Studierende, deren nach Bürgerlichem Recht Unterhaltsverpflichtete einem weiteren Kind unterhaltsverpflichtet sind, das an einer deutschen Hochschule immatrikuliert ist und Studienbeiträge oder Studiengebühren entrichtet; den Studienbeiträgen oder Studiengebühren sind vergleichbare Studienentgelte gleichgestellt, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union entrichtet werden. (2-Kind-Regelung)
Vorzulegende Nachweise:
- Antragsformular
- Erklärung zur 2-Kind-Regelung
- Geburtsurkunden beider Studierender
- Immatrikulationsbescheinigung des weiteren Kindes für das Semester, für welches die Befreiung beantragt wird
- Nachweis über die Entrichtung der Studienbeiträge/-gebühren des weiteren Kindes an der anderen Hochschule für das Semester, für welches die Befreiung beantragt wird

