Willkommen an der Technischen Hochschule Nürnberg
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Hochschulbibliothek

Kosten und Gebühren

Die ordnungsgemäße Benützung der Bibliothek ist gebührenfrei. Kosten entstehen für

Kopien an den Kopiergeräten

Bezahlung über die OHMcard/Mensakarte.

Kopien im Fernleihverkehr

Pauschalgebühren für Kopien
bis zu 40 Seiten:      1,50 Euro
41 - 60 Seiten:         6,00 Euro
61 - 80 Seiten:         8,00 Euro
81 - 100 Seiten:      10,00 Euro

Über 100 Seiten analoge Steigerung.
Ggf. können fremde Bibliotheken auch ihre eigenen Gebührensätze geltend machen.
Bibliotheken können auch bei Buchbestellungen Kopien anfertigen, wenn dies zweckmäßig ist. Bei einem Umfang von bis zu 100 Seiten (=10 Euro) müssen diese Kopien abgenommen und bezahlt werden.

Ersatz- und Sonderleistungen

Ersatz eines verloren gegangenen Bibliotheksausweises:    10,00€
Ersatz einer verloren geganenen OHMcard:  10,00 € (Ausgabe im Studienbüro)
Ersatz einer verloren gegangenen Plastikhülle für Fernleihdatenträger: 1,50 €
Ersatz verlorengegangener oder beschädigter Medien: Wertfestsetzung durch die Bibliothek
Ersatz eines verlorengegangenen Schließfachschlüssels: 15,00 € 
Belegung eines Schließfachs außerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek: 2,00 €

Aufforderungen zur Bücherrückgabe

Erste Aufforderung zur Bücherrückgabe:     7,50 Euro
Zweite Aufforderung zur Bücherrückgabe:   10,- Euro
Dritte Aufforderung zur Bücherrückgabe:     20,- Euro + Auslagen

Auch alle weiteren Maßnahmen sind gebührenpflichtig.

Bezahlung von Gebühren

Die meisten Gebühren können an einem der OHM-Service-Terminals (in der Zentralbibliothek oder Teilbibliothek, im Rechenzentrum A408, im Studienbüro oder im Foyer Wassertorstraße) von der OHMcard/Mensakarte abgebucht werden. Die dabei erstellte Quittung muss in der Bibliothek als Zahlungsnachweis vorgelegt werden.
Für die Erhöhung des Guthabens auf der OHMcard/Mensakarte steht in Zentral- und Teilbibliothek jeweils ein Aufladegerät zur Verfügung.

Nicht mit der OHMcard/Mensakarte bezahlt werden können

  • Gebühren für die dritte Aufforderung zur Bücherrückgabe inkl. der bis dahin angefallenen Gebühren für erste und zweite Aufforderung(en)
  • Rechnungen für Ersatzleistungen für verloren gegangene oder beschädigte Medien

In diesen Fällen wird von der Bibliothek ein Überweisungsträger ausgehändigt bzw. verschickt.

 

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Bitte beachten Sie die Schließzeiten der Zentral- und Teilbibliotheken.

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