
Ausleihmodalitäten
Bibliotheksausweis/OHMcard
Ausleihen werden über den Bibliotheksausweis verbucht. Mit der Speicherung Ihrer persönlichen Daten erhalten Sie eine Bibliotheksnummer (auf der Karte abgedruckt) und ein Kennwort.
- Studierende der Ohm-Hochschule erhalten ihre OHMcard, die gleichzeitig Bibliotheksausweis ist, im Studienbüro.
- Hausangehörige (Lehr- und Verwaltungspersonal) erhalten einen Bibliotheksausweis auf mündlichen Antrag. Sofern sie dem Bibliothekspersonal nicht persönlich bekannt sind, ist eine Legitimation erforderlich, z.B. Bescheinigung der Fakultät oder Begleitung durch bereits bekannte Kollegen.
- Externe Bibliotheksbenutzer können einen Bibliotheksausweis unter Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises mit Wohnsitznachweis formlos beantragen.
- Studierende der Universität Erlangen-Nürnberg haben die Möglichkeit, sich mit ihrem bereits vorhandenen UB-Ausweis bei uns registrieren zu lassen und sich somit eine weitere Karte zu sparen. Ebenso wird es auch für Studierende der Ohm-Hochschule an der Uni-Bibliothek gehandhabt.
Der Bibliotheksausweis ist ein wichtiges Dokument. Ein Verlust sollte der Bibliothek umgehend gemeldet werden, um Missbrauch durch Dritte zu vermeiden. Solange der Bibliotheksausweis nicht gesperrt ist, haftet der als Entleiher zugelassene Benutzer für Schäden aus dem Missbrauch.
Ein Ersatzausweis kostet 10 €. Der Betrag kann per OHMcard/Mensakarte am Abbuchungsterminal oder bar in der Kasse der Hochschule ("Villa" / Prinzregentenufer 45) beglichen werden.
Eine verlorene OHMcard muss im Studienbüro ersetzt werden und kostet 10 €.
Kennwort
Bei der Ausgabe des Benutzerausweises wird ein vorläufiges Kennwort vergeben, das aus den ersten vier Stellen des Geburtsdatums besteht (geboren am 1.3.1988 -> Kennwort 0103).
Aus Sicherheitsgründen sollten Sie dieses umgehend in ein nur Ihnen bekanntes Kennwort ändern!
Falls Sie Ihr geändertes Kennwort vergessen haben, wenden Sie sich bitte an die Ausleihtheke, es wird dann auf das ursprüngliche zurückgesetzt.
Das Kennwort ermöglicht - in Verbindung mit der Bibliotheksnummer - personalisiertes Arbeiten im OPAC:
- Einsicht in das Benutzerkonto
- Leihfristverlängerungenen
- Vormerken entliehener Literatur
- Anlegen und Pflegen einer persönlichen Merkliste im OPAC
- Nutzung der Fernleihe (Ausnahme: externe Benutzer, für die die Universitätsbibliothek oder die Stadtbibliothek zuständig ist)
Entleihbarkeit
Die meisten im Freihandbereich zugänglichen Medien sind ausleihbar. Medien, die nicht entleihbar sind, sind durch ein rotes Etikett mit der Aufschrift "Präsenzexemplar" gekennzeichnet. Dabei handelt es sich in der Regel um
- Loseblattausgaben
- Nachschlagewerke, Lexika, Wörterbücher
- aktuelle Ausgaben wichtiger Lehrbücher, von denen ebenfalls Ausleih-Exemplare angeboten werden
Nicht entleihbar sind außerdem:
- Zeitschriften
- Magazinbestände, die vor 1930 erschienen sind
- Die Bestände der Präsenzbibliothek Informatik
Bestände aus dem Magazin, müssen über den OPAC bestellt werden. Im OPAC wird Ihnen nach der Bestellung angezeigt, wann Sie das gewünschte Werk abholen können (frühestens am nächsten Morgen).
Leihfristen
Die Leihfrist beträgt im Regelfall 4 Wochen mit folgenden Ausnahmen:
- bei mehrfach vorgemerkten Titeln wird die Leihfrist auf 2 Wochen verkürzt
- für bestimmte Medien wie Filme, CD-ROMs, Fachwörterbücher... kann eine reduzierte Leihfrist von 1 Woche festgesetzt sein
- Hochschulangehörige (Studierende+Personal) haben die Möglichkeit einer Semesterferienausleihe
Wichtig:
Rückgabetermine können auch in die vorlesungsfreie Zeit fallen! Vermeiden Sie kostenpflichtige Buchrückforderungen, indem Sie Ihre Entleihungen rechtzeitig abgeben oder verlängern.
Verlängern der Leihfrist
Die Leihfrist kann im allgemeinen zweimal verlängert werden, sofern der Titel nicht von einem anderen Bibliotheksbenutzer vorgemerkt ist. Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit (Bachelor, Diplom) machen oder in einen Masterstudiengang eingeschrieben sind, können Sie bis zu fünf Mal verlängern.
Die Leihfristen und Verlängerungsmöglichkeiten von Medien, die Sie über Fernleihe erhalten haben, sind dem jeweils beigelegten Schein zu entnehmen.
Zwischenzeitlich rückgeforderte Fernleihen können jedoch nicht verlängert werden, eine Verlängerungsfrist kann ggf. widerrufen werden.
Verlängerungen führen Sie bitte frühestens 5 Tage vor Ablauf der Leihfrist am OPAC selbst durch, indem Sie sich mit Ihrer Bibliotheksnummer und Ihrem Kennwort anmelden und somit Ihr Konto verwalten können. Am Bildschirm wird das neue Leihfristende angezeigt, das Sie sich bitte notieren oder ausdrucken. Eine Verlängerung ist erst dann korrekt im Benutzerkonto eingetragen, wenn das neue Leihfristende auch angezeigt wird! Bei Ablehnung einer Verlängerung (z.B. weil ein anderer Nutzer den Titel vorgemerkt hat) müssen Sie das Buch spätestens zum Leihfristende zurückgeben.
Vorab-Erinnerungen
Wenn zur Bibliotheksnummer auch eine E-Mail-Adresse gespeichert ist, wird fünf Tage vor Ablauf der Leihfrist eine Erinnerungs-Mail verschickt. Die Hochschul-E-Mail-Adresse von Studierenden wird automatisch im Benutzerkonto gespeichert. Alle anderen können ihre E-Mail-Adresse mündlich oder per Webformular angeben. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf diese E-Mail. Für die Einhaltung der Leihfrist sind Sie letzten Endes selbst verantwortlich!
Wenn Sie die E-Mail mit der Bitte um Leihfristverlängerung beantworten, erhalten Sie eine Antwort per E-Mail, ob die Verlängerung in Ordnung geht oder nicht. Wenn Sie nach spätestens zwei Arbeitstagen keine Antwort erhalten haben, rufen Sie an oder verlängern Sie die Leihfrist selbst am OPAC!
Möglicherweise ist Ihre E-Mail nie in der Bibliothek angekommen. Der Weg über E-Mail ist nicht sicher und schützt nicht vor kostenpflichtigen Rückforderungen (Mahnungen).
Vormerken entliehener Literatur
Entliehene Literatur kann standortbezogen am OPAC vorgemerkt werden. Bitte wählen sie deshalb bei der Recherche die entsprechende Zweigstelle (Zentralbibliothek oder Teilbibliothek) aus.
Sobald die vorgemerkte Literatur zur Abholung bereitliegt (7 Öffnungstage lang), wird eine Benachrichtigung per E-Mail verschickt. Wer keine E-Mail-Adresse in der Bibliothek angegeben hat, kann durch regelmäßige Einsicht ins Benutzerkonto im OPAC feststellen, ob die Vormerkung inzwischen eingegangen ist. Die noch nicht eingegangenen Vormerkungen werden im gleichnamigen Unterkonto angezeigt, im Unterkonto Bestellungen sind alle zur Abholung bereit gelegten Vormerkungen wie auch alle laufenden und abholbaren Fernleihbestellungen aufgeführt.
Eine Vormerkung ist nicht möglich auf
- mehrere Exemplare des gleichen Titels
- Präsenzexemplare: ausleihbar (Wochenende)
- Exemplare eines Titels, den Sie bereits entliehen haben.
Bei der Meldung "Für dieses Medium ist lt. Benutzergruppentabelle keine Vormerkung möglich Medientyp : 3" handelt es sich um ein Werk, das nur im Handapparat eines Professors vorhanden ist. Dieses können Sie nicht selbst vormerken. Das Bibliothekspersonal (Tel.: 0911/5880-4242 bzw. -4477) kann das Werk jedoch für Hochschulangehörige zurückfordern, sofern es sich um das einzige Exemplar der Bibliothek handelt. Sie erhalten es dann mit verkürzter Leihfrist.
Wenn Sie einen Titel nicht mehr benötigen, bevor Ihr Vormerkwunsch erfüllt werden konnte, stornieren Sie die Vormerkung bitte in Ihrem Benutzerkonto!
Gebühren
Die ordnungsgemäße Benützung der Bibliothek ist gebührenfrei. Es entstehen allerdings Kosten für Fernleih-Kopien, verlorengegangene Benutzerausweise, bei Aufforderungen zur Bücherrückgabe etc. Die Beträge können Sie in der Gebührenliste einsehen.
Die meisten Gebühren können mit der OHMcard beglichen werden. Abbuchungsterminals dafür stehen sowohl in der Zentralbibliothek als auch in der Teilbibliothek. Die Quittung, die nach der Abbuchung erstellt wird, muss in der Bibliothek zur Entlastung vorgelegt werden.
Konditionen für externe Benutzer
Nicht-Hochschulangehörige haben ebenfalls die Möglichkeit, sich gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises mit Wohnsitznachweis einen Bibliotheksausweis ausstellen zu lassen.
Leihfristen | Verlängerungsmöglichkeiten
Um eine Fernleihe zu tätigen, wenden Sie sich bitte an die Stadtbibliothek Nürnberg.
Rechtliche Hinweise
Das Verhältnis zwischen Benutzer und Bibliothek wird durch die Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB) vom 18. August 1993 (GVBl 1993, S. 635 ff) geregelt.
Die Zulassung zur Benutzung richtet sich nach näheren Bestimmungen der vom Senat erlassenen Nutzerordnung der Bibliothek.
Die EDV-Arbeitsplätze in der Bibliothek sind ins Novell-Netz der Ohm-Hochschule eingebunden. Für die Nutzung ist ein Login erforderlich. Das Login und das Passwort von Studierenden stehen auf der Immatrikulationsbescheinigung. Für die Nutzung dieser Arbeitsplätze gelten ergänzende Richtlinien (pdf, 40KB).
Personen, die nicht Mitglieder der Hochschule sind, können keine PC-Arbeitsplätze mit freiem Internetzugang nutzen. Die OPAC-Plätze sind für alle Bibliotheksbenutzer frei zugänglich.



