Willkommen an der Technischen Hochschule Nürnberg
Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm

Wenn das Bewerbungsverfahren an der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg abgeschlossen ist, erhalten Sie per E-Mail an die von Ihnen im Zulassungsantrag angegebene Adresse einen Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid.

Der Zulassungsbescheid ersetzt nicht die Immatrikulation. Erst durch diese werden Sie Mitglied der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg und erhalten den Studierendenstatus. Sie werden zu dem im Zulassungsbescheid genannten Zeitpunkt immatrikuliert, wenn Sie alle dafür im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen vorlegen können.

Immatrikulation (Einschreibung)

Die Immatrikulation können Sie entweder postalisch oder persönlich vornehmen.

Falls Sie sich postalisch einschreiben möchten, senden Sie das dem Zulassungsbescheid beigefügte Annahmeformular zusammen mit den noch erforderlichen Unterlagen spätestens zum auf der Annahmeerklärung genannten Zeitpunkt zurück.

Die persönliche Einschreibung findet zu dem Ihnen genannten Einschreibetermin statt. Die Immatrikulation kann auch durch eine von Ihnen beauftragte Person vorgenommen werden, die dies durch Vollmacht nachweisen muss.

Sowohl die postalische als auch die persönliche Immatrikulation ist nur möglich, wenn Sie – abgesehen von der Vorlage der geforderten Unterlagen – den Studienbeitrag sowie den Studentenwerksbeitrag in Höhe von insgesamt 542 € rechtzeitig (s. Zulassungsbescheid) unter Angabe Ihrer persönlichen Referenznummer überwiesen haben. Als Nachweis müssen Sie zwingend die Kopie eines Kontoauszugs über die erfolgte Zahlung der vollständigen Studienbeiträge vorlegen. Die Kopie einer bloßen Einzahlungsbestätigung ohne Sichtvermerk des ausführenden Bankinstituts als Ersatz für einen Kontoauszug genügt nicht den Anforderungen.

Zur Einschreibung benötigte Unterlagen:

  1. beglaubigte Kopie Ihres Ausweisdokumentes (Personalausweis oder Pass). Anstelle der beglaubigten Kopie bringen Sie zur persönlichen Einschreibung Ihr Ausweisdokument im Original und zusätzlich den Zulassungsbescheid mit
  2. der Nachweis über die Krankenversicherung
  3. ein Nachweis über die Zahlung des Studien- und des Studentenwerkbeitrages *)
  4. bei zulassungsfreien Studiengängen - falls noch nicht vorliegend - das Zeugnis der (Fach)hochschulzugangsberechtigung
  5. ggf. der Nachweis der Vorpraxis
  6. bei ausländischen Bewerbern und Bewerberinnen Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse z.B. DSH Zeugnis Stufe 2 oder TestDaF in allen vier Prüfungsteilen Note 4
  7. ggf. Antrag auf Befreiung vom Studienbeitrag (s. Info weiter unten)

*) Bankverbindung der Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg:

Kontoinhaber:          GSO-Hochschule Nürnberg
Kto.-Nr.:                  3 301 190 315
BLZ:                        700 500 00, Bayerische Landesbank
Verwendungszweck: 7250xxxxxxx*102**

*    Anstelle der x-Stellen bitte die 7-stellige Matrikelnummer einsetzen
**  kommendes Semester z. B.  112 = Wintersemester 2011/12
                                                    121 = Sommersemester 2012 usw.

Für Überweisungen aus dem Ausland:

IBAN: DE72 7005 0000 3301 1903 15   SWIFT/BIC: BYLADEMM   

Sofern alle Unterlagen vollständig sind, erhalten Sie Ihre erste Immatrikulationsbescheinigung und ein Datenkontrollblatt ausgehändigt bzw. zugesandt. Weitere Studienbescheinigungen können Sie sich selbst online ausdrucken.

OHMcard

Bei der persönlichen Immatrikulation erhalten Sie vor Ort einen personifizierten Studierendenausweis = OHMcard. Dafür wird von Ihnen ein Porträtfoto aufgenommen, dass unmittelbar in die Chipkarte projektiert wird. Wenn Sie sich postalisch immatrikulieren, können Sie sich die OHMcard nach Semesterbeginn im Studierendenservice ausstellen lassen. 

Studienbeitrag

Falls Sie einen Antrag auf Befreiung von der Entrichtung des Studienbeitrags stellen bzw. ein Studienbeitragsdarlehen beantragen wollen und Sie den bereits ausgefüllten Befreiungsantrag und die notwendigen Unterlagen gleichzeitig mit den zur Immatrikulation erforderlichen Unterlagen abgeben, erfolgt die Rückerstattung des Studienbeitrags innerhalb der nächsten 2-3 Wochen.

 

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