Tag, Zeit und Ort der Prüfung
werden im Prüfungsplan bekannt gegeben, der hochschulöffentlich aushängt. Evtl. Änderung werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Zur Teilnahme an einer Prüfung
müssen Sie die OHMcard (Studierendenausweis) vorlegen. Zusätzlich sollten Sie zur Sicherheit einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis bereit halten. Den Anweisungen der Prüfungsaufsicht müssen Sie Folge leisten.
Hilfsmittel
dürfen Sie verwenden, wenn diese von der jeweiligen Prüfungskommission genehmigt wurden. Diese verbindliche "Festsetzung und Bekanntgabe der zugelassenen Hilfs- und Arbeitsmittel" wird in jedem Semester für den jeweiligen Studiengang rechtzeitig - mindestens vier Wochen vor der Prüfungszeit - durch Anschlag in der Fakultät oder per Internet bekannt gegeben.
Mobiltelefone
Das Mitführen im Prüfungslokal gilt als versuchte Täuschungshandlung. Die Konsequenzen erfahren Sie in § 6 RaPO.
Rücktritt
ist unter den Voraussetzungen des § 9 RaPO möglich, soweit die Prüfungsunfähigkeit unverzüglich geltend gemacht wird.
Merkblatt
für Prüfer und Prüferinnen über die Durchführung von schriftlichen Prüfungen.

