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Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

2-Kind-Regelung

Studierende, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete einem weiteren Kind unterhaltsverpflichtet sind, das an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und Studienbeiträge oder Studiengebühren entrichtet; den Studienbeiträgen oder Studiengebühren sind vergleichbare Studienentgelte gleichgestellt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union entrichtet werden. (2-Kind-Regelung)

Vorzulegende Nachweise:

  • Antragsformular
  • Erklärung zur 2-Kind-Regelung
  • Geburtsurkunden beider Studierender
  • Immatrikulationsbescheinigung des weiteren Kindes für das Semester, für welches die Befreiung beantragt wird
  • Nachweis über die Entrichtung der Studienbeiträge/-gebühren des weiteren Kindes an der anderen Hochschule für das Semester, für welches die Befreiung beantragt wird
 

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