Der Wechsel eines Hochschulstudiengangs ist auf Antrag zulässig, wenn in dem neu gewählten Studiengang Studienplätze zur Verfügung stehen. Soweit Sie in ein höheres Semesters wechseln möchten, ist dies nur unter der Voraussetzung möglich, dass dies - soweit es sich um den gleichen Studiengang handelt - prüfungsrechtlich zulässig ist. Die jeweilige Prüfungskommission entscheidet aufgrund Ihrer vorgelegten Nachweise, ob der Wechsel zulässig ist und stuft Sie nach Feststellung der anerkennungsfähigen Studien- und Prüfungsleistungen in das Ihrem Studienfortschritt entsprechende Studienplansemester ein.
- Wenn Sie von einer anderen Hochschule an unsere Hochschule wechseln möchten, stellen Sie bitte innerhalb der jeweiligen Bewerbungszeiträume einen Online-Antrag auf Zulassung.
Die Anerkennung von bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen oder die Anerkennung beruflicher Kompetenzen müssen Sie gesondert beantragen. Den Antrag sowie mehr Infos finden Sie
... hier. - Wenn Sie bereits Studierende/r der Ohm-Hochschule sind und einen Studiengangwechsel planen, z. B. weil Sie aufgrund endgültig nicht bestandener Prüfungsleistungen im vorhergehenden Studiengang exmatrikuliert wurden, genügt es in zulassungsfreien Studiengängen, einen Antrag auf Wechsel des Studienganges zu stellen. Der Antrag muss grundsätzlich spätestens
für einen Wechsel zum Wintersemester bis zum 30.9.,
für einen Wechsel zum Sommersemester bis zum 14.3.
im Studierendenservice abgegeben werden. Die Prüfungskommission des aufnehmenden Studienganges entscheidet über den Antrag. - Für einen Wechsel in einen zulassungsbeschränkten Studiengang müssen Sie sowohl als Externe/r als auch als Studierende/r der Ohm-Hochschule innerhalb der jeweiligen Bewerbungszeiträume einen Online-Antrag auf Zulassung stellen.


