfolgreich abgelegt sein.
Schwerpunkt
Alle Basismodule und der praktische Teil des Praxissemester sind erfolgreich abgelegt!
Bachelorarbeit
Praxissemester ist erfolgreich abgelegt und 140 Leistungspunkte sind erbracht!
Unternehmensführung (2.10)
Bachelorarbeit ist angemeldet!

Ist eine Prüfungsanmeldung verbindlich?

Die Anmeldung zu den Prüfungen ist verbindlich. Ausgenommen davon sind die Prüfungen der Schwerpunkte.

Die krankheitsbedingte Nichtteilnahme an einer Prüfung bleibt aber folgenlos, wenn unverzüglich ein schriftlicher Antrag gestellt und zeitnah ein Attest bei der Prüfungskommission BW vorgelegt wird. 

 

Wie erfolgt die Anmeldung zu den Prüfungen?

Die Anmeldung zu den Prüfungen erfolgt über PAPI.

 

Wie erfährt man von der Note einer Prüfung?

Offiziell wird das Ergebnis der Prüfung vom Studienbüro durch Aushang bekannt gegeben. Manche Prüfungsergebnisse werden vorab unverbindlich durch Notenaushang am Schwarzen Brett des Prüfers oder – bei immer mehr Prüfungen – online unter PAPI veröffentlicht. 

 

Kann man seine bewertete Prüfung einsehen?

Es gibt zu jeder Prüfung einen von Prüferin oder Prüfer per Aushang oder unter PAPI bekannt gegebenen Termin zur Einsichtnahme

 

Wie kommt man zu einer Notenbestätigung?

Eine Notenbestätigung und Studienbescheinigung können Sie über PAPI selbst ausdrucken. 

 

Wer informiert über die Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Studienleistungen?

Leistungen können auf Antrag bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen angerechnet werden.

Ansprechpartnerin für die Anerkennung von Studienleistungen ist Prof. Dr. Susanne Schmidt-Pfeiffer

 

Wie oft wird ein Urlaubssemester genehmigt?

Dies ist zweimal möglich. Sie bleiben bei der Berechnung der Prüfungsfristen für Erstablegungen außer Ansatz. Wiederholungsfristen behalten Gültigkeit (Antrag auf Fristverlängerung ist aber möglich; der Antrag ist im Studienbüro erhältlich).

 

Wie erfahre ich von Vorlesungsausfällen / -verschiebungen?

Ein entsprechender Anschlag befindet sich im 2. OG gegenüber dem Sekretariat. Die Vorlesungsausfälle werden auch tagesaktuell im Internet unter

OHM-Hochschule » Fakultäten » Betriebswirtschaft » Online-Services » Vorlesungsausfälle / Changes in the schedule

 

Wer ist Studienfachberater?

Studienfachberater für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft sind Prof. Dr. Alexander Brigola und Prof. Dr. Werner Wild.

 

Wer ist zuständig für das Praktikum?

Beauftragte für die praktischen Studiensemester sind Prof. Dr. Renate Schüller und Prof. Dr. Peter Schlieper

Einen Überblick gibt Ihnen der Leitfaden "Das Praxissemester im Bachelorstudiengang Betriebswirtschaft".

 

Was muss ich bei der Bachelorarbeit beachten?

Die Anmeldung der Bachelorarbeit setzt voraus, dass das Praxissemester mit Erfolg abgelegt ist und mindestens 140 Leistungspunkte erreicht sind. Zudem muss darauf geachtet werden, dass die Teilnahme an der Prüfung des Faches 2.10 Unternehmensführung an die Anmeldung der Bachelorarbeit geknüpft ist. Die Bearbeitungszeit der Bachelorarbeit ist auf fünf Monate angesetzt. Das Bachelorseminar vertieft während der Ausarbeitungszeit die Abschlussarbeit. Die Bachelorarbeit muss nach der Fertigstellung zweifach in gebundener Ausfertigung zzgl. einer digitalen Fassung im Studienbüro abgegeben werden.

Informationen und Formulare zur Abschlussarbeit im Bachelorstudiengang finden Sie im Studienbüro unter

OHM-Hochschule » Studienbüro » Prüfungsangelegenheiten » Abschlussarbeit

 

Welche Möglichkeiten zur Befreiung von Studienbeiträgen gibt es?

Wer kann mir weiterhelfen?

Studiengangsassistentin Marion Schön und Studiengangsleiter Prof. Dr. Theo Knicker.